Kündigung Einschreiben/Rückschein nicht abgeholt

Wir haben unseren Mietvertrag (v. 01.08.2003 - Eigentümer wollte verkaufen, dann doch nicht, dann doch wieder etc.)fristgemäß am 27.10.03 per Einschreiben/Rückschein zum 31.01.04 gekündigt. Am 29.10. lief uns unser Vermieter über den Weg und fragte, ob er uns die neuen Nachbarn vorstellen solle. Woraufhin wir ihm mitgeteilt haben, daß wir vorgestern die Kündigung abgeschickt haben. Man sprach dann noch über diese und jene Belanglosigkeiten. Das Einschreiben hat er nicht abgeholt. Bis heute haben wir weder den Rückschein noch den Brief zurückerhalten. Nachforschungen bei der Post dauern an.
Ist die Kündigung wirksam oder haben wir die Frist verpaßt?
Müssen wir jetzt mit einem Monat Doppelmiete rechnen?
Sollten wir direkt einen Anwalt einschalten? Wenn er sich so link verhält, liegt es nahe, daß es auch mit der Kautionsrückzahlung und der Nebenkostenabrechnung Ärger gibt.
Vielen Dank für eine (hoffentlich positive) Antwort.
Gruß Vivien

Hallo Vivien,

meines Erachtens ist die Kuendigung nicht wirksam !!! Voraussetzung dafuer waere, dass der Vermieter davon weiss. Wenn er allerdings das Einschreiben nicht abholt, kannst Du nichts machen. Mein Vorschlag: Lass die Kuendigung per Gerichtsvollzieher zustellen. Der Brief gillt dann in jedem Fall als zugestellt, auch wenn der Gerichtsvollzieher ihn nur einwirft. Das kostet zwar ein paar Euros aber ihr seid auf jedenfall auf der sicheren Seite.

Viele Gruesse

Jonas

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Hallo Vivien!

Zu Deiner Frage nur kurz der Leitsatz eines Urteils des OLG Düsseldorfs (Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1995, S. 585):

„Verweigert der Empfänger eines Kündigungsschreibens unberechtigterweise die Annahme, so gilt das Schreiben von diesem Zeitpunkt an als zugegangen“.

Mein Tipp: Kündigungen per Einwurfeinschreiben abschicken. Das Schreiben gilt als zugegangen, wenn der Briefträger den Einwurf in den Briefkasten vermerkt hat und der Empfänger die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte.

Liebe Grüße
Anja

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Wir haben unseren Mietvertrag (v. 01.08.2003 - Eigentümer
wollte verkaufen, dann doch nicht, dann doch wieder
etc.)fristgemäß am 27.10.03 per Einschreiben/Rückschein zum
31.01.04 gekündigt. Am 29.10. lief uns unser Vermieter über
den Weg und fragte, ob er uns die neuen Nachbarn vorstellen
solle. Woraufhin wir ihm mitgeteilt haben, daß wir vorgestern
die Kündigung abgeschickt haben. Man sprach dann noch über
diese und jene Belanglosigkeiten. Das Einschreiben hat er
nicht abgeholt. Bis heute haben wir weder den Rückschein noch
den Brief zurückerhalten. Nachforschungen bei der Post dauern
an.
Ist die Kündigung wirksam oder haben wir die Frist verpaßt?
Müssen wir jetzt mit einem Monat Doppelmiete rechnen?
Sollten wir direkt einen Anwalt einschalten? Wenn er sich so
link verhält, liegt es nahe, daß es auch mit der
Kautionsrückzahlung und der Nebenkostenabrechnung Ärger gibt.
Vielen Dank für eine (hoffentlich positive) Antwort.
Gruß Vivien

Hallo Vivien!

Zu Deiner Frage nur kurz der Leitsatz eines Urteils des OLG
Düsseldorfs (Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1995, S. 585):

„Verweigert der Empfänger eines Kündigungsschreibens
unberechtigterweise die Annahme, so gilt das Schreiben von
diesem Zeitpunkt an als zugegangen“.

Mein Tipp: Kündigungen per Einwurfeinschreiben abschicken. Das
Schreiben gilt als zugegangen, wenn der Briefträger den
Einwurf in den Briefkasten vermerkt hat und der Empfänger die
Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte.

Anmerkung: Vorsorglich unter Bezug auf die erste Kündigung nochmals die Kündigung per „Einwurf-Einschreiben“ absenden. Bei Rückgabe des ersten Briefes diesen genau aufbewahren und feststellen, wann der Vermieter informiert wurde, das Einschreiben abzuholen.

Gruss Günter

Hallo, Vivien,

da Du den Vermieter irgendwann getroffen hast, unterstelle ich, dass er nicht allzu weit von Euch entfernt wohnt. Dann braucht ihr nur einen guten Freund/ Bekannten, der Eure Kündigung (die er zuvor gelesen hat), in einen Briefumschlag steckt und den in den Hausbriefkasten des Vermieters einwirft. Dann ist der Brief zugegangen (= Zustellung durch Boten, BGB).
Ingeborg :smile:)

Hallo Vivien,

meines Erachtens ist die Kuendigung nicht wirksam !!!
Voraussetzung dafuer waere, dass der Vermieter davon weiss.
Wenn er allerdings das Einschreiben nicht abholt, kannst Du
nichts machen. Mein Vorschlag: Lass die Kuendigung per
Gerichtsvollzieher zustellen. Der Brief gillt dann in jedem
Fall als zugestellt, auch wenn der Gerichtsvollzieher ihn nur
einwirft. Das kostet zwar ein paar Euros aber ihr seid auf
jedenfall auf der sicheren Seite.

Viele Gruesse

Jonas