NK-Rückzahlung

Hallo Leute,

wenn es so geht wie im letzten Jahr, dann liegt auch dieses Jahr die NK-Abrechnung wieder am 31.12. im Briefkasten. Okay! Beim letzten Mal hat die Hausverwaltung unser Guthaben aber trotz Aufforderung nicht überwiesen, so dass wir (nach schriftl. Ankündigung) unser NK-Guthaben von der April-Miete abgezogen haben. Dieses Mal möchte ich nicht so lange warten. Wann darf ich unser Guthaben abziehen (es könnte ja zum Beispiel sein, dass andere Mieter nicht mit der Abrechnung einverstanden sind.) ?

Vielen Dank. Zerni

Hallo,

Du kannst erst Guthaben verrechnen, wenn die Abrechnung vorliegt und richtig ist.

Gruss Günter

wenn es so geht wie im letzten Jahr, dann liegt auch dieses
Jahr die NK-Abrechnung wieder am 31.12. im Briefkasten. Okay!
Beim letzten Mal hat die Hausverwaltung unser Guthaben aber
trotz Aufforderung nicht überwiesen, so dass wir (nach
schriftl. Ankündigung) unser NK-Guthaben von der April-Miete
abgezogen haben. Dieses Mal möchte ich nicht so lange warten.
Wann darf ich unser Guthaben abziehen (es könnte ja zum
Beispiel sein, dass andere Mieter nicht mit der Abrechnung
einverstanden sind.) ?

Die anderen Mieter müssen Dich nicht interessieren. Es sei denn, es ist erkennbar, dass so erhebliche Mängel in der Abrechnung bestehen, dass erwartet werden kann, dass die Abrechnung insgesamt neu erstellt werden muss.

Gruss Günter