Hallo !
Folgenden Sachverhalt möchte ich zur Diskussion stellen:
Wohnung wurde zum 30.9.2003 ordentlich von mir gekündigt worden. War 2 Jahre und 1 Monat drin.
Ausgezogen bin ich bereits Mitte August 2003. Die Wohnungsschlüssel habe ich der Hausverwaltung bereits Ende August 2003 per Einwurfeinschreiben zugeschickt, mit der Bitte sich bei mir wegen eines Abnahmeprotokolls zu melden. Doch keine Reaktion !
Ich habe die Wohnung zum Teil gestrichen (nur an einigen Stellen, die etwas dunkel waren)
Ansonsten war das Abwasserrohr in der Küche undicht und ich habe die von mir abmontierte Gardinenleiste auf dem Balkon hinterlassen ohne sie wieder anzubringen, da sie ohnehin total unschön (lauter weisse Farbflecken, die man nicht entfernen kann und nicht von mir stammen) ist.
Nun, habe ich heute erfahren, als ich die Hausverwaltung zur Rückzahlung der Kaution gebeten habe, dass sie die Wohnung ohne mich vorher zu fragen, haben renovieren lassen (u. a streichen, zu mehr wollten sie mir keine Auskunft geben).
Sie würden die Renovierungskosten mit der Kaution verrechnen und mir einen Restscheck zuschicken, mit den ganzen Rechnungen zur Renovierung.
Ich habe entgegnet, dass sie doch nicht einfach so, ohne mich zu fragen, renovieren lassen können. Ausserdem hätten sie sich auch nicht wegen eines Abnahmetermins bei mir gemeldet, obwohl ich sie zweimal schriftlich (u.a. in meinem Kündigungsschreiben) gebeten hatte. Wieder keine Antwort darauf, sondern nur folgendes: „wir schicken ihnen die Rechnungen zu“.
Soviel Willkür kann ich mir nicht gefallen lassen.
Ich bin der Meinung, dass ich überhaupt keine Renovierungskosten tragen muss, da ich ja vorher nicht gefragt wurde. Sonst könnte man ja alles mal nach eigenem und subjektiven Gutdünken für viel Geld renovieren und die Kosten einfach auf mich abwälzen. So geht´s doch nicht !
Zudem war ich nicht verpflichtet irgendwelche Schönheitsreparaturen durchzuführen (lt. Mietvertrag frühestens nach ABlauf von 3 Jahren).
Die Klausel, dass bei Auszug ohne Rücksicht auf die Schönheitsfristen renoviert werden muss, ist ohnehin unwirksam (lt. neuestem BGH-Urteil)
eure meinung bitte.
danke.