Mietkaution - Rückzahlungsverjährung?

Hallo!
Ich bin vor ca 2 Jahren aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Bis jetzt habe ich die gezahlte Kaution nicht zurückerhalten, habe mich allerdings auch nur sporadisch darum gekümmert( mehrmals angerufen, dreimal geschrieben, zuletzt als Einschreiben, welches aber nicht abgeholt wurde, Adresse etc. stimmt aber). Gibt es da eigentlich eine Verjährungsfrist, ab der der Vermieter nicht mehr verpflichtet ist zurückzuzahlen? Überweisungsbeleg mit Verwendungszweck ist vorhanden, auch der alte Mietvertrag. Danke im voraus für baldige Antworten…

Hallo,

Ansprüche verjähren natürlich auch. Die regelmässige Verjährung für die Kaution beträgt drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ich bin vor ca 2 Jahren aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Bis jetzt habe ich die gezahlte Kaution nicht zurückerhalten,
habe mich allerdings auch nur sporadisch darum gekümmert(
mehrmals angerufen, dreimal geschrieben, zuletzt als
Einschreiben, welches aber nicht abgeholt wurde, Adresse etc.
stimmt aber). Gibt es da eigentlich eine Verjährungsfrist, ab
der der Vermieter nicht mehr verpflichtet ist zurückzuzahlen?
Überweisungsbeleg mit Verwendungszweck ist vorhanden, auch der
alte Mietvertrag. Danke im voraus für baldige Antworten…

Nun eine Rückfrage. Hast Du überhaupt Kenntnis, wo die Kaution angelegt wurde, getrennt vom Vermögen des Vermieters ? Wenn nein, dann hast Du möglicherweise ein Problem. Kein Geld vorhanden.

Auf jeden Fall nun und zwar per „Einwurf-Einschreiben“ den früheren Vermieter anschreiben und auffordern, dass er Dir bis spätestens 25.11.2003 die Kautionsabrechnung vorlegt und das Geld Dir mit Scheck auszahlt. Dann „Sollten Sie dieser Aufforderung nicht zum genanten Termin nachkommen, habe ich Sie aufzufordern, bis zum genanten Termin den Nachweis vorzulegen, dass Sie die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen angelegt haben. Sollten Sie auch dieser Aufforderung dann nicht nachkommen, sehe ich mich leider gezwungen die Angelegenheit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu übergeben, da ich davon auszugehen habe, dass das Ihnen treuhänderisch überlasseen Geld nicht mehr vorhanden ist“.

Geschieht nichts, dann Polizei, Strafanzeige wegen „Verdacht der Veruntreuung der Kaution“, Anwalt einschalten oder selbst einen Mahnbescheid beantragen.

Gruss Günter