Fahrrad im Wohnung verboten?

Hallo Gemeinschaft!

Kürzlich hat mich mein Vermieter auf grobe Weise angeranzt, dass ich auf gar keinen Fall mein Fahrrad in meine Wohnung hoch nehmen dürfe, sonst solle ich mir eine andere Wohnung suchen!

A. ich bin täglicher Fahrradfahrer,
B. die Wohnung hat keinen Fahrradkeller, nur Abstellplätze im Hof, die aber nicht Wettergeschützt sind.
C. Das Wetter war zu dem Zeitpunkt sehr wintermässig (verschneit), so dass man ohne Fahrradkeller, wo das Eis wieder auftauen kann keine Chance hat, mehrere Tage hintereinander fahren zu können.

Frage: Hat der Vermieter überhaupt das Recht, mir meine „Fahrradpflege“ zu verbieten?

Vielen Dank,
Markus

Hi Markus,

es ist ja wirklich erstaunlich, was manche Menschen ihren Mitmenschen so alles vorschreiben wollen.
Selbstverständlich darfst Du Dein Fahrrad mit in die Wohnung nehmen, warum auch nicht? Es gibt in meinen Augen keinen sachlichen Grund, warum man ein Rad nicht in der Wohnung haben dürfte.
Natürlich darfst Du nicht:

  • Mit dem Rad beim Hochtragen Wände oder etwas anderes beschädigen.
  • Das Treppenhaus übermäßig verschmutzen und den Dreck dann liegen lassen.
  • Schäden in der Wohnung herbeiführen.

Dies alles gilt aber unabhängig davon ob Du nun ein Rad mitnimmst oder nicht und sollte eigentlich auch selbstverständlich sein. Aber nur weil der Vermieter meint ein Fahrrad habe nichts in einer Wohnung zu suchen, kann er Dir dies nicht verbieten.
Ich würde ihn mal in ruhigen Ton nach einer Begründung für das Verbot fragen und ansonsten sein Gemaule ignorieren…

Gruß Stefan

Kürzlich hat mich mein Vermieter auf grobe Weise angeranzt,
dass ich auf gar keinen Fall mein Fahrrad in meine Wohnung
hoch nehmen dürfe, sonst solle ich mir eine andere Wohnung
suchen!

A. ich bin täglicher Fahrradfahrer,
B. die Wohnung hat keinen Fahrradkeller, nur Abstellplätze im
Hof, die aber nicht Wettergeschützt sind.
C. Das Wetter war zu dem Zeitpunkt sehr wintermässig
(verschneit), so dass man ohne Fahrradkeller, wo das Eis
wieder auftauen kann keine Chance hat, mehrere Tage
hintereinander fahren zu können.

Frage: Hat der Vermieter überhaupt das Recht, mir meine
„Fahrradpflege“ zu verbieten?

Vielen Dank,
Markus

Hallo Markus,

die Wohnung halte ich auch für einen ungeeigneten Platz für das Fahrrad. Hie rist zu beenken, dass im Winter durch das Fahrrad durch abtauenden Schnee im Treppenhaus Verschmutzungne erfolgen. Je nach Bodenbelag wird zudem der Boden entsprechend nicht vertragsgemäss genutzt. Auch kann es zu Beschädigungen im Treppenhaus kommen.

Vorschlag. Eine Plane kaufen und das Fahrrad über Nacht unter die Plane stellen.

Kürzlich hat mich mein Vermieter auf grobe Weise angeranzt,
dass ich auf gar keinen Fall mein Fahrrad in meine Wohnung
hoch nehmen dürfe, sonst solle ich mir eine andere Wohnung
suchen!

A. ich bin täglicher Fahrradfahrer,
B. die Wohnung hat keinen Fahrradkeller, nur Abstellplätze im
Hof, die aber nicht Wettergeschützt sind.
C. Das Wetter war zu dem Zeitpunkt sehr wintermässig
(verschneit), so dass man ohne Fahrradkeller, wo das Eis
wieder auftauen kann keine Chance hat, mehrere Tage
hintereinander fahren zu können.

Frage: Hat der Vermieter überhaupt das Recht, mir meine
„Fahrradpflege“ zu verbieten?

Ja, siehe oben ein teil der möglichen Gründe.

GRuss Günter

Hallo Goosi,

es ist ja wirklich erstaunlich, was manche Menschen ihren
Mitmenschen so alles vorschreiben wollen.
Selbstverständlich darfst Du Dein Fahrrad mit in die Wohnung
nehmen, warum auch nicht? Es gibt in meinen Augen keinen
sachlichen Grund, warum man ein Rad nicht in der Wohnung haben
dürfte.

Voraussetzung ist, dass geeigneter Platz vorhanden ist. Ein Wohnzimmer wäre kein geeigneter Platz. Ich verneine die Möglichkeit, während des Winters das Fahrrad in die Wohnung zu nehmen, damit dort der Schnee abtauen kann, weil nämlich im Hof ein Stellplatz vorhanden ist und der Mieter mit einer Abdeckplane geeignete Möglichkeiten hat, das Fahrrad ausserhalb der Wohnung zu deponieren. Hier sollte nicht übersehen werden, dass durch die Nässe abtauenden Schnees eine erhöhte und Substanz gefährdende Feuchtigkeit auftritt. Wenn aber Wäsche trocknen in der Wohnung nicht gestattet ist, kann letztlich ein Fahrrad, das abtaut nicht in der Wohnung getrocknet werden. Urteile hierzu gibt es keine, habe keine gefunden.

Ich bejahe die Unterbringung eines Fahrrades in der Wohnung während des Winters, wenn es keine Unterstell- oder Stellplatzmöglichkeit gibt und das Fahrrad über den Winter eingemottet in einem Raum in der Wohnung steht.

Gruss Günter

Natürlich darfst Du nicht:

  • Mit dem Rad beim Hochtragen Wände oder etwas anderes
    beschädigen.
  • Das Treppenhaus übermäßig verschmutzen und den Dreck dann
    liegen lassen.
  • Schäden in der Wohnung herbeiführen.

Dies alles gilt aber unabhängig davon ob Du nun ein Rad
mitnimmst oder nicht und sollte eigentlich auch
selbstverständlich sein. Aber nur weil der Vermieter meint ein
Fahrrad habe nichts in einer Wohnung zu suchen, kann er Dir
dies nicht verbieten.
Ich würde ihn mal in ruhigen Ton nach einer Begründung für das
Verbot fragen und ansonsten sein Gemaule ignorieren…

Gruß Stefan

Kürzlich hat mich mein Vermieter auf grobe Weise angeranzt,
dass ich auf gar keinen Fall mein Fahrrad in meine Wohnung
hoch nehmen dürfe, sonst solle ich mir eine andere Wohnung
suchen!

A. ich bin täglicher Fahrradfahrer,
B. die Wohnung hat keinen Fahrradkeller, nur Abstellplätze im
Hof, die aber nicht Wettergeschützt sind.
C. Das Wetter war zu dem Zeitpunkt sehr wintermässig
(verschneit), so dass man ohne Fahrradkeller, wo das Eis
wieder auftauen kann keine Chance hat, mehrere Tage
hintereinander fahren zu können.

Frage: Hat der Vermieter überhaupt das Recht, mir meine
„Fahrradpflege“ zu verbieten?

Vielen Dank,
Markus

1 Like

Hallo markus, das fand ich im Mieterlexikon:
Fahrräder darf der mieter sowohl in seiner Wohnung (soweit geeignete unterstellmöglichkeitvorhanden) als auch in seinem keller unterstellen, weil von einem fahrrad keine gefahr für die gemieteten Räume ausgeht (§§ 535,550 BGB)
Im Hausflur, Kellergang usw darf ein Fahrrad nur mit Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, es sei denn, daß anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist, dies gilt auch für das Abstellen auf dem Hof ( AG Charlottenburg GE 82, 87)

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Hallo Verena,

Hallo markus, das fand ich im Mieterlexikon:
Fahrräder darf der mieter sowohl in seiner Wohnung (soweit
geeignete unterstellmöglichkeitvorhanden) als auch in seinem
keller unterstellen, weil von einem fahrrad keine gefahr für
die gemieteten Räume ausgeht (§§ 535,550 BGB)
Im Hausflur, Kellergang usw darf ein Fahrrad nur mit
Einwilligung des Vermieters aufgestellt werden, es sei denn,
daß anderweitiger Abstellraum nicht vorhanden ist, dies gilt
auch für das Abstellen auf dem Hof ( AG Charlottenburg GE 82,
87)

Diesen Hinweis kenne ich auch. Trotzdem vertrete ich - siehe unten nach goosi -
nicht die Auffassung, dass dies für den Winter gilt. Trocknen von Wäsche und Gegenständen jeder Art ist in einer Wohnung nicht erlaubt. Wer durch Schnee fährt hat Schnee und Eis am Rad. Dies taut weg. In der Wohnung. Es gibt eine höhere, nicht dem üblichen Gebrauch einer Wohnung entsprechende Luftfeuchtigkeit. Das Fahrrad soll ja zum Trocknen in die Wohnung, damit es am anderen Morgen benutzt werden kann. Und dies ist ein vertragswidriger Gebrauch der Wohnung.

Wie das Urteil - Tenor auch richtig aussagt, vom Fahrrad geht keine Gefahr aus. Die Gefahr liegt im Tauwasser und der Luftfeuchtigkeit. Mir verschliesst es sich aber, was das mit §§ 535 u. 550 BGB zu tun haben soll.

Gruss Günter

Hallo Markus,

für die anderen mieter und den eigentuemer ist es bestimmt nicht angenehm, wenn einer sein verdrecktes fahrrad das treppenhaus in die wohnung hochschleift - dreck im ganzen treppenhaus, fahrradspuren an der wand. kann ich schon verstehen.,

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Hallo Günther,
zum Thema Wäschetrocknen folgendes:

Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt. siehe dazu:
Trocknen von Wäsche gehört zum normalen Gebrauch einer Mietwohnung. Zitat: kleinwäsche darf in der Wohnung getrocknet werden ( LG frankfurt, Wm90,271 AG Köln, WM 58,38) unter Umständen auch auch dem Balkon ( LG Nürnberg-Fürth WM 90, 199) .Für die größere wäsche muß grundsätzlich auf die dazu vorhandenen Einrichtungen ( Speicher, trockenkeller, etc) zurückgegriffen werden. Soweit zu deinem Einwand, Wäsche dürfe nichtin der Wohnung getrocknet werden.

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Hallo Verena,

zum Thema Wäschetrocknen folgendes:

Wäschetrocknen in der Wohnung ist erlaubt. siehe dazu:
Trocknen von Wäsche gehört zum normalen Gebrauch einer
Mietwohnung. Zitat: kleinwäsche darf in der Wohnung getrocknet
werden ( LG frankfurt, Wm90,271 AG Köln, WM 58,38) unter
Umständen auch auch dem Balkon ( LG Nürnberg-Fürth WM 90, 199)
.Für die größere wäsche muß grundsätzlich auf die dazu
vorhandenen Einrichtungen ( Speicher, trockenkeller, etc)
zurückgegriffen werden. Soweit zu deinem Einwand, Wäsche dürfe
nichtin der Wohnung getrocknet werden.

Dieses Urteil wird nicht bestritten. Es geht jedoch von der Kleinwäsche aus. Kleinwäsche bedeutet einige wenige Wäschestücke und niemals regelmässig. Ich bitte zudem auch zu beachten, dass bei Schimmelschäden der Mieter beweisen muss, dass der Schimmel nicht durch sein Wäschetrocknen verursacht wurde. Und ein nasses Fahrrad - hieraus ist die Diskussion entstanden - das zum Trocknen in der Wohnung steht stellt eine Gefahr für die Mietsache dar.

Gruss Günter

Gruss Günter

Hallo Verena und hallo Günter!

Ihr wisst ja bestimmt mehr als ich. Aber sagt mir bitte, wenn Wäschetrocknen in der Wohnung eine Gefahr für die Mietsache darstellt, was ist dann mit Duschen, oder Kochen? Wenn täglich 4 Personen morgens duschen oder täglich mittags und/oder abends gekocht wird, da geht doch unverhältnismaßig viel mehr Feuchtigkeit in die Luft als beim Wäschetrocknen einmal pro Woche???

Da ist doch das bischen Wasser, das von einem feuchten Fahrrad kommt, nicht die Welt. Dass man sich um eine vernünftige Unterlage kümmert, damit das Parkett nicht verschmutz, ist ja selbstverständlich!

Gruß,
Markus

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Hallo Markus,

Hallo Verena und hallo Günter!

Ihr wisst ja bestimmt mehr als ich. Aber sagt mir bitte, wenn
Wäschetrocknen in der Wohnung eine Gefahr für die Mietsache
darstellt, was ist dann mit Duschen, oder Kochen? Wenn täglich
4 Personen morgens duschen oder täglich mittags und/oder
abends gekocht wird, da geht doch unverhältnismaßig viel mehr
Feuchtigkeit in die Luft als beim Wäschetrocknen einmal pro
Woche???

Da ist doch das bischen Wasser, das von einem feuchten Fahrrad
kommt, nicht die Welt. Dass man sich um eine vernünftige
Unterlage kümmert, damit das Parkett nicht verschmutz, ist ja
selbstverständlich!

Zuerst einmal unterstelle ich, dass beim Kochen und nach der Nutzung der Dusche dieser Raum besonders entlüftet wird. Nun wirst Du mir aber recht geben müssen, dass man in einer Wohnung kochen muss, eine Badewanne oder eine Dusche benutzen muss. Du hast aber, wenn auch nicht überdacht, die Möglichkeit, das Fahrrad ausserhalb der Wohnung abzustellen. Gegen Schnee kann mit einer Plane Abhilfe geschaffen werden. Das Problem ist also anderweitig mit geringem Aufwand zu lösen. Die Frage wie sich - käme es zu einem Rechtsstreit - dieses Problem anderweitig erledigen lässt, wäre die erste Frage, die sich stellt. Da Du nie verhindern kannst, sobald Du in das Treppenhaus kommst, dass Schnee auf die Treppe fällt - auch wenn er nachher entfernt wird -, Du kannst auch nicht ausschliessen, dass aus Versehen eine Wand beschädigt wird, wird jedes Gericht einem Anwalt recht geben, der Dich auf eine Plane über das Fahrrad verweist. In solcehn Fällen muss die Gesamtheit aller Möglichkeiten Für und Wider gesehen werden. Das Wider überwiegt.

Du mailst von einem „bischen Wasser, das vom Fahrrad tropft“. Richtig, hier handelt es sich um Wasser, bei den anderen Arbeiten in Küche und Dusch um Wasserdampf. Bei entsprechender Lüftung fällt Wasserdampf - im Gegensatz zu Eis und Schnee am Fahrrad - nicht auf den Boden. Ich sehe aus den Gesamtumständen keinerlei Anspruch und keinerlei Begründung, wieso ein Fahrhrad in der Wohnung zu trocknen verwahrt werden darf, wenn dies täglich ist.

Gruss Günter