Hallo Zusammen,
ich muss beruflich bedingt, innerhalb kürzester Zeit, umziehen.
Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäss gekündigt.
Leider muss ich wegen der kurzfristigkeit, 2 Monate die volle Miete bezahlen, obwohl ich in dieser nicht wohnen werde.
Jetzt habe ich vom Vermieter einen Brief bekommen, dass die Heizkosten laut „Gradzahltagen“ abgerechnet werden und so weiter…
Wenn ich jedoch will, dass die Röhrchen abgelesen werden sollen, so habe ich die Kosten dafür selbst zu tragen. Ist das so korrekt?
Ich möchte schon, dass vorher abgelesen wird, weil ich immer sparsam mit Heizen umgehe und ich nicht einsehe für andere die Heizkosten mitzubezahlen.
Weiss jemand Rat?
mfg
Hallo Lars,
ich muss beruflich bedingt, innerhalb kürzester Zeit,
umziehen.
Ich habe meine Wohnung ordnungsgemäss gekündigt.
Leider muss ich wegen der kurzfristigkeit, 2 Monate die volle
Miete bezahlen, obwohl ich in dieser nicht wohnen werde.
Jetzt habe ich vom Vermieter einen Brief bekommen, dass die
Heizkosten laut „Gradzahltagen“ abgerechnet werden und so
weiter…
Wenn ich jedoch will, dass die Röhrchen abgelesen werden
sollen, so habe ich die Kosten dafür selbst zu tragen. Ist das
so korrekt?
Ich möchte schon, dass vorher abgelesen wird, weil ich immer
sparsam mit Heizen umgehe und ich nicht einsehe für andere die
Heizkosten mitzubezahlen.
Weiss jemand Rat?
Teile dem Vermieter mit, dass Du auf einer Zwichenableseung der Heizkostenabrechnungsfirma bestehst. Verlange gleichzeitig - sofern unbekannt - den schriftlichen Nachweis, dass vor Deinem Einzug abgelesen wurde. Die Kosten, derzeit etwa 30 EURO muss Du selbst zahlen.
Gruss Günter