Habe nach erfolgter fristgerechter Kündigung einen Brief vom Vermieter erhalten mit einer ganzen Liste von auszuführenden Reparaturen, die bei Auszug von mir zu machen sind. Gleichzeitig erwähnte der Vermieter, daß er in der alten Wohnung neue Elektroleitungen verlegt, Bad und Küche neu kachelt und eine neue Badewanne einbaut. Daraufhin habe ich ihm gesagt, daß ich unter diesen Umständen die Reparaturen nicht ausführen werde, da ja alles wieder beschädigt wird. Das sei egal so seine Antwort, ich müsse diese Arbeiten ausführen. Was kann ich tun? Es eilt, denn ich möchte am 01.12. ausziehen.
Hallo
Es ist zuerst einmal wichtig, wie lange du in der Wohnung gewohnt hast und um
welche Reperaturen es sich dabei handelt.Außerdem könnten Vereinbarungen im Mietsvertrag Aufschluß geben.Generell meine ich,daß es keine Rolle spielt,ob
nach einer notwendigen Reperatur etwas wieder abgerissen oder zerstört wird.
Das Mitglied mit dem richtigen Wissen,wird sich aber sicher noch melden.
Gruß Nino
Hast Du eine Haftpflichtversicherung?
Conny
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Hast Du eine Haftpflichtversicherung?
Es wäre dann einfacher, die Angelegenheit der Versicherung zu überlassen.
Meine Freundin hatte auch dieses Problem und hat sich an ihre Versicherung gewendet. Das Ergebnis war, daß sie nichts mehr vom Vermieter gehört hat.
Ein Versuch wäre es wert.
Conny
Kein Expertenrat, sondern Erfahrungswert!
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Habe nach erfolgter fristgerechter Kündigung einen Brief vom
Vermieter erhalten mit einer ganzen Liste von auszuführenden
Reparaturen, die bei Auszug von mir zu machen sind.
Gleichzeitig erwähnte der Vermieter, daß er in der alten
Wohnung neue Elektroleitungen verlegt, Bad und Küche neu
kachelt und eine neue Badewanne einbaut. Daraufhin habe ich
ihm gesagt, daß ich unter diesen Umständen die Reparaturen
nicht ausführen werde, da ja alles wieder beschädigt wird. Das
sei egal so seine Antwort, ich müsse diese Arbeiten ausführen.
Was kann ich tun? Es eilt, denn ich möchte am 01.12.
ausziehen.
Hallo kay,
faxe oder maile mir mal dieses Schreiben. Notwendig bitte ein Hinweis, ob Du bei Einzug renoviert hast, wie lange Du in der Wohnung wohnst, ob Du vereinbart hast, dass alle drei Jahre Küche, Bad, WC zu renovieren sind, andere Räume alle 5 Jahre, onb Du, wenn Du länger als drei oder fünf Jahre in der Wohnung bist welche Schönheitsreparaturen durchgeführt hast, ob es eine Klausel gibt, die vorsieht, wenn eine Frist nicht erreicht ist, dass Du prozentuale Anteile zahlst, was zum Auszug als Schönheitsreparaturen vereinbart ist. Für Schönheitsreparaturen ist keine Versicherung, wie in einem anderen Tipp hingewiesen zuständig.
Nach dem Zugang werde ich Dir direkt einen konkreten Rat geben.
Gruss Günter
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