Nebenkostenabrechnung bei Gewerbemietvertrag

Hallo liebe Experten,

gelten die in den FAQS genannten Fristen auch für Nebenkostenabrechnungen bei Gewerbemietverträgen?

Wenn nein, welche Fristen gelten dort?

Besten Dank
Ralf

Hallo Ralf,

für Gewerbemietverträge gelten analog die Richtlinien für Wohnraummietvertäge. Jedoch können bei Gewerbemietverträgen auch jene Kosten vereinbart und umgelegt werden, die für Wohnräume nicht erlaubt sind.

gelten die in den FAQS genannten Fristen auch für
Nebenkostenabrechnungen bei Gewerbemietverträgen?

Wenn nein, welche Fristen gelten dort?

Nebenkosten verjähren in der Regeln nach vier Jahren. Ich wurde bisher mit dem Thema nicht konfrontiert. Habe aber andererseits keine Quelle gefunden, die für Gewerberäume klar und deutlich zur Verjährung der Nebenkosten Auskunft gibt. Ich würde jedoch dahin tendieren, da auch nach dem Mietrecht nur auf Wohnungen abgehoben wird, dass bei Gewerberaum die Neuregellung nicht gilt. Vielleicht ist jemand hier und weiss mehr darüber.

Gruss Günter