Hi Peggy,
Aber, und das muß einfach deutlich gesagt werden, es gibt keine Situation die es zwingend macht!
Und dann gibst du, wie auch Günter, mehrere Gründe an, die es
doch tun.
??? Wo denn? Ich dachte eigentlich, daß ich das Zwingende dieser (vorgeschobenen) Gründe ausreichend entkräftet habe.
Kann es sein, daß Du zwingend und sinnvoll verwechselst? Noch mal: Es gibt keinen Grund, der es zwingend erforderlich macht daß der Vermieter generell über einen Zweitschlüssel verfügt! Und einem Vermieter der das beim Einzug verlangt („Ich muß doch im Notfall in die Wohnung können“) würde ich erstmal sehr mißtrauen! Mir würde sich hier einfach der Eindruck aufdrängen, daß er eben nicht nur „im Notfall“ in die Wohnung will.
Das die im erlebten Fall dabei war, habe ich ja berichtet. Und
in beiden Fällen spart ein Schlüssel Zeit, und darüber hinaus
vielleicht überflüssige Beschädigung.
Naja…die Zeitersparnis ist vernachlässigbar (wir reden hier von Situationen die vielleicht einmal im Jahrzehnt auftreten) und eine Beschädigung der Tür ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. In der Regel hat man die Zeit um auf einen Schlüsseldienst zu warten.
Und so lange die Ursache des Schadens nicht vom Mieter zu verantworten ist, hat er auch keine Folgekosten (Schlüsseldienst oder neue Tür) zu tragen (also wenn z.B. wegen Rohrbruch die Wohnung betreten werden muß, kann der Mieter nicht für Schäden an der Tür haftbar gemacht werden).
…nachdem das Wasser abgestellt ist hat
man genügend Zeit die Tür zerstörungsfrei zu öffnen.
Na ja, warum einfach, wenn es umständlich geht. 
Naja…also ich kann nichts Umständliches daran entdecken wenn man als Erstmaßnahme zur Schadensreduzierung in den Keller geht und den Haupthahn abdreht. Im Gegenteil: gerade bei massiven Wasserfreisetzungen sollte genau dieses die Erstmaßnahme sein - unabhängig davon ob der Wohnungsschlüssel zur Verfügung steht oder nicht
Persönlich würde ich nur dann einen Zweitschlüssel beim
Vermieter lassen wenn entsprechendes Vertrauen besteht.
Stimme ich dir auch zu. Dass ich hier nachgehakt habe liegt
doch allein daran, dass einerseits (auch von Günter) gesagt
wurde, es gäbe keine zwingenden Gründe, eine fremde Wohnung zu
betreten; und andererseits gleich unterstellt wurde, wenn ein
Vermieter das täte, wäre es nur ein Vorwand.
Andersherum wird ein Schuh daraus:
Das Hinterlegen des Wohnungsschlüssels ist ein sehr großer Vertrauensbeweiß! Wenn ein mir unbekannter Mensch von mir fordert ich solle ihm blind vertrauen, dann macht genau das mich sehr mißtrauisch.
Anders sieht die Sache aus, wenn der Vermieter sagt daß er mir anbietet einen Zweitschlüssel für Notfälle zu hinterlegen und dabei deutlich macht daß sein Glück (bzw. unser Verhältnis) nicht an dieser Frage hängt.
Aber die Ausgangsfrage ist ja mittlerweile erschöpfend beantwortet und unsere Diskussion wird langsam ot…
In diesem Sinne schönes Wochenende
Gruß Stefan