Hallo sehr geehrte Éxperten,
Ich habe eine Jahresabrechnung der Wasserkosten von der
Baugenossenschaft bekommen. Wie sind eine Familie von 2
Personen. Sozialamt zahlt uns die Miete. Als ich die Kosten
fur die Mehrausgabe des Wärmeversorgung gesehen habe, war ich
schockiert. Unsere Nachzahlung ist 2048 Euro. Vorauszahlung
muss aber 690 euro pro Jahr sein. Wir haben Zahleranzeige
gepruft und keine Fehler rausgefunden. Das heisst, dass im
Vergleich zu dem vorigen Jahr der Verbrauch des Wasser in 2,5
Mal erhoht?!! Ich bin nicht sicher, dass die Liste mit
Wasserpreis aus dem Brief stimmt ist…
Jetz haben wir folgende monatliche Miete:
Netto-Kaltmiete 321,20
Modernisierung 0,60
Betriebskosten 43,15
Wärmeversorgung 228,00 !!! (das ist auf 119 Euro mehr als in
vorigen Jahr)
Was soll ich jetzt machen?
Hallo Anna,
die Abrechnung über das Sozialamt prüfen lassen. Ich weiss nicht, möglicherweise zahlt Dir das Sozialamt die Beratung beim Mieterverein oder aber, Du holst Dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein und gehst damit zu einem Anwalt.
Eine Vorauszahlung vom 228,00 + 43,15 EUR, insgesamt 271,15 im Monat fällt letztlich nicht einmal in einem Zweifamilienhaus an. Dies wären ja alleine für Heiz- und Betriebskosten ( umgerechnet in DM, damit Du den Umfang siehst) DM 6363,88 DM. Nach der Miethöhe zu schliessen handölt es sich wohl weder um ein Haus noch um eine Wohnung die größer als 100 qm sein dürfte. Vielleicht habt ihr eine völlig desolat isolierte Wohnung.
Andererseits sollte man wissen, wie sich die Kosten ergeben. Fest steht ja nur, dass wohl 690 EURO vorausgezahlt sind, die Nachforderung entsprechend 2048 EURO beträgt. Wie diese Nachforderugn und um welche Positionen so hoch ist, hast Du leider als Info nicht mitgeteilt.
Gruss Günter