Hallo Markus,
Hallo Verena und hallo Günter!
Ihr wisst ja bestimmt mehr als ich. Aber sagt mir bitte, wenn
Wäschetrocknen in der Wohnung eine Gefahr für die Mietsache
darstellt, was ist dann mit Duschen, oder Kochen? Wenn täglich
4 Personen morgens duschen oder täglich mittags und/oder
abends gekocht wird, da geht doch unverhältnismaßig viel mehr
Feuchtigkeit in die Luft als beim Wäschetrocknen einmal pro
Woche???
Da ist doch das bischen Wasser, das von einem feuchten Fahrrad
kommt, nicht die Welt. Dass man sich um eine vernünftige
Unterlage kümmert, damit das Parkett nicht verschmutz, ist ja
selbstverständlich!
Zuerst einmal unterstelle ich, dass beim Kochen und nach der Nutzung der Dusche dieser Raum besonders entlüftet wird. Nun wirst Du mir aber recht geben müssen, dass man in einer Wohnung kochen muss, eine Badewanne oder eine Dusche benutzen muss. Du hast aber, wenn auch nicht überdacht, die Möglichkeit, das Fahrrad ausserhalb der Wohnung abzustellen. Gegen Schnee kann mit einer Plane Abhilfe geschaffen werden. Das Problem ist also anderweitig mit geringem Aufwand zu lösen. Die Frage wie sich - käme es zu einem Rechtsstreit - dieses Problem anderweitig erledigen lässt, wäre die erste Frage, die sich stellt. Da Du nie verhindern kannst, sobald Du in das Treppenhaus kommst, dass Schnee auf die Treppe fällt - auch wenn er nachher entfernt wird -, Du kannst auch nicht ausschliessen, dass aus Versehen eine Wand beschädigt wird, wird jedes Gericht einem Anwalt recht geben, der Dich auf eine Plane über das Fahrrad verweist. In solcehn Fällen muss die Gesamtheit aller Möglichkeiten Für und Wider gesehen werden. Das Wider überwiegt.
Du mailst von einem „bischen Wasser, das vom Fahrrad tropft“. Richtig, hier handelt es sich um Wasser, bei den anderen Arbeiten in Küche und Dusch um Wasserdampf. Bei entsprechender Lüftung fällt Wasserdampf - im Gegensatz zu Eis und Schnee am Fahrrad - nicht auf den Boden. Ich sehe aus den Gesamtumständen keinerlei Anspruch und keinerlei Begründung, wieso ein Fahrhrad in der Wohnung zu trocknen verwahrt werden darf, wenn dies täglich ist.
Gruss Günter