Lärmteufel braucht Hilfe... :(

Hallo zusammen!
Hier schreibt also nun ausnahmsweise einmal der Böse, nämlich derjenige, der seinen Untermieter mit Lärm belästigt und trotzdem Hilfe benötigt, da alle Versuche, es friedlich zu lösen, gescheitert sind…

Ich wohne in einem zwar recht massiven Mehrfamilienhaus mit Betondecken und Teppichboden, welches aber trotzdem wohl recht hellhörig ist, bzw. recht gut hörende Mieter hat. Alles fing damit an, dass sich mein Nachbar unter mir (und nur der) über diverse Wohngeräusche beschwerte, zuerst bei mir, dann auch bei der Hausverwaltung. Dies sind Dinge wie abwaschen nach 22.oo Uhr (gut, inzwischen eingestellt), angebliche Trampelei in meiner Wohnung (obwohl ich nur in Socken auf Teppich unterwegs bin), ein Bürostuhl, dessen ein- und ausfedern des Hydraulikstempels wohl zu hören ist, Öffnen und schließen der Kühlschranktür (über seinem Schlafzimmer), etc. Verschärft wurde das ganze wohl noch durch die Tatsache, dass ich gerne mal länger auf bin, während er schon schlafen muss…

Ich will ja nicht abstreiten, dass diese Geräusche, wenn man sie denn überhaupt so nennen kann, bei absoluter Stille vielleicht war genommen werden könnten. Aber sie lassen sich nun einmal nicht gänzlich vermeiden.

Ich bin daraufhin bereits einmal telefonisch vom Vermieter ermahnt worden, woraufhin ich auch eine Stellungnahme ähnlich der obigen geschrieben habe, nämlich, dass es in meinen Augen kein hausordnungswidriges Verhalten wäre.

Als ich nun neulich anlässlich meines Geburtstages etwa 6-7 Gäste (lange) bei mir hatte, Musik wirklich nur auf Zimmerlautstärke, Unterhaltungen und ab und an mal Gelächter, so hat er dieses für eine erneute Beschwerde genutzt, woraufhin ich die zweite und angeblich letzte Abmahnung erhalten habe. In dieser stand auch wieder nur sehr pauschal, ich hätte mich erneut nicht an die Hausordnung gehalten und würde meine(n) Mitmieter mit Lärm belästigen.

Übrigens haben auch Leute (die selber Mieter sind), denen ich meine „Wohngeräusche“ einmal vorgeführt habe, das Ganze für total lächerlich gehalten, selbst, was meine kleinen Wochenend-Sit-Ins alle 3-4 Wochen, anbelangt.

Was ich mich nun leider fragen muss: Wie sieht es rechtlich mit dem Abmahnwesen aus, die Hausverwaltung nimmt ja die Beschwerden des Untermieters als wahr und gerechtfertigt hin, mahnt mich munter an und droht nun auch mit Kündigung. Ich habe auch für die zweite Abmahnung wieder ein Gegenschreiben aufgesetzt, aber was, wenn als nächstes trotzdem die Kündigung kommt? Kann ich von der HV nicht eine gewisse Neutralität erwarten? Ich will in meinem Gegenschreiben auch anbieten, der Nachbar solle, wenn ich mal wieder Gäste im Hause habe, gerne die Polizei rufen, um das ganze mal objektiv betrachten zu lassen.

Was meint oder wisst Ihr, was rechtlich der richtige Weg wäre, wenn alle persönlichen Schlichtungsversuche gescheitert sind? Ich möchte dort nämlich zumindest noch ein, zwei Jahre wohnen bleiben :frowning:

Gruß und Danke,

Markus

Hallo

Gegen die Abmahnungen solltest du schon vorgehen,was du wohl auch schon ansatz - weise gemacht hast.Überzeuge deine restlichen Hausbewohner auch in ihrem Interesse,deinen Widerspruch mit zu unterschreiben.Eigendlich muß der Kläger in solch einem Widerspruch nachweisen,daß es so ist,wie er sagt.
Wir hatten auch solch einen Spaßvogel im Haus,den wirklich alles störte.
Nachdem sie sich mal wieder telefonisch beim Vermieter beschwert hatte,stellte
der sich darauf hin, für eine halbe Stunde ins Treppenhaus.Mit dem Erfolg,daß
er keine außergwöhnlichen Geräusche wahrnehmen konnte.

Nun denke ich aber auch,daß sich dein beschwerdegeiler Mieter auch ständig mit
der Hausverwaltung anlegt und die ev. unter Druck setzt.Da sich aber außer dir
niemand weiter dazu äußert,hast du als angeblicher Verursacher sowieso schlechte
Karten.Vielleicht schließt du dich und deine restlichen Mitbewohner zusammen,um der Hausverwaltung einen Gefallen zu tun.

Gruß Nino

Hallo Markus,

grundsätzlich ist immer zuerts zu klären, ob die Hausverwaltung überhaupt im Rahmen der Verwaltung berechtigt ist Abmahnungen zu senden. Kündigungen kann eine Hausverwaltung nicht erklären.

Was ich mich nun leider fragen muss: Wie sieht es rechtlich
mit dem Abmahnwesen aus, die Hausverwaltung nimmt ja die
Beschwerden des Untermieters als wahr und gerechtfertigt hin,
mahnt mich munter an und droht nun auch mit Kündigung. Ich
habe auch für die zweite Abmahnung wieder ein Gegenschreiben
aufgesetzt, aber was, wenn als nächstes trotzdem die Kündigung
kommt? Kann ich von der HV nicht eine gewisse Neutralität
erwarten? Ich will in meinem Gegenschreiben auch anbieten, der
Nachbar solle, wenn ich mal wieder Gäste im Hause habe, gerne
die Polizei rufen, um das ganze mal objektiv betrachten zu
lassen.

Was meint oder wisst Ihr, was rechtlich der richtige Weg wäre,
wenn alle persönlichen Schlichtungsversuche gescheitert sind?
Ich möchte dort nämlich zumindest noch ein, zwei Jahre wohnen
bleiben :frowning:

Gruss Günter

Moin Günther,

die haben in der Abmahnung extra darauf hingewiesen, dass sie in Vollmacht für den Eigentümer schrieben…

Gruß

Markus

Hi Nino!
Leider (oder gottseidank) isses bei mir so, dass es wohl nur den Mieter unter mir betrifft, daher können die anderen nicht wirklich etwas dazu beitragen…

Gruß

Markus

Moin Günther,

die haben in der Abmahnung extra darauf hingewiesen, dass sie
in Vollmacht für den Eigentümer schrieben…

Hallo Markus,

verlange die Vollmacht des Vermieters. Sie steht Dir zu. Aus der Vollmacht ist dann auch ersichtlich, mit dem Du zu tun hast, an wen Du schreiben musst / Widerspruch einlegen musst

Gruss Günter

Hallo,
inwieweit liegen Beschwerden anderer Mieter vor ?

Gruss
Enno

Hi Enno,

sonstige Beschwerden gibt es keine.

Gruß

Markus