wir haben einen Hund und gedenken bald umzuziehen. Einige von uns angesehene Wohnungen hatten u.a. Laminatfussboden! Ich befürchte, dass unser Hund diesen Boden über die Dauer hinweg beschädigen könnte bzw. dass halt auf Dauer dort Kratzspuren auftauchen.
Wäre ich bei Auszug dazu angehalten, diese wieder zu beseitigen?? Sprich neues Laminat zu verlegen?
Ich will da nichts provozieren oder so - mich interessiert grade nur die „rechtliche Lage“!
wir haben einen Hund und gedenken bald umzuziehen. Einige von
uns angesehene Wohnungen hatten u.a. Laminatfussboden! Ich
befürchte, dass unser Hund diesen Boden über die Dauer hinweg
beschädigen könnte bzw. dass halt auf Dauer dort Kratzspuren
auftauchen.
Wäre ich bei Auszug dazu angehalten, diese wieder zu
beseitigen?? Sprich neues Laminat zu verlegen?
Ich will da nichts provozieren oder so - mich interessiert
grade nur die „rechtliche Lage“!
Ratsam, dass Du eine Haftpflichtversicherung abschliesst und dabei Schäden in Mieträumen durch Tierhaltung versicherst. Schäden durch den Hund müssen beseitigt werden.
Schäden die durch normale Benutzung entstehen (z.B. abgenutzer Teppichboden etc.) muss nicht ersetzt werden. Dies ist durch den Mietzins bereits abgedeckt. Eine darüber hinausgehende Abnutzung ist natürlich zu ersetzen.
Ratsam, dass Du eine Haftpflichtversicherung abschliesst und
dabei Schäden in Mieträumen durch Tierhaltung versicherst.
Schäden durch den Hund müssen beseitigt werden.
Gruss Günter
Hi,
dieser Verschleiß wird aber nicht durch die Haftpflichtvers. ersetzt!
Ein Kratzer oder auch zwei sind noch in Ordnung, diese sind aber bei der (Tier-)Haftpflichtversicherung sofort anzuzeigen.
Ich meinte hier aber Schäden am Laminatfußboden die eher schleichend sind, also eher mal hier ein kleiner Kratzer mal da ein kleiner Kratzer und/oder eine Schramme. Halt Spuren die ein Hund zwangsläufig auf Laminatfußboden hinterlässt, die aber über das normale Maß hinausgehen. Ich würde das als Abnutzung/Verschleiß definieren und der ist definitiv nicht über die Haftpflichtvers. abgedeckt. Abgesehen davon, dass jede Versicherung schon stutzig wird, weil der Schaden eben nicht sofort angezeigt wurde.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Kratzer sind keine übliche Abutzung sondern gelten als
Schaden. Daher ist bei Tierhaltung eine
Haftpflichtversicherung stets sinnvoll.
Gruss Günter
Ja wären denn erkennbar durch den Hund verursachte Kratzer
eine über das übliche Maß hinausgehende Abnutzung??
Hmm…
vielleicht reden wir hier aneinander vorbei
Ein Kratzer oder auch zwei sind noch in Ordnung, diese sind
aber bei der (Tier-)Haftpflichtversicherung sofort anzuzeigen.
Ich meinte hier aber Schäden am Laminatfußboden die eher
schleichend sind, also eher mal hier ein kleiner Kratzer mal
da ein kleiner Kratzer und/oder eine Schramme. Halt Spuren die
ein Hund zwangsläufig auf Laminatfußboden hinterlässt, die
aber über das normale Maß hinausgehen. Ich würde das als
Abnutzung/Verschleiß definieren und der ist definitiv nicht
über die Haftpflichtvers. abgedeckt. Abgesehen davon, dass
jede Versicherung schon stutzig wird, weil der Schaden eben
nicht sofort angezeigt wurde.
Hier halte ich mich exakt an die geltende Rechtssprechung. Hier ein kleiner Kratzer und da ein kleiner Kratzer gehört nicht zur Abnutzung einer Wohnung. In der Defination fällt dies unter Schaden.
Nicht zu verwechseln mit Abdrücken von Betten, Schränken. Sie entstehen durch den üblichen Gebrauch der Mietsache.