Hallo,
was muß beachtet werden, wenn man vom Vermieter eine Verwertungskündigung
bekommt. Wir wissen nicht ob unsere Hauszeile von Mietern frei gesetzt werden soll ( zu geringe Anzahl von Mietern bzw. zu hohe Betriebskosten) zum Leerstand oder abgerissen wird. Was danach kommt liegt auch keine Information vor.
Gruß
Steffen
Hallo Steffen,
die Verwertungskündigung ist eine Besonderheit, die bis 31.12.94 West-Berlin
betroffen hat. Heute gelten für West- und Ostberlin die Regeln wie in Westdeutschland. Mietverträge, die vor dem 03.10.1990 abgeschlossen worden sind unterliegen einem Verwertungsverbot. Dies bedeutet, dass ein Vermieter nicht mit der Begründung kündigen darf, er würde an einer angemessenen Vewrtung des Grundstücks gehindert. Soweit aus dem BGB-Kommentar.
Zuerst muss ein Widerspruch erhoben werden. Er ist mit einer besondere Härte zu begründen. Also etwa „in angemessener Zeit ist kein adäquater Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu finden“
Gehe bitte vor Ort zu einem Mieterverein. Mir fehlen die ausreichenden Kenntnisse, wie in Dresden das Verwertungsverbotr gehandhabt wird.
Gruss Günter
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