Hallo Ivonne,
Ich zieh zum 30.11.2003 aus und habe trotz mehrmaliger
Aufforderung noch keine Nebenkostenabrechnung für 2002. Mir
ist klar, dass ihre Ansprüche 31.12.2003 verjähren,
Irrtum, so einfach ist das nun auch wieder nicht. Endet nämlich die Abrechnung mit dem Kalenderjahr, kann die Verjährung nicht ab 01.01.2003 in Kraft treten, weil zu diesem Termin keine Abrechnung erstellt werden kann. Also ist frühestens zum 31.12.2004 hier eine Verjährung vorhanden.
nur wurde
nach der letzten Abrechnung die Nebenkosten erhöht - wie soll
ich feststellen ob ich was zurück bekomme, wenn ich kein
Abrechnung bekomme?
Nur von meiner Vermitterin die folgende Aussage: Nach der
letzt Nebenkostenabrechung hat es Ärger mit der Firma gegeben
die die Abrechnung erstellt hat, und die Firma hätte dann alle
Unterlagen vernichtet - damit muß sie erst mal sehen wie sie
das macht.
Diese Aussage ist mit Sicherheit falsch. Wenn die Firma die letzte Abrechnung und die Unterlagen vernichtet hätte, wären zumindest die aus den Jahren zuvor vorhanden. Eine Abrechnungsfirma vernichtet keine Unterlagen. Das habe ich seit mehr als acht Jahren Praxis noch nie erlebt. Sicher weisst Du, welche Firma bei Dir die Heizung abliest. Du bist zwar nicht Ansprechspartner, aber es funktioniert in solchen Fällen meist.
Du schreibst an diese Firma, forderst Sie auf, Du gibts dabei die Höhe der Vorauszahlungen an, verlnagts dass Dir diese Vorauszahlungen für die Liegenschaft ( Grundstücke, Strasss, Hausnr., zu erstatten sind im Rahmen von Schadenersatz da nach Auskunft Deiner Vermieterin ( Name, Anschrift) sie ( die Firma, die Du anschreibst) die Unterlagen zur Abrechnung vernichtet haben.
Diese Firma wird Dir mitteilen, da bin ich heute schon sicher, dass die Abrechnungen erstellt sind oder, dass die Vermietrin bis heute ihre Rechnungen der Firma nicht beglichen hat und vorher keine Abechnung erfolgt. Melde Dich bitte sobald Du Antwort hast.
Das ist ja wohl nicht mein Problem.
Sie meinte jetzt sie legt die Ölkosten einfach um - wie das
funktionieren soll weis ich nicht, da in den Haus noch die
Eltern der Vermittern wohnen und Ihre Apotheke mit mehren
Angestellten und Nachdienstzimmer ist.
Nicht akzeptieren, dass nach der Wohnfläche umgelegt wird, wenn Gewerbe im Haus ist. Keinen Abrechnungsmodus akzeptieren. Wenn die Abreccnung vorliegt bin ich bereit Dir diese zu prüfen.
Muß ich mich damit zufrieden geben - ich habe an den Heizungen
aber so Röhrchen hängen?
Eben, warum sie dann nicht weiss, wie abgerechnet werden soll, zweifle ich an. Da geht auch nichts bei den Firmen unter. Ausserdem werden die Daten elktronisch aufbereitet und sind auch später noch abrufbar. In solchen Fälle sind es meist höchst problematische Vermieter, die sich in keiner Weise bewusst sind, dass solche Methoden unter „Abrechnungsbetrug“ fallen können.
Warm und Kaltwasserzähler habe ich eigene - nur sind die das
letzte mal Miete 2001 abgelesen worden - d.h. ich weiss leider
nicht was zum 1.1.2002 draufstand und für davor - brauch ich
doch nicht mehr zu zahlen - oder?
2001 ( neues Recht )ist verjährt. 2000 und 1999 sind es nicht ( altes Recht)
Müll und Kabelfernsehen denke ich kann man schon abrechnen.
Strom habe ich zum Glück direkt abgerechnt.
Was wird jetzt mit meinen schon getätigten Abschlagszahlung?
Schriftlich nun die Abrechnung seit Mietvertragsbeginn - seit der letzten vorliegenden Abrechnung verlangen. Termin setzen. Wird der Termin nicht eingehalten, musst Du notfalls einen Anwalt einsetzen.
Noch ein Tipp. Du solltest mit dieser Vermieterin nach Möglichkeit nicht mehr alleine reden. Nimm zur Übergabe der Wohnung jemand mit, der sich in Übergaben auskennt, zumindest Zeuge sein kann. Wahrscheinlich bestehen Guthaben aus den Vorauszahlungen und es wird versucht werden, eine Nichtabrechnung zu erreichen, um angebliche Gegenforderungen auszugleichen. Unterschreibe nichts, wenn da steht „dass alle gegenseitigen Forderungen gegeneinander aufgehoben werden“.
Gruss Günter