Nebenkosten, dritter Auftritt

Hallo Zusammen,

vor einigen Monaten hatte ich hier angefragt, wie es sich mietrechtlich mit der Nebenkostenabrechnung verhält.

Den Hinweisen folgend, habe ich meinem Vermieter mehrmals aufgefordert, mir eine nachvollziehbare, sachlich und rechnerisch richtige Nebenkostenabrechnung vorzulegen.

Das hat er bis heute nicht getan, allerdings bekam ich gestern einen Mahnbescheid.

Das ich dem jetzt wiedersprechen muß, habe ich anderen Beiträgen hier entnommen. Der Vermieter bekommt daraufhin bescheid vom Gericht, das ich wiedersprochen habe. Was aber passiert dann weiter ( oder was könnte passieren)?

Vielen Dank im voraus für die Tipps
Sir James

Hallo,

vor einigen Monaten hatte ich hier angefragt, wie es sich
mietrechtlich mit der Nebenkostenabrechnung verhält.

Den Hinweisen folgend, habe ich meinem Vermieter mehrmals
aufgefordert, mir eine nachvollziehbare, sachlich und
rechnerisch richtige Nebenkostenabrechnung vorzulegen.

Das hat er bis heute nicht getan, allerdings bekam ich gestern
einen Mahnbescheid.

Das ich dem jetzt wiedersprechen muß, habe ich anderen
Beiträgen hier entnommen. Der Vermieter bekommt daraufhin
bescheid vom Gericht, das ich wiedersprochen habe. Was aber
passiert dann weiter ( oder was könnte passieren)?

Der Vermieter wird über den Widerspruch vom AG informiert. Er muss dann weitere Gebühren einzahlen. Das Verfahren wird dann von einer zentralen Bearbeitungsstelle der Justiz an das zuständige Amtsgericht gegeben. Wenn das Verfahren abgegeben ist, gibt es eine Nachricht. Dann muss der Vermieter seinen Anspruch begründen. Diese Anspruchsbegründung wird Dir zugeleitet und Du kannst dazu Stellung nehmen.

Gruss Günter