Hallo Günther,
erstmal danke für Deine schnelle Antwort. Ich habe mich mal ein bißchen schlau gemacht. Einige Sachen haben sich dabei erledigt, weil sie namentlich im Mietvertrag standen. Zu dem Rest hier noch ein paar Fragen:
- Oberflächenwasser (nach Wohnfläche; was ist das??)
Vorwiegend im norddeutschen Raum wirf für das durch Regen über
die Dachrinne in die Kanalisation abgeleitete Wasser ein
Zuschlag verlangt. Dieser Betrag, meist unter 1,00 EURO, wird
zuzsätzlich nach der Gesamtfläche des Grundstückes erhoben.
Wenn also jemand z.B. Wasser in Fässer leitet und damit Beete
oder Rasen nässt, kann er diesen Verbrauch von diesen Kosten
absetzen, sofern die Gemeinde diese Regelung vorsieht.
Dazu habe ich bei der Gemeinde nachgefragt, wird hier tatsächlich abgerechnet mit 1,50€ pro qm. Frage dazu ist, zum Grundstück gehören noch 5 Garagen, von denen ich jedoch keine habe. Wird das Oberflächenwasser für das gesamte Grundstück inkl. Garagen berechnet, kann ich dann die Berechnung anzweifeln, weil ich ja keine Garage habe?
- Allgemeinstrom (je Wohnung)
Nein, nur nach Wohnfläche.
Macht bei mir nur 2€ aus, wenn der Rest okay ist, lohnt sich dafür ein Einspruch nicht. Kann ja aber in den nächsten Jahren mehr sein. Wenn ich keinen Einspruch einlege, habe ich dann die Vereinbarung akzeptiert und muß in den nächsten Jahren mit der falschen Abrechnungsart leben?
- Heizkosten (50% Verbrauch und 50% so)
richtig, aber die Heizkostenabrechnung mal genau ansehen. Was
ist und wie hoch z.B. bei den Nebenkosten der Heizung (
Kaminkehrer, Wartung usw.) abgerechnet.
außer dem Brennstoff fallen folgende Punkte an: Kaminfeger mit 56,11€, Gebühren Verbrauchserfassung (ist wohl die Röhrchen ablesen) mit 198,82€ und Gebühren/ Nebenkosten mit 71,11€.
Zu der Sat-Anlage: sind jeden Monat 6€ irgendwas, steht
auch im Mietvertrag. Weiß nicht genau, ob wir Kabel haben oder
eine Antenne. Sollte ich mir hier evtl. Verträge oder
Vereinbarungen zeigen lassen (ich denke, das geht, oder?) oder
ist das rechtens, wenn im Mietvertrag vereinbart?
Dies sind wohl die pauschalen Kosten, die entsprechend
vereinbart sind. Rechnung zeigen lassen.
Im Mietvertrag steht wörtlich: „Das Objekt ist mit einer privaten Sat-Anlage ausgestattet. Für die Möglichkeit der Nutzung der Anlage wird im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung eine mtl. Gebühr in Höhe von derzeit 6,14€ erhoben.“
Mir ist gerade eingefallen, dass es eine Antenne gibt, die auf dem Dach über meiner Wohnung sitzt. Der Vormieter meinte noch, evtl. müsse man mal jemanden reinlassen wegen der Sat-Anlage, da wäre im Bad eine Luke, durch die die Leute dann rein müssten, aber er hätte 7 Jahre dort gewohnt und das wäre nur einmal vorgekommen. Also kann mit regelmäßiger Wartung ja nicht viel sein. Wenn der Vermieter die Schüssel vor Jahren gekauft hat, sonst aber nicht viel daran machen lässt, ist der Passus dann trotzdem rechtens? Sind immerhin im Jahr bei 5 Mietparteien stolze 368,40€…
Wäre sehr lieb, wenn Du mir nochmal helfen würdest…
MfG
Julia