Nachzahlung von Wärmeversorgung

Hallo sehr geehrte Éxperten,

Ich habe eine Jahresabrechnung der Wasserkosten von der Baugenossenschaft bekommen. Wie sind eine Familie von 2 Personen. Sozialamt zahlt uns die Miete. Als ich die Kosten fur die Mehrausgabe des Wärmeversorgung gesehen habe, war ich schockiert. Unsere Nachzahlung ist 2048 Euro. Vorauszahlung muss aber 690 euro pro Jahr sein. Wir haben Zahleranzeige gepruft und keine Fehler rausgefunden. Das heisst, dass im Vergleich zu dem vorigen Jahr der Verbrauch des Wasser in 2,5 Mal erhoht?!! Ich bin nicht sicher, dass die Liste mit Wasserpreis aus dem Brief stimmt ist…

Jetz haben wir folgende monatliche Miete:

Netto-Kaltmiete 321,20
Modernisierung 0,60
Betriebskosten 43,15
Wärmeversorgung 228,00 !!! (das ist auf 119 Euro mehr als in vorigen Jahr)

Was soll ich jetzt machen?

Vielen Dank

Hallo sehr geehrte Éxperten,

Ich habe eine Jahresabrechnung der Wasserkosten von der
Baugenossenschaft bekommen. Wie sind eine Familie von 2
Personen. Sozialamt zahlt uns die Miete. Als ich die Kosten
fur die Mehrausgabe des Wärmeversorgung gesehen habe, war ich
schockiert. Unsere Nachzahlung ist 2048 Euro. Vorauszahlung
muss aber 690 euro pro Jahr sein. Wir haben Zahleranzeige
gepruft und keine Fehler rausgefunden. Das heisst, dass im
Vergleich zu dem vorigen Jahr der Verbrauch des Wasser in 2,5
Mal erhoht?!! Ich bin nicht sicher, dass die Liste mit
Wasserpreis aus dem Brief stimmt ist…

Jetz haben wir folgende monatliche Miete:

Netto-Kaltmiete 321,20
Modernisierung 0,60
Betriebskosten 43,15
Wärmeversorgung 228,00 !!! (das ist auf 119 Euro mehr als in
vorigen Jahr)

Was soll ich jetzt machen?

Hallo Anna,

die Abrechnung über das Sozialamt prüfen lassen. Ich weiss nicht, möglicherweise zahlt Dir das Sozialamt die Beratung beim Mieterverein oder aber, Du holst Dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Anwalt.

Eine Vorauszahlung vom 228,00 + 43,15 EUR, insgesamt 271,15 im Monat fällt letztlich nicht einmal in einem Zweifamilienhaus an. Dies wären ja alleine für Heiz- und Betriebskosten ( umgerechnet in DM, damit Du den Umfang siehst) DM 6363,88 DM. Nach der Miethöhe zu schliessen handölt es sich wohl weder um ein Haus noch um eine Wohnung die größer als 100 qm sein dürfte. Vielleicht habt ihr eine völlig desolat isolierte Wohnung.

Andererseits sollte man wissen, wie sich die Kosten ergeben. Fest steht ja nur, dass wohl 690 EURO vorausgezahlt sind, die Nachforderung entsprechend 2048 EURO beträgt. Wie diese Nachforderugn und um welche Positionen so hoch ist, hast Du leider als Info nicht mitgeteilt.

Gruss Günter

Hallo Anna,

die Abrechnung über das Sozialamt prüfen lassen. Ich weiss
nicht, möglicherweise zahlt Dir das Sozialamt die Beratung
beim Mieterverein oder aber, Du holst Dir beim zuständigen
Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu
einem Anwalt.

Eine Vorauszahlung vom 228,00 + 43,15 EUR, insgesamt 271,15 im
Monat fällt letztlich nicht einmal in einem Zweifamilienhaus
an. Dies wären ja alleine für Heiz- und Betriebskosten (
umgerechnet in DM, damit Du den Umfang siehst) DM 6363,88 DM.
Nach der Miethöhe zu schliessen handölt es sich wohl weder um
ein Haus noch um eine Wohnung die größer als 100 qm sein
dürfte. Vielleicht habt ihr eine völlig desolat isolierte
Wohnung.

Andererseits sollte man wissen, wie sich die Kosten ergeben.
Fest steht ja nur, dass wohl 690 EURO vorausgezahlt sind, die
Nachforderung entsprechend 2048 EURO beträgt. Wie diese
Nachforderugn und um welche Positionen so hoch ist, hast Du
leider als Info nicht mitgeteilt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Wir wohnen in 2 Zimmer Wohnung, 58 qm. In Abrechnung shteht, dass wir 300 m3 Warmwasser pro Jahr verbrauchen, aber das kann nicht sein, weil wir beide tags tätig sein.Aber unsere Daten auf dem Zeller stimmen mit der Daten auf dem Abrechnung. Kann sein, dass der Zeller kaputt ist? Diese Nachzahlung ist für die Raum 1.01.02 bis 01.12.02.

Hallo Anna,

die Abrechnung über das Sozialamt prüfen lassen. Ich weiss
nicht, möglicherweise zahlt Dir das Sozialamt die Beratung
beim Mieterverein oder aber, Du holst Dir beim zuständigen
Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu
einem Anwalt.

Eine Vorauszahlung vom 228,00 + 43,15 EUR, insgesamt 271,15 im
Monat fällt letztlich nicht einmal in einem Zweifamilienhaus
an. Dies wären ja alleine für Heiz- und Betriebskosten (
umgerechnet in DM, damit Du den Umfang siehst) DM 6363,88 DM.
Nach der Miethöhe zu schliessen handölt es sich wohl weder um
ein Haus noch um eine Wohnung die größer als 100 qm sein
dürfte. Vielleicht habt ihr eine völlig desolat isolierte
Wohnung.

Andererseits sollte man wissen, wie sich die Kosten ergeben.
Fest steht ja nur, dass wohl 690 EURO vorausgezahlt sind, die
Nachforderung entsprechend 2048 EURO beträgt. Wie diese
Nachforderugn und um welche Positionen so hoch ist, hast Du
leider als Info nicht mitgeteilt.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Wir wohnen in 2 Zimmer Wohnung, 58 qm. In Abrechnung shteht,
dass wir 300 m3 Warmwasser pro Jahr verbrauchen, aber das kann
nicht sein, weil wir beide tags tätig sein.Aber unsere Daten
auf dem Zeller stimmen mit der Daten auf dem Abrechnung. Kann
sein, dass der Zeller kaputt ist? Diese Nachzahlung ist für
die Raum 1.01.02 bis 01.12.02.

Sende mir bitte per Mail Deine Abrechnung zur Prüfung zu. Dieser Verbrauch kann nie stimmen.

Gruss Günter

Sende mir bitte per Mail Deine Abrechnung zur Prüfung zu.
Dieser Verbrauch kann nie stimmen.

Gruss Günter

Ich habt Ihnen mail geschickt, haben Sie es bekommen?