Hallo,
wir haben vor einem Jahr eine Eigentumswohnung auf einem
Resthof bezogen.
Dies bedeutet, dass die übliche Kündigungsfrist für Euch drei Monate beträgt, egal wie lange ihr da wohnt.
Bei Abschluss des Mietvertrage haben wir noch
gefragt ob das Mietverhältnis auch längerfristig bestehen
bleibt, dies wurde uns bestätigt. Nun soll unsere Wohnung
verkauft werden bzw. es gibt eine Interessenten der das
Gesamtobjekt kaufen möchte allerdings zur Selbstnutzung.
Das Objekt besteht aus 2 Eigentumswohnungen. Die untere hat
noch eine Einliegerwohnung (diese hat unsere große Tochter
gemietet). Die untere Wohnung wird im Dezember
zwangsversteigert.
Hat unser jetziger Vermieter irgendeine Möglichkeit der
Kündigung?
Der jetzige Vermieter hat keinen Grund zur Kündigung. Er kann keinen Eigenbedarf geltend machen. Eine Eigenbedarfskündigung kann nur der neue Eigentümer aussprechen. Voraussetzung ist dabei jedoch, dass er erst die Kündigung aussprechen kann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist.
Wir haben 4 Kinder und einige Tiere und möchten eigentlich
hier wohnen bleiben.
Und wie sieht es nach dem evt. Verkauf mit der Kündigung aus?
Auf Dauer wird sich das Mietverhältnis nicht halten lassen, wenn Eigenbedarf angemeldet ist.
Welche Kündigungsfristen gelten für meine Tochter in der
Einliegerwohnung, wenn die Wohnung zwangsversteigert wird?
Wenn es eine selbstständige Wohnung mit Wohn- und Schlafräumen und Küche gibt, sind es genau drei Monate, wobei auch hier der Eigenbedarf wie oben gilt. Also, wer ersteigert, muss zuerst eingetragen sein und kann erst dann kündigen.
Du solltest keine Erklärugnen abgeben, nicht einmal, „Wir werden etwas suchen“ oder „Gut, dann ziehen wir eben aus“. Hört euch an, was der mögliche künftige Eigentümer zu sagen habt, erklärt ihm, dass ihr euch für die Informationen bedanken würdet, aber nun zuerst einmal diese Angelegenheit intern besprechen müsst. Und wenn er einen neuen Mietvertrag anbietet, ihr habt einen Vertrag, der alte gilt weiterhin, also nichts unterschreiben.
Macht ihm ruhig in dem Gespräch klar, notfalls jammern bis es nicht mehr geht, dass Euch einfach derzeit das Geld fehlt um wieder mehrere tausend Euro für einen Umzug auszugeben. Vielleicht erklärt sich der Eigentümer bereit, euch großzügig abzufinden. Aber bitte nicht sofort zusagen, ruhig etwas pokern und die Entscheidung verschieben. Dann melde Dich, vielleicht direkt,
Gruss Günter