Probleme mit Laminatfussboden

Hallo zusammen,

wir haben einen Hund und gedenken bald umzuziehen. Einige von uns angesehene Wohnungen hatten u.a. Laminatfussboden! Ich befürchte, dass unser Hund diesen Boden über die Dauer hinweg beschädigen könnte bzw. dass halt auf Dauer dort Kratzspuren auftauchen.

Wäre ich bei Auszug dazu angehalten, diese wieder zu beseitigen?? Sprich neues Laminat zu verlegen?

Ich will da nichts provozieren oder so - mich interessiert grade nur die „rechtliche Lage“!

Danke für Antwort!
Gruß

Hallo,

wir haben einen Hund und gedenken bald umzuziehen. Einige von
uns angesehene Wohnungen hatten u.a. Laminatfussboden! Ich
befürchte, dass unser Hund diesen Boden über die Dauer hinweg
beschädigen könnte bzw. dass halt auf Dauer dort Kratzspuren
auftauchen.

Wäre ich bei Auszug dazu angehalten, diese wieder zu
beseitigen?? Sprich neues Laminat zu verlegen?

Ich will da nichts provozieren oder so - mich interessiert
grade nur die „rechtliche Lage“!

Ratsam, dass Du eine Haftpflichtversicherung abschliesst und dabei Schäden in Mieträumen durch Tierhaltung versicherst. Schäden durch den Hund müssen beseitigt werden.

Gruss Günter

Schäden die durch normale Benutzung entstehen (z.B. abgenutzer Teppichboden etc.) muss nicht ersetzt werden. Dies ist durch den Mietzins bereits abgedeckt. Eine darüber hinausgehende Abnutzung ist natürlich zu ersetzen.

Gruß
Falke

Ratsam, dass Du eine Haftpflichtversicherung abschliesst und
dabei Schäden in Mieträumen durch Tierhaltung versicherst.
Schäden durch den Hund müssen beseitigt werden.

Gruss Günter

Hi,

dieser Verschleiß wird aber nicht durch die Haftpflichtvers. ersetzt!

Ja wären denn erkennbar durch den Hund verursachte Kratzer eine über das übliche Maß hinausgehende Abnutzung??

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Jesch,

Kratzer sind keine übliche Abutzung sondern gelten als Schaden. Daher ist bei Tierhaltung eine Haftpflichtversicherung stets sinnvoll.

Gruss Günter

Ja wären denn erkennbar durch den Hund verursachte Kratzer
eine über das übliche Maß hinausgehende Abnutzung??

Hmm…
vielleicht reden wir hier aneinander vorbei :smile:

Ein Kratzer oder auch zwei sind noch in Ordnung, diese sind aber bei der (Tier-)Haftpflichtversicherung sofort anzuzeigen.

Ich meinte hier aber Schäden am Laminatfußboden die eher schleichend sind, also eher mal hier ein kleiner Kratzer mal da ein kleiner Kratzer und/oder eine Schramme. Halt Spuren die ein Hund zwangsläufig auf Laminatfußboden hinterlässt, die aber über das normale Maß hinausgehen. Ich würde das als Abnutzung/Verschleiß definieren und der ist definitiv nicht über die Haftpflichtvers. abgedeckt. Abgesehen davon, dass jede Versicherung schon stutzig wird, weil der Schaden eben nicht sofort angezeigt wurde.

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Hallo Jesch,

Kratzer sind keine übliche Abutzung sondern gelten als
Schaden. Daher ist bei Tierhaltung eine
Haftpflichtversicherung stets sinnvoll.

Gruss Günter

Ja wären denn erkennbar durch den Hund verursachte Kratzer
eine über das übliche Maß hinausgehende Abnutzung??

Hmm…
vielleicht reden wir hier aneinander vorbei :smile:

Ein Kratzer oder auch zwei sind noch in Ordnung, diese sind
aber bei der (Tier-)Haftpflichtversicherung sofort anzuzeigen.

Ich meinte hier aber Schäden am Laminatfußboden die eher
schleichend sind, also eher mal hier ein kleiner Kratzer mal
da ein kleiner Kratzer und/oder eine Schramme. Halt Spuren die
ein Hund zwangsläufig auf Laminatfußboden hinterlässt, die
aber über das normale Maß hinausgehen. Ich würde das als
Abnutzung/Verschleiß definieren und der ist definitiv nicht
über die Haftpflichtvers. abgedeckt. Abgesehen davon, dass
jede Versicherung schon stutzig wird, weil der Schaden eben
nicht sofort angezeigt wurde.

Hier halte ich mich exakt an die geltende Rechtssprechung. Hier ein kleiner Kratzer und da ein kleiner Kratzer gehört nicht zur Abnutzung einer Wohnung. In der Defination fällt dies unter Schaden.

Nicht zu verwechseln mit Abdrücken von Betten, Schränken. Sie entstehen durch den üblichen Gebrauch der Mietsache.

Gruss Günter