Re^6: Probleme mit Laminatfussboden
Hallo Jesch,
Kratzer sind keine übliche Abutzung sondern gelten als
Schaden. Daher ist bei Tierhaltung eine
Haftpflichtversicherung stets sinnvoll.
Gruss Günter
Ja wären denn erkennbar durch den Hund verursachte Kratzer
eine über das übliche Maß hinausgehende Abnutzung??
Hmm...
vielleicht reden wir hier aneinander vorbei :-)
Ein Kratzer oder auch zwei sind noch in Ordnung, diese sind
aber bei der (Tier-)Haftpflichtversicherung sofort anzuzeigen.
Ich meinte hier aber Schäden am Laminatfußboden die eher
schleichend sind, also eher mal hier ein kleiner Kratzer mal
da ein kleiner Kratzer und/oder eine Schramme. Halt Spuren die
ein Hund zwangsläufig auf Laminatfußboden hinterlässt, die
aber über das normale Maß hinausgehen. Ich würde das als
Abnutzung/Verschleiß definieren und der ist definitiv nicht
über die Haftpflichtvers. abgedeckt. Abgesehen davon, dass
jede Versicherung schon stutzig wird, weil der Schaden eben
nicht sofort angezeigt wurde.
Hier halte ich mich exakt an die geltende Rechtssprechung. Hier ein kleiner Kratzer und da ein kleiner Kratzer gehört nicht zur Abnutzung einer Wohnung. In der Defination fällt dies unter Schaden.
Nicht zu verwechseln mit Abdrücken von Betten, Schränken. Sie entstehen durch den üblichen Gebrauch der Mietsache.
Gruss Günter