Qualifizierter Zeitmietvertrag

Ein Mieter unterschreibt Ende2002 einen Zeitmietvertrag
über 5 Jahre.
Nach Ablauf des Mietvertrages möchte ein Familienmitglied des Vermieters die Wohnung nutzen.
( Wurde alles im Mietvertrag eingetragen )
Nur 1 Jahr nach Einzug der Wohnung, kündigt der Vermieter dem Mieter mit der Begründung,er selbst müsse die Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nutzen.
(Vermieter bewohnt die Dachgeschosswohnung)

Der Vermieter hat dem Mieter eine 3monatsfrist für den Auszug eingeräumt.

Muss der Mieter die Wohnung aufgeben?

Ich wäre sehr dankbar für einige Tips

Gruss Yogi

Ein Mieter unterschreibt Ende2002 einen Zeitmietvertrag
über 5 Jahre.
Nach Ablauf des Mietvertrages möchte ein Familienmitglied des
Vermieters die Wohnung nutzen.
( Wurde alles im Mietvertrag eingetragen )
Nur 1 Jahr nach Einzug der Wohnung, kündigt der Vermieter dem
Mieter mit der Begründung,er selbst müsse die Wohnung aus
gesundheitlichen Gründen nutzen.
(Vermieter bewohnt die Dachgeschosswohnung)

Der Vermieter hat dem Mieter eine 3monatsfrist für den Auszug
eingeräumt.

Muss der Mieter die Wohnung aufgeben?

Hallo Yogi,

der Mieter hat einen Zeitmietvertrag auf 5 Jahre. Dieser ist gültig. Der Vermieter kann diesen Vertrag nicht vor Ablauf dieser Befristung kündigen.

Beíspiel: Der Vermieter hat 2 Wohnungen und Schulden. Er wohnt in einer Wohnung, die er verpfändet hat. In Rahmen eines Zwangsverfahrens muss er diese Wohnung verlassen. Er muss nun in Miete, denn wenn er die andere Wohnung auf Zeit vermietet hat, hat er vor Ablauf der Frist keinen Anspruch.

Der Mieter muss die Kündigung zurückweisen mit dem Hinweis, dass ein Zeitmietverhältnis nicht vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden kann.

Gruss Günter

Hallo,
Danke für die schnelle Antwort.Ich habe heute Nachmittag ein Termin beim Mieterbund,aber nachdem was ich die letzten Stunden alles im Internet erfahren habe, dachte ich schon das mein Vermieter kein Recht auf Kündigung hat.
Ich war mir nur unsicher, denn sein Gesundheitszustand hat sich wirklich verschlechtert und er kommt nur noch sehr schwer die Treppen hoch.Dachte es gibt in so einem Fall vielleicht ein Sonderkündigungsrecht.

Gruss Yogi

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