Besuch anmelden

Hallo,

ein Kumpel hat diese Woche vor erstmal zu mir zu ziehen, da er momentan in einer Notlage ist.
Da es eine 1-Raum-Wohnung ist werde ich für die Zeit erstmal zu meinem Freund ziehen. Für wie lange gilt er als Besucher, ohne dass ich ihn den Vermieter sagen muss?

Danke für die Hilfe.

Vanessa

Hat sich erledigt
Für wie lange gilt er als Besucher,

ohne dass ich ihn den Vermieter sagen muss?

4-6 Wochen

Hallo Vanessa,

ein Kumpel hat diese Woche vor erstmal zu mir zu ziehen, da er
momentan in einer Notlage ist.
Da es eine 1-Raum-Wohnung ist werde ich für die Zeit erstmal
zu meinem Freund ziehen. Für wie lange gilt er als Besucher,
ohne dass ich ihn den Vermieter sagen muss?

Hoffentlich bist Du Dir darüber klar, dass Du einen Kündigungsgrund lieferst. Es handelt sich nicht um einen Besuch, sondern um die Überlassung Deines Wohnraums ohne Zustimmung des Vermieters.

Du wirst doch niemand nachvollziehbar erklären können, dass Du einen Besuch in der Wohnung hast, während Du gleichzeitg aus der Wohnung ausziehst. Sicher bist Du Dir auch klar, dass Du für alle Schäden, die dieser „Besucher“ verursacht zu haften hast.

Der Hinweis, dass es sich um einen Besucher handelt setzt voraus, dass der Mieter selbst in der Wohnung wohnt und nicht aus der Wohnung auszieht. Bitte auch zu beachten, dass Du bei einem Auszug Dich ummelden musst und der Freund, der einzieht sich anmelden muss. Wird Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezogen muss dieser Wohnungswechsel von Dir der Behörde gemeldet
werden.

Gruss Günter