Hallo Sascha,
die neue Kaution war kein Problem.Mir geht es mehr ums
Prinzip.
Es gibt aber neues von der neuen Vermieterin.Meine Verlobte
wohnt ja schon lange in der Wohnung und hat Kaution
hinterlegt.Bin ja nur zu ihr gezogen. Von der neuen
Vermieterin kam gestern ein Schreiben,
in welchem sie darauf hinweist, dass die Miete noch nicht
ueberwiesen sei.Wir sollen bis 18.11. überweisen.Sollte so
etwas nochmal vorkommen, würde sie die Sache an den Anwalt
übergeben. Meine Freundin ist selbständig, teilweise 4 Wochen
am Stueck unterwegs und kann erst nach den Einsätzen die
Rechnungen stellen, bekommt dann zeitlich versetzt das Gehalt
und kann daher nicht regelmässig zum 1. überweisen.In Zukunft
werde ich nun ueberweisen,dann geht alles glatt.
Es ist das 3. Mal, dass die Miete erst zum 8. oder 10.
überwiesen wurde.Das Schreiben der Vermieterin kam gestern,
aber gestern war das geld schon überwiesen.Meine Freundin war
Freitag zurueck und daher war Montag der erste Bankarbeitstag.
Soviel dazu.
Tatsache ist, dass die Miete grundsätzlich am 3. des Mnats überwiesen und der 3. heisst auch, dass das Geld an diesem Tag dem Konto des Vermietrs gutgeschrieben sein muss.
Die Vermieterin, die immer nur schreibt anstatt zu reden oder
anzuklingeln oder anzurufen, hat auch geschrieben, sie wolle
keinen Mieter, der so unregelmässig zahlt und sie möchte den
Vertrag auflösen.Wir sollten uns ihrem Rat nach nach einer
neuen Wohnung umsehen.(Originalwortlau!)
Nun meine Frage: nicht zum 1. gezahlte Miete ist doch kein
Kündigungsgrund oder?
Nein, aber da eien unpünktliche Mietzahlung bereits mehrfach erfolgte, kann die Vermieterin eine Abmahnung wegen „unpünktlicher Mietzahlungen“ aussprechen und erklären, dass sie im Wiederholungsfall sich die Kündigung des Mietverhältnisses ausdrücklich vorbehält.
Sie kann uns rechtlich doch weder
fristlos kündigen noch außerordentlich kündigen, oder? Wo ist
der Unterschied zw. fristloser und außerordentlich Kündigung?
Sorry, fristlos und ausserordentlich ist dasselbe. Die übliche Kündigung ist die „ordentlichen Kündigung“.
Wie sind sonst so die regulären Kündigungsfristen?
In allen Verträgen ab 01.09.2003 - , die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen sind drei Monate. Bei Altverträgen gelten üblicherweise bis 5 Jahre drei Monate, bis 8 Jahre sechs Monate usw.
Sie hat in dem Brief kein Datum genannt, also doch auch bei
diesem Wortlaut keine Kündigung ausgesprochen,oder zaehlt das?
Der Hinweis, dass ihr euch was suchen sollt ist auch keine Kündigung. Das ist aus der Wut heraus wohl eine Bemerkung.
Wir wollen sie heute anrufen und einen Gesprächstermin
vereinbaren.
Iht solltet vielleicht mal klären ob die Zahlungsfrist nicht ab Dezember vom 3. auf den 10. des Monats verlegt werden kann. Aber bitte schriftliche vereinbaren.
Gruss Günter