Berichtigung der Nebenkosten

Hallo zusammen!

Vor einer Woche habe ich einige Fragen wegen meiner Nebenkosten gepostet.
Es ging hauptsächlich um eine Wasserberechnung nach Personen.

Meine Berechnungen haben ergeben, das wir statt 165,-EU Nachzahlung,
eine Rückerstattung von rund 400,-EU bekommen müssten.

Nun habe ich Angst, weil ich meine Vermieter kenne, dass diese einen Tobsuchtsanfall bekommen und behaupten wir wollten sie betrügen und bestehlen.
Sie seien im Recht, und man könne so abrechnen.

Kann ich meinen errechneten Betrag von der nächsten Miete einbehalten, wenn ich Ihnen dies vorher ankündige? In ihrer Abrechnung steht, dass ich den Differenzbetrag mit der nächsten Miete nachzahlen soll. Kann ich das für mich umkehren, oder brauche ich dazu die Erlaubnis vom Vermieter? Die ich jedoch nie bekommen werde.

Ich komme mir auch schon betrogen und verhohnepiepelt vor, wenn ich mir diese Abrechnung ansehe. Aber ausziehen werden wir nicht. Zumindest nicht freiwillig. Hatten wir mal vor, aber wir haben uns 15 Wohnungen angesehen, und die die wir jetzt haben ist trotz allem zu schön zum aufgeben.

Meine letzte Frage dazu:
Gibt sich hierdurch einen Grund, um uns zu kündigen?

Falls es hilfreich ist, könnte ich unsere Abrechnung auch zufaxen. (Günter?)
Für den Fall, dass ich einen Fehler gemacht habe.
Ich möchte mich bei meinen Vermietern nicht bloßstellen.

Viele Grüße
Gerrit

Hallo Gerrit!
habe Dein „altes“ Posting nicht gelesen, würde Dir aber trotzdem gerne helfen. Auch wenn ich auf der „anderen“ Seite stehe. Ich gehöre zu den hoffentlich nicht so schlimmen Vermietern. Um Dir konkret helfen zu können, müsste ich allerdings ein paar Details wissen. z.B., ob Ihr an Eurer gemieteten Wohnung, bzw. dafür keinen eigenen Zähler habt? Wie Euer Vermieter die Endabrechnung aufgeschlüsselt hat und vor allem, ob die Abrechnungsbelege dabei waren?
Vielleicht übersendest Du mir diese Daten am besten per eMail an:
[email protected].
Viele Grüße
Petra

Hallo Gerrit,

ich nehme mal an., dass ich bereits geantwortet habe und Dich hingewiesen habe, die Belege anzufordern.

Vor einer Woche habe ich einige Fragen wegen meiner
Nebenkosten gepostet.
Es ging hauptsächlich um eine Wasserberechnung nach Personen.

Meine Berechnungen haben ergeben, das wir statt 165,-EU
Nachzahlung,
eine Rückerstattung von rund 400,-EU bekommen müssten.

Nun habe ich Angst, weil ich meine Vermieter kenne, dass diese
einen Tobsuchtsanfall bekommen und behaupten wir wollten sie
betrügen und bestehlen.
Sie seien im Recht, und man könne so abrechnen.
Kann ich meinen errechneten Betrag von der nächsten Miete
einbehalten, wenn ich Ihnen dies vorher ankündige? In ihrer
Abrechnung steht, dass ich den Differenzbetrag mit der
nächsten Miete nachzahlen soll. Kann ich das für mich
umkehren, oder brauche ich dazu die Erlaubnis vom Vermieter?
Die ich jedoch nie bekommen werde.

Hast Du Widerspruch erhoben und die Beleg eingesehen, die Dir den Beweis geben, das Du im Recht bist ? Wenn nein, kannst Du auf keinen Fall den Betrag von der Miete abziehen. Dann muss zuerst alles geklärt werden.

Du hast Anspruch auf die Abrechnungsunterlagen und solange der Vermietér die Unterlagen auf Deine Anfrage nicht aushändigt, hat er keinen Anspruch auf eine Nachforderung, andererseits kannst Du aber ein vermutetes Guthaben auch nicht abziehen. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, wenn Unterlagen nicht ausgehändigt werden, dass Di solange die Nebenkosten nicht zahlst. Wobei der Vermieter hierauf hinzuweisen ist, wenn er Beleg zurück hält.

Ziehst Du einfach den Betrag ab, wird dies als unberechtigte Mietminderung gesehen. Die Folgen eiens solches Handeln muss von Dir gezahlt werden.

Ich komme mir auch schon betrogen und verhohnepiepelt vor,
wenn ich mir diese Abrechnung ansehe. Aber ausziehen werden
wir nicht. Zumindest nicht freiwillig. Hatten wir mal vor,
aber wir haben uns 15 Wohnungen angesehen, und die die wir
jetzt haben ist trotz allem zu schön zum aufgeben.

Meine letzte Frage dazu:
Gibt sich hierdurch einen Grund, um uns zu kündigen?

Nein, aber ein Mahnbescheid reicht ja auch aus oder gleich der Gang zum Anwalt und die Kosten zusätzlich. Also zuerst klären, dann zahlen oder abziehen.

Falls es hilfreich ist, könnte ich unsere Abrechnung auch
zufaxen. (Günter?)

Ja, tu das, werde Dir die Unterlagen prüfen.

Gruss Günter

Hallo Gerrit,

ich nehme mal an., dass ich bereits geantwortet habe und Dich
hingewiesen habe, die Belege anzufordern.

Hast Du. Wenn es aber ums Wasser geht, brauch ich keine.
Habe von der Stadtverwaltung eine Kopie der Orig.Rechung und die Zähler sind bei uns in der Wohnung.

Vor einer Woche habe ich einige Fragen wegen meiner
Nebenkosten gepostet.
Es ging hauptsächlich um eine Wasserberechnung nach Personen.

Meine Berechnungen haben ergeben, das wir statt 165,-EU
Nachzahlung,
eine Rückerstattung von rund 400,-EU bekommen müssten.

Nun habe ich Angst, weil ich meine Vermieter kenne, dass diese
einen Tobsuchtsanfall bekommen und behaupten wir wollten sie
betrügen und bestehlen.
Sie seien im Recht, und man könne so abrechnen.
Kann ich meinen errechneten Betrag von der nächsten Miete
einbehalten, wenn ich Ihnen dies vorher ankündige? In ihrer
Abrechnung steht, dass ich den Differenzbetrag mit der
nächsten Miete nachzahlen soll. Kann ich das für mich
umkehren, oder brauche ich dazu die Erlaubnis vom Vermieter?
Die ich jedoch nie bekommen werde.

Hast Du Widerspruch erhoben und die Beleg eingesehen, die Dir
den Beweis geben, das Du im Recht bist ? Wenn nein, kannst Du
auf keinen Fall den Betrag von der Miete abziehen. Dann muss
zuerst alles geklärt werden.

Habe ich noch nicht. Wollte es nicht übers Knie brechen.

Du hast Anspruch auf die Abrechnungsunterlagen und solange der
Vermietér die Unterlagen auf Deine Anfrage nicht aushändigt,
hat er keinen Anspruch auf eine Nachforderung, andererseits
kannst Du aber ein vermutetes Guthaben auch nicht abziehen. Es
bleibt dann nur die Möglichkeit, wenn Unterlagen nicht
ausgehändigt werden, dass Di solange die Nebenkosten nicht
zahlst. Wobei der Vermieter hierauf hinzuweisen ist, wenn er
Beleg zurück hält.

Aha. Also kann ich erst was einbehalten, wenn ich die Unterlagen gesehen habe, oder die ein OK gegeben haben?
Dann kann ich nie was einbehalten.

Ziehst Du einfach den Betrag ab, wird dies als unberechtigte
Mietminderung gesehen. Die Folgen eiens solches Handeln muss
von Dir gezahlt werden.

Oder auf Raten von den Nebenkosten?

Ich komme mir auch schon betrogen und verhohnepiepelt vor,
wenn ich mir diese Abrechnung ansehe. Aber ausziehen werden
wir nicht. Zumindest nicht freiwillig. Hatten wir mal vor,
aber wir haben uns 15 Wohnungen angesehen, und die die wir
jetzt haben ist trotz allem zu schön zum aufgeben.

Meine letzte Frage dazu:
Gibt sich hierdurch einen Grund, um uns zu kündigen?

Nein, aber ein Mahnbescheid reicht ja auch aus oder gleich der
Gang zum Anwalt und die Kosten zusätzlich. Also zuerst klären,
dann zahlen oder abziehen.

Falls es hilfreich ist, könnte ich unsere Abrechnung auch
zufaxen. (Günter?)

Ja, tu das, werde Dir die Unterlagen prüfen.

Danke!
Da bräuchte ich aber noch Deine Faxnummer.
Kannst sie mir natürlich gerne per E-Mail schreiben.

Gruß Gerrit

Gruss Günter

ERGäNZUNG
Hab was vergessen zu erwähnen:

Kann ich meinen errechneten Betrag von der nächsten Miete
einbehalten, wenn ich Ihnen dies vorher ankündige? In ihrer
Abrechnung steht, dass ich den Differenzbetrag mit der
nächsten Miete nachzahlen soll. Kann ich das für mich
umkehren, oder brauche ich dazu die Erlaubnis vom Vermieter?
Die ich jedoch nie bekommen werde.

Natürlich erst, nachdem ich ihnen „unsere“ Version der Abrechnung gegeben habe.

Gruß Gerrit