Hallo,
folgendes Problem:
Ich wohne seit Juli 1995 in einer Mietwohnung und habe ein Mietvertrag in den nur steht es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (kein Verweis auf einen Paragraphen, kein Hinweis was die aktuellen Fristen sind). Ich will jetzt zum 30. November ausziehen und habe deshalb Mitte August gekündigt (Kündigungsfrist damals nach Auskunft von „Haus und Grund“ - 3 Monate), also damals fristgerecht. Meine Vermieterin hat die Kündigung auch angenommen, ohne Kommentar. Jetzt habe von den BGH-Urteil gehört, und weiss nicht ob da noch was nachkommen kann. Kann mir jemand helfen - es ist dringend.
Vielen Dank
Ivonne
Hallo,
vorausgesetzt, dass es nur heisst „Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen“ und die unterschiedlichen früheren Fristen werden nicht aufgezählt, hast Du drei Monate.
Gruss Günter
folgendes Problem:
Ich wohne seit Juli 1995 in einer Mietwohnung und habe ein
Mietvertrag in den nur steht es gelten die gesetzlichen
Kündigungsfristen (kein Verweis auf einen Paragraphen, kein
Hinweis was die aktuellen Fristen sind). Ich will jetzt zum
30. November ausziehen und habe deshalb Mitte August gekündigt
(Kündigungsfrist damals nach Auskunft von „Haus und Grund“ - 3
Monate), also damals fristgerecht. Meine Vermieterin hat die
Kündigung auch angenommen, ohne Kommentar. Jetzt habe von den
BGH-Urteil gehört, und weiss nicht ob da noch was nachkommen
kann. Kann mir jemand helfen - es ist dringend.
Vielen Dank
Ivonne