schönheitsreparaturen durch vermieter?

hallo zusammen!
immer ist die rede von schönheitsreparaturen durch den mieter.
wie sieht es eigentlich mit dem vermieter aus? wie oft müssen treppenhaus, fassade, innenhof, keller etc. mal renoviert werden?
hier im haus ist das alles am herunterkommen, und ich soll bei auszug eine picobello wohnung hinterlassen.
gibt es auch vermieterfristen, und wenn ja, kann ich bei auszug meine ( nicht heruntergewirtschaftete ) wohnung unrenoviert hinterlassen wenn der vermieter seinen pflichten auch nicht nachkommt?

gruß

thomas

Wenn sich der Vermieter dazu dir gegenüber im Mietvertrag verpflichtet hat (so wie du dich zu Schönheitsreparaturen), wird er sich wohl daran halten müssen.

Ansonsten sei ein Fuchs, und achte beim Abschluss deines nächsten Mietvertrags auf solch eine Klausel. …und wenn sich der Vermieter weigert, unterschreib den Vertrag einfach nicht!

Grüße Norbert

hallo,

eine miserabler Hausgang ist ein Mangel. Die Fassade ist ein Mangel, wenn dadurch die Heizkosten erhöht sind. Hier sind Mietminderungen von 5 % möglich. Meist in den größeren Städten mit Mietspiegel extra sogar ein Abzug für „schlechten Zustand des Treppenhauses“ enthalten.

immer ist die rede von schönheitsreparaturen durch den mieter.
wie sieht es eigentlich mit dem vermieter aus? wie oft müssen
treppenhaus, fassade, innenhof, keller etc. mal renoviert
werden?
hier im haus ist das alles am herunterkommen, und ich soll bei
auszug eine picobello wohnung hinterlassen.
gibt es auch vermieterfristen, und wenn ja, kann ich bei
auszug meine ( nicht heruntergewirtschaftete ) wohnung
unrenoviert hinterlassen wenn der vermieter seinen pflichten
auch nicht nachkommt?

Deine Verpflichtung zur Renovierung richtet sich nicht nach dem Fehlverhalten oder der mangelnden Finanzausstattung Deines Vermieters sondern einzig und allein daran, was im Mietvertrag vereinbart ist. Also nix mit „Auge um Auge“.

Gruss Günter