Mietrecht defektes Waschbecken

Meine Großeltern - beide 83 - leben seit über 35 Jahren als Mieter in einem Mietshaus. Nun ist das 35jahre alte Waschbecken abgebrochen.
Wochen zuvor wurde der Vermieterin das defekte Waschbecken von ihnen gezeigt; es war schon damals zu erkennen, dass es nur eine Frage von wenigen Tagen sein würde, bis das Waschbecken abbricht. So war es.
nun will die Vermieterin von meinen Großeltern 50% der Kosten des neuen Waschbeckens bwz. als Alternative sollen sie die Rechnung bei Ihrer hausratsversicherung einreichen.
Ist das denn rechtens???

Herzlichen Dank für Eure Hilfe

Hi,

wenn Deinen Großeltern verantwortlich sind, dass das Waschbecken kaputt gegangen ist, muss nach derart langer Mietzeit die Vermieterin trotzdem das Waschbecken ersetzen. Da zahlt eine Versicherung vielleicht noch zehn Prozent. Aber, wenn der Schaden nicht von Deinen Großeltern stammt, ist dies schlichtweg eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug durch die Vermieterin.

Meine Großeltern - beide 83 - leben seit über 35 Jahren als
Mieter in einem Mietshaus. Nun ist das 35jahre alte
Waschbecken abgebrochen.
Wochen zuvor wurde der Vermieterin das defekte Waschbecken von
ihnen gezeigt; es war schon damals zu erkennen, dass es nur
eine Frage von wenigen Tagen sein würde, bis das Waschbecken
abbricht. So war es.
nun will die Vermieterin von meinen Großeltern 50% der Kosten
des neuen Waschbeckens bwz. als Alternative sollen sie die
Rechnung bei Ihrer hausratsversicherung einreichen.
Ist das denn rechtens???

Gruss Günter