Hausverbot für Vermieter?

Hallo,

habe einige Probleme und Mängel in meiner Wohnung.
Hierzu war letzten Freitag OT mit Vermieter und dessen Sekretärin.

Vermieter wurde sehr ausfallend, beleidigte mich und wollte trotz mehrfacher Aufforderung die Wohnung nicht verlassen - erst nachdem ich die Cops rief ging er dann.

Habe ihn natürlich wegen Beleidigung und Verdacht auf Hausfriedensbruch angezeigt.

Nun will der Typ mit nem Gutachter in die Wohnung. Aber so bekloppt und aggressiv wie der ist, will ich den nicht hier haben. Der Sachverständige kann gerne rein. Kann ich dem Vermieter als Person den Zugang zur Wohnung verweigern, gerade vor o.g. Hintergrund?

Danke & Gruß
Markus

Hallo Markus,

habe einige Probleme und Mängel in meiner Wohnung.
Hierzu war letzten Freitag OT mit Vermieter und dessen
Sekretärin.

Vermieter wurde sehr ausfallend, beleidigte mich und wollte
trotz mehrfacher Aufforderung die Wohnung nicht verlassen -
erst nachdem ich die Cops rief ging er dann.

Habe ihn natürlich wegen Beleidigung und Verdacht auf
Hausfriedensbruch angezeigt.

Hausfriedensbruch wird eingestellt. Er hatte einen Grund zu Besichtigung und wurde eingelassen.

Nun will der Typ mit nem Gutachter in die Wohnung. Aber so
bekloppt und aggressiv wie der ist, will ich den nicht hier
haben. Der Sachverständige kann gerne rein. Kann ich dem
Vermieter als Person den Zugang zur Wohnung verweigern, gerade
vor o.g. Hintergrund?

Ja, der Gutachter kann auch selbst die Wohnung ansehen. Jedoch ist es sinnvoller, wenn ein 3. Person dabei ist, die vorab allen Seiter erklärt, wie sie sich zu verhalten haben und sich vorbehält, in Deinem Fall den Vermieter und mögliche weitere Personen ausser dem Gutachter aus der Wohnung zu weisen. Euer Mietverhältnis ist aber derart zerrüttet, dass ich Dir einfach nahe legen möchte, Ersatzwohnraum zu suchen.

Gruss Günter

Hallo Günter,

da seitens des Vermieters die Kündigung bereits ausgesprochen wurde (31.01.2004) bin ich bereits dabei, Ersatz zu suchen.

Nun brauch ich ja ein Übergabe-Protokoll bei Auszug.

  • Da die Wohnung dank Fogging aussieht wie Sau und der Vermieter das für mein Verschulden hält (Wassereinbrüche unter den Fensterbänken sieht der als KONDENSWASSER !!!) - „…zu blöd zum Lüften und Heizen…“ Zitat-Ende -

wird er mir noch arge Probleme bereiten. Wie kann ich mich im Vorfeld absichern? Nen Gutachter holen würde bedeuten, wieder satt in Vorleistung zu gehen?

Ich hab die Miete bis 12/2003 im Vorfeld bezahlt und will bis dahin schon lange weg sein. Kann ich denn verlangen das die Besichtigung mit dem Sachverständigen nach meinem Auszug, der ja in Kürze ansteht, erfolgt? Muß ich den den reinlassen?

w/Hausfriedensbruch: Ich habe ihn 4x aufgefordert zu gehen, erst als ich die Nummer der Cops gewählt habe ging er. Bis dahin schrie er mich an, dass die Besichtigung zu Ende sei wenn er das für richtig hält.

Gruß
Markus

Hallo Markus,

da seitens des Vermieters die Kündigung bereits ausgesprochen
wurde (31.01.2004) bin ich bereits dabei, Ersatz zu suchen.

Nun brauch ich ja ein Übergabe-Protokoll bei Auszug.

Richtig, Da reicht es aber, wenn Du zur Übergabe jemand aus dem Bekanntenkreis mitnimmst, am Besten wäre es natürlich, wenn es ein Maler sein könnte.

  • Da die Wohnung dank Fogging aussieht wie Sau und der
    Vermieter das für mein Verschulden hält (Wassereinbrüche unter
    den Fensterbänken sieht der als KONDENSWASSER !!!) - „…zu
    blöd zum Lüften und Heizen…“ Zitat-Ende -

wird er mir noch arge Probleme bereiten. Wie kann ich mich im
Vorfeld absichern? Nen Gutachter holen würde bedeuten, wieder
satt in Vorleistung zu gehen?

Du wirst in Deinem Fall wohl kaum ohne Anwalt auskommen. Ich würde schon jetzt einen Anwalt einbeziehen und diesen auch zur Wohnungsübergabe mignehmen. Kostet zwar Geld, doch ich glaube, dass in Deinem Fall der Anwalt weniger kosten wird als wenn Du ohne Anwalt versuchst etwas zu regeln. Es wird am Ende beim Anwalt landen, nur dann ist möglicherweise manches bereits in den Brunnen gefallen.

Ich hab die Miete bis 12/2003 im Vorfeld bezahlt und will bis
dahin schon lange weg sein. Kann ich denn verlangen das die
Besichtigung mit dem Sachverständigen nach meinem Auszug, der
ja in Kürze ansteht, erfolgt? Muß ich den den reinlassen?

Ja, wobei ein Sachverständiger grundsätzlich von einem Gericht bestellt wird. Ein privater Sachverständiger ist juristisch völlig wertlos, wenn der Gegener widerspricht. Ein von Deinem Vermieter bestellter „Sachverständiger“ gilt vor Gericht als „Partei“.

w/Hausfriedensbruch: Ich habe ihn 4x aufgefordert zu gehen,
erst als ich die Nummer der Cops gewählt habe ging er. Bis
dahin schrie er mich an, dass die Besichtigung zu Ende sei
wenn er das für richtig hält.

Wird trotzdem eingetellt.

Gruss Günter