Darf ich das Türschloss austauschen?

Hallo,
Darf ich von meiner Wohnungstür das Türschloss wechseln, ohne dem Vermieter darüber zu informieren.Oder bedarf es die Erlaubnis vom Vermieter.

Habe den Verdacht das der Vermieter in der Wohnung war.
Allerdings kann ich dies nicht beweisen.

Mein Vermieter ist noch im Besitz zweier Generalschlüssel.
Ich habe vor,ihn schriftlich um die Herausgabe aller Schlüssel meiner Wohnung zu bitten.Falls dies nach einer angemessenen Frist nicht geschied, werde ich das Türschloss austauschen.

Ist das ok so?

Gruss Yogi

Hallo Yogi,

Darf ich von meiner Wohnungstür das Türschloss wechseln, ohne
dem Vermieter darüber zu informieren.Oder bedarf es die
Erlaubnis vom Vermieter.

Habe den Verdacht das der Vermieter in der Wohnung war.
Allerdings kann ich dies nicht beweisen.

Mein Vermieter ist noch im Besitz zweier Generalschlüssel.
Ich habe vor,ihn schriftlich um die Herausgabe aller Schlüssel
meiner Wohnung zu bitten.Falls dies nach einer angemessenen
Frist nicht geschied, werde ich das Türschloss austauschen.

Ist das ok so?

Ja, Du musst jedoch das alte Schloss aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.

Gruss Günter

Hallo Yogi!

Darf ich von meiner Wohnungstür das Türschloss wechseln, ohne
dem Vermieter darüber zu informieren.

Ja. Und wie GünterW es schon sagte: aufbewahren, um es beim Auszug wieder einzubauen.

Und es ist auch kein grosser Akt, da Du ja nur den Schliesszylinder austauschen brauchst; das geht ganz einfach.

Oder bedarf es die
Erlaubnis vom Vermieter.

Nein. (Das käme allerhöchstens unter ganz bestimmten Konstellationen bei Untermietverträgen in Betracht; und selbst da muss dem Bewohner die Sicherheit der Privatsphäre möglich sein.)

Habe den Verdacht das der Vermieter in der Wohnung war.
Allerdings kann ich dies nicht beweisen.

Genau solche Dinge sind das Problem…

Mein Vermieter ist noch im Besitz zweier Generalschlüssel.

…und so noch gar grösser!

Ich habe vor,ihn schriftlich um die Herausgabe aller Schlüssel
meiner Wohnung zu bitten.Falls dies nach einer angemessenen
Frist nicht geschied, werde ich das Türschloss austauschen.

Verzichte drauf, ihn zu informieren.
Dass Dir der Vermieter versichert, Dir sämtliche Schlüssel ausgehändigt zu haben, selbst wenn er Dir jetzt noch 2 in die Hand drückt… hmm! – Und selbst wenn Du dem Vermieter gegenüber vertrauen kannst, gab es ja wohl noch einen Vormieter.

Baue lieber gleich ein neues Schloss ein.

Beim Einzug in meine jetzige Wohnung habe ich „mein“ Schloss eingebaut. Als mein neuer Vermieter das sah, hat er zwar geguckt wie’n Auto - aber was sollte er sagen. :wink:

CU DannyFox64

Ich danke recht herzlich.
Das sind für mich ganz klare Aussagen

Gruss Yogi

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Darf ich das Türschloss austauschen???
Hallo Yogi,

auch ich schließe mich beiden Vorrednern an.

Nachteil des Austauschs ist nur: Sollte der Vermieter einmal einen berechtigten Anlass haben, unangemeldet in die Wohnung hinein zu müssen (undichte Wasserleitung, Sturmschaden o. ä.), wärst du für die Kosten des Aufbrechens der Tür haftbar, evtl. auch für einen Teil des Schadens, wenn er durch die hierdurch bewirkte Verzögerung größer geworden ist.

Denn für solche Fälle, und nur für solche, hat der Vermieter das Recht, einen Zweitschlüssel zu besitzen. Sollte er, wie du vermutest, ohne zwingenden Grund in der Wohnung gewesen sein, wäre das Hausfriedensbruch.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Peggy,

auch ich schließe mich beiden Vorrednern an.

Nachteil des Austauschs ist nur: Sollte der Vermieter einmal
einen berechtigten Anlass haben, unangemeldet in die Wohnung
hinein zu müssen (undichte Wasserleitung, Sturmschaden o. ä.),
wärst du für die Kosten des Aufbrechens der Tür haftbar, evtl.
auch für einen Teil des Schadens, wenn er durch die hierdurch
bewirkte Verzögerung größer geworden ist.

Der Vermieter hat keinen Grund unangemeldet in die Wohnung zu müssen. In der Regel sollte - bei längerer Abwesenheit ein Mieter ohnehin den Vermieter informieren, an wen er sich wenden soll, wenn in der Abwesenheit des Mieters ein Zutritt in die Wohnung zwingend erforderlich wird. Solche Hinweise wie „Wasserschaden“ oder „wenn es brennt“ sind oft benutzte Gründe, nur wenn es brennt, fragt niemand nach dem Schlüssel.

Denn für solche Fälle, und nur für solche, hat der Vermieter
das Recht, einen Zweitschlüssel zu besitzen. Sollte er, wie du
vermutest, ohne zwingenden Grund in der Wohnung gewesen sein,
wäre das Hausfriedensbruch.

Nein, es gibt grundsätzlich kein Recht, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzt. Die Rechtsprechung ist eindeutig. Der Vermieter hat alle Wohnungsschlüssel bei Vermietung dem Mieter auszuhändigen. Weigert sich der Vermieter, darf der Mieter das Türschloss austauschen. Der Vermieter hat aber keinen Anspruch auf einen Schlüssel.

Gruss Günter

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Darf ich das Türschloss austauschen???
Hallo Günter,

Der Vermieter hat keinen Grund unangemeldet in die Wohnung zu müssen.

Gründe dafür gibt es durchaus. Ich habe solche Situationen schon zwei Mal erlebt: In einem war es ein Wasserrohrbruch, im anderen Verdacht auf Einbrecher in der Wohnung, der sich dann aber als Marderbesuch herausstellte. Im diesem Fall war allerdings die Polizei beim Öffnen der Wohnung dabei, der Zweitschlüssel ersparte aber immerhin das Aufbrechen der Tür.

In der Regel sollte - bei längerer Abwesenheit ein Mieter ohnehin den Vermieter
informieren, an wen er sich wenden soll, wenn in der Abwesenheit des Mieters:

ein Zutritt in die Wohnung zwingend erforderlich wird.

Solche Ereignisse können auch bei kurzer Abwesenheit eintreten. Wenn das Wasser durch die Decke läuft, stellt man den Schaden so schnell wie möglich ab, und ruft nicht etwa erst am Arbeitsplatz des Betroffenen an.

Nein, es gibt grundsätzlich kein Recht, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzt.

Wenn das so ist, habe ich wohl Gewohnheitsrecht mit Recht gleich gesetzt, denn ich kenne mehrere Fälle, aus Mieter- wie aus Vermieter- Sicht, dass letzterer einen Schlüssel hat.

Liebe Grüße
Peggy

Hallo Peggy,

Nein, es gibt grundsätzlich kein Recht, dass der Vermieter einen Schlüssel besitzt.

Wenn das so ist, habe ich wohl Gewohnheitsrecht mit Recht
gleich gesetzt, denn ich kenne mehrere Fälle, aus Mieter- wie
aus Vermieter- Sicht, dass letzterer einen Schlüssel hat.

Mein Vermieter hat keinen Recht einen Schlüssel zu besitzen. Trotzdem hat er ihn, weil ich es erlaubt habe. Wir müssen also trennen zwischen den rechtlichen
Anforderungen und was ein Mieter erlaubt. Aber - aus der Paxis - Vermieter, die mit angeblichen möglichen Wasserrohrbrüchen arbeiten - werden in der Mehrheit der Fälle erwischt, das sie unbefugt die Wohnung des Mieters aufsuchen.

Gruss Günter

Hi Peggy,

Der Vermieter hat keinen Grund unangemeldet in die Wohnung zu müssen.

Gründe dafür gibt es durchaus. Ich habe solche Situationen
schon zwei Mal erlebt: In einem war es ein Wasserrohrbruch, im
anderen Verdacht auf Einbrecher in der Wohnung, der sich dann
aber als Marderbesuch herausstellte. Im diesem Fall war
allerdings die Polizei beim Öffnen der Wohnung dabei, der
Zweitschlüssel ersparte aber immerhin das Aufbrechen der Tür.

Natürlich ist es sinnvoll, wenn jemand einen Zweitschlüssel hat. Aber, und das muß einfach deutlich gesagt werden, es gibt keine Situation die es zwingend macht!
Bei Feuer stehen meine Kollegen innerhalb weniger Minuten zur Verfügung, das Wasser kann man auch außerhalb abstellen (notfalls halt erstmal für das ganze Haus) und bei Einbrechern kann es recht unklug sein ohne Hilfe der Polizei in die Wohnung zu gehen…
Und das Türaufbrechen ist in der Regel auch überflüssig. Bei Feuer ist es egal und nachdem das Wasser abgestellt ist hat man genügend Zeit die Tür zerstörungsfrei zu öffnen.
Persönlich würde ich nur dann einen Zweitschlüssel beim Vermieter lassen wenn entsprechendes Vertrauen besteht. Bei Einzug bei einem mir unbekannten Vermieter kann dieses noch nicht aufgebaut sein.

Viele Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

Natürlich ist es sinnvoll, wenn jemand einen Zweitschlüssel
hat.

Da sind wir uns doch einig.

Aber, und das muß einfach deutlich gesagt werden, es gibt keine Situation die es zwingend macht!

Und dann gibst du, wie auch Günter, mehrere Gründe an, die es doch tun.

Bei Feuer stehen meine Kollegen innerhalb weniger Minuten zur
Verfügung, … und bei Einbrechern kann es recht unklug sein ohne : Hilfe der Polizei in die Wohnung zu gehen…

Das die im erlebten Fall dabei war, habe ich ja berichtet. Und in beiden Fällen spart ein Schlüssel Zeit, und darüber hinaus vielleicht überflüssige Beschädigung.

…nachdem das Wasser abgestellt ist hat
man genügend Zeit die Tür zerstörungsfrei zu öffnen.

Na ja, warum einfach, wenn es umständlich geht. :smile:

Persönlich würde ich nur dann einen Zweitschlüssel beim
Vermieter lassen wenn entsprechendes Vertrauen besteht.

Stimme ich dir auch zu. Dass ich hier nachgehakt habe liegt doch allein daran, dass einerseits (auch von Günter) gesagt wurde, es gäbe keine zwingenden Gründe, eine fremde Wohnung zu betreten; und andererseits gleich unterstellt wurde, wenn ein Vermieter das täte, wäre es nur ein Vorwand.

Liebe Grüße
Peggy

Hi Peggy,

Aber, und das muß einfach deutlich gesagt werden, es gibt keine Situation die es zwingend macht!

Und dann gibst du, wie auch Günter, mehrere Gründe an, die es
doch tun.

??? Wo denn? Ich dachte eigentlich, daß ich das Zwingende dieser (vorgeschobenen) Gründe ausreichend entkräftet habe.
Kann es sein, daß Du zwingend und sinnvoll verwechselst? Noch mal: Es gibt keinen Grund, der es zwingend erforderlich macht daß der Vermieter generell über einen Zweitschlüssel verfügt! Und einem Vermieter der das beim Einzug verlangt („Ich muß doch im Notfall in die Wohnung können“) würde ich erstmal sehr mißtrauen! Mir würde sich hier einfach der Eindruck aufdrängen, daß er eben nicht nur „im Notfall“ in die Wohnung will.

Das die im erlebten Fall dabei war, habe ich ja berichtet. Und
in beiden Fällen spart ein Schlüssel Zeit, und darüber hinaus
vielleicht überflüssige Beschädigung.

Naja…die Zeitersparnis ist vernachlässigbar (wir reden hier von Situationen die vielleicht einmal im Jahrzehnt auftreten) und eine Beschädigung der Tür ist nur in Ausnahmefällen erforderlich. In der Regel hat man die Zeit um auf einen Schlüsseldienst zu warten.
Und so lange die Ursache des Schadens nicht vom Mieter zu verantworten ist, hat er auch keine Folgekosten (Schlüsseldienst oder neue Tür) zu tragen (also wenn z.B. wegen Rohrbruch die Wohnung betreten werden muß, kann der Mieter nicht für Schäden an der Tür haftbar gemacht werden).

…nachdem das Wasser abgestellt ist hat
man genügend Zeit die Tür zerstörungsfrei zu öffnen.

Na ja, warum einfach, wenn es umständlich geht. :smile:

Naja…also ich kann nichts Umständliches daran entdecken wenn man als Erstmaßnahme zur Schadensreduzierung in den Keller geht und den Haupthahn abdreht. Im Gegenteil: gerade bei massiven Wasserfreisetzungen sollte genau dieses die Erstmaßnahme sein - unabhängig davon ob der Wohnungsschlüssel zur Verfügung steht oder nicht

Persönlich würde ich nur dann einen Zweitschlüssel beim
Vermieter lassen wenn entsprechendes Vertrauen besteht.

Stimme ich dir auch zu. Dass ich hier nachgehakt habe liegt
doch allein daran, dass einerseits (auch von Günter) gesagt
wurde, es gäbe keine zwingenden Gründe, eine fremde Wohnung zu
betreten; und andererseits gleich unterstellt wurde, wenn ein
Vermieter das täte, wäre es nur ein Vorwand.

Andersherum wird ein Schuh daraus:
Das Hinterlegen des Wohnungsschlüssels ist ein sehr großer Vertrauensbeweiß! Wenn ein mir unbekannter Mensch von mir fordert ich solle ihm blind vertrauen, dann macht genau das mich sehr mißtrauisch.
Anders sieht die Sache aus, wenn der Vermieter sagt daß er mir anbietet einen Zweitschlüssel für Notfälle zu hinterlegen und dabei deutlich macht daß sein Glück (bzw. unser Verhältnis) nicht an dieser Frage hängt.

Aber die Ausgangsfrage ist ja mittlerweile erschöpfend beantwortet und unsere Diskussion wird langsam ot…

In diesem Sinne schönes Wochenende
Gruß Stefan

Noch eine Richtigstellung
Hi Peggy,

Nachteil des Austauschs ist nur: Sollte der Vermieter einmal
einen berechtigten Anlass haben, unangemeldet in die Wohnung
hinein zu müssen (undichte Wasserleitung, Sturmschaden o. ä.),
wärst du für die Kosten des Aufbrechens der Tür haftbar, evtl.
auch für einen Teil des Schadens, wenn er durch die hierdurch
bewirkte Verzögerung größer geworden ist.

Mir ist eben erst aufgefallen was Du hier schreibst - das möchte ich doch kurz korrigieren :wink:
So lange der Mieter für den eigentlichen Schaden nicht verantwortlich ist (im zivilrechtlichen Sinne), kann er auch nicht für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.
Also weder die aufgebrochene Tür noch ein „erhöhter Schaden“ gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters. In beiden Fällen muß der Verursacher, bzw… in Ermangelung eines Solchen der Eigentümer, den Schaden tragen. Da es kein Pflicht zum Hinterlegen eines Zweitschlüssels gibt, kann auch daraus kein Haftungsanspruch abgeleitet werden.

Denn für solche Fälle, und nur für solche, hat der Vermieter
das Recht, einen Zweitschlüssel zu besitzen.

Daß es dieses Recht nicht gibt hat Günter ja schon gesagt.

Gruß Stefan

So lange der Mieter für den eigentlichen Schaden nicht
verantwortlich ist (im zivilrechtlichen Sinne), kann er auch
nicht für Folgeschäden verantwortlich gemacht werden.

Stimmt. Ich hatte allerdings einen erlebten Fall vor Augen, wo der Mieter für den Wasserschaden in seiner Wohnung selbst verantwortlich war.

Da es kein Pflicht zum Hinterlegen eines Zweitschlüssels gibt,
kann auch daraus kein Haftungsanspruch abgeleitet werden.

Stimmt auch. Da hatte ich, das war schon geklärt, Gewohnheitsrecht mit Recht gleichgesetzt. Mir hat nie ein Mieter den Sicherheitsschlüssel verweigert.

Mehr dazu in Anwort auf deinen Beitrag unten.

Darf ich das Türschloss austauschen???
Hallo Stefan,

??? Wo denn? Ich dachte eigentlich, daß ich das Zwingende
dieser (vorgeschobenen) Gründe ausreichend entkräftet habe.
Kann es sein, daß Du zwingend und sinnvoll verwechselst?

Du selbst hast die Feuerwehr ins Gespräch gebracht. Wenn du das nun als vorgeschoben bezeichnest und meinst, es sei zwar sinnvoll, aber nicht zwingend, in die Wohnung einzudringen, kann ich dir nicht folgen.

Es gibt keinen Grund, der es zwingend erforderlich
macht daß der Vermieter generell über einen Zweitschlüssel verfügt!

Das habe ich auch nicht gesagt! :smile:, sondern:

"Sollte der Vermieter einmal einen berechtigten Anlass haben,
unangemeldet in die Wohnung hinein zu müssen, …
"

Und dass ihr dann statt „berechtigt“ immer „vorgeschoben“ gesagt habt, das hat mich, entschuldige, geärgert, und war der Grund, nachzubohren.

(„Ich muß doch im Notfall in die Wohnung können“) würde ich
erstmal sehr mißtrauen! Mir würde sich hier einfach der Eindruck
aufdrängen, daß er eben nicht nur „im Notfall“ in die Wohnung will.

Wenn du das so siehst, siehst du das so. Was mich angeht: Seit ich Vermieterin bin, habe ich bei Schlüsselübergabe erwähnt, dass ich einen Reserveschlüssel habe, den ich nur in Fällen einsetzen werde, in denen man sonst die Tür aufbrechen würde. Es hat nie jemand etwas dagegen gesagt.

Aber die Ausgangsfrage ist ja mittlerweile erschöpfend
beantwortet und unsere Diskussion wird langsam ot…

Das sehe ich auch so.

In diesem Sinne schönes Wochenende
Gruß Stefan

Dir ebenfalls
Gruß Peggy