hallo thomas,
in unserem mietshaus fällt die haustüre nicht ins schloß, so
daß sie prakticsh immer offensteht.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Türe mindestens ins Schloss fällt und nicht offen ist. Dies ist ein Versicherungsproblem, neben dem von Dir angesprochenen Hygieneproblem.
Bitte mal prüfen, ob es nicht sein könnte, bei heutigen Türe ja der Fall, dass der Bügel geändert wurde und die Türe nicht einklingt.
die folge: es wird ( wohl von fremden ) hin und wieder in der
hausflur uriniert, und in den letzten wochen kam es 2mal vor
das mittels zertreten des treppengeländers daran
angeschlossene fahrräder gestohlen wurden.
Wenn der Mangel dem Vermieter gemeldet ist und er tut nichts dagegen, hoffe ich, dass ihr die Fälle zur Anzeige gebracht habt. Nun den Vermieter wegen Vertragsverletzung zum Schadenersatzausgleich auffordern. Notfalls die eigene Versicherung verständigen, die Dir dann einen Brief sendet mit dem Hinweis, dass wegen der ungesicherten Türe vorerst Schäden nicht übernommen werden. Hiervon muss der Vermieter verständigt und aufgefordert werden, die Türe richten zu lassen.
Will der Vermieter, da er den Mangel kannte, die Schäden nicht übernehmen, dann Aufrechnung des Schadens mit einer Frist bis wann der Schaden in welcher Höhe zu erstatten ist mit der Mieete erklären und wenn zum Termin nicht gezahlt wird, den Betrag mit der Miete verrechnen.
frage: inwiefern ist der vermieter für solche schäden haftbar
zu machen, wenn er der mehrmaligen aufforderung die türe zu
reparieren nicht nachgekommen ist?
kriege ich schwierigkeiten mit meiner hausratversicherung,
falls bei mir eingebrochen wird und die dahinterkommen das die
türe immer offen ist?
Ja, die Versicherung wird die Übernahme des Schadens ablehnen.
kann ich dann den vermieter in die pflicht nehmen?
s. o.
Gruss Günter