Kaution mit Betriebskosten verrechnet?

huhu, mal wieder ein leidiges thema. meine ehemalige hausverwaltung behält meine kaution ein, weil gesagt wird. dass ggf. noch zahlungen meinerseits an betriebskosten nötig wären. sicher ist dies jedoch nicht. dürfen die das überhaupt? und geht es nicht einfach zu regeln, dass die meine kaution an mich zurückzahlen und ich dann eben ggf. betriebskostennachzahlungen vornehme, sofern überhaupt welche anfallen? die haben mich schon genug über den tisch gezogen, mir reichts!
gruß, juliane

Hi,

meine ehemalige
hausverwaltung behält meine kaution ein, weil gesagt wird.
dass ggf. noch zahlungen meinerseits an betriebskosten nötig
wären. sicher ist dies jedoch nicht. dürfen die das überhaupt?

Ja, das dürfen sie. Kautionen sind ja dafür da, etwaige Kosten noch aufzufangen, wenn der Mieter abgedüst ist. Die Betriebskosten werden oft erst ein Jahr später abgerechnet. Wenn du theoretisch im Januar das Haus verlassen hast, kann es schlimmsten falls noch 2 Jahre dauern (Feb.-Dez. als „laufendes Betriebsjahr“ und dann noch der Zeitraum für die Abrechnung).

und geht es nicht einfach zu regeln, dass die meine kaution an
mich zurückzahlen und ich dann eben ggf.
betriebskostennachzahlungen vornehme, sofern überhaupt welche
anfallen?

Dann müssten die dir wegen der Kohle hinterher rennen. Das wird nicht gemacht, weil sicherlich einige für immer „verschwinden“.

Freu dich einfach. Die Kaution muss dir verzinst zurückgezahlt werden! :wink:

Gruß
Falke

Hallo Juliane,

die Hausverwaltung kann die Kaution anteilig zurückhalten, wenn damit zu rechnen ist, dass Du noch Nachforderungen bekommst. Die Hausverwaltung muss aber Dir anteilig die Kaution bis auf einen geringen Betrag, der zurückgehalten werden kann, auszhalen, wenn bisher entweder Guthaben vorhanden waren oder die Nachforderung z.B. mehr als 100 EURO nicht übersteigt. Es kommt also darauf an, was bisher üblicherweise nachgefordert wurde. Und es kommt auch darauf an, wann Du als Mieter ausziehst. Wer Ende August auszieht, also die restlichen kälteren Monate nicht in der Abrechung hat, hat üblicherweise ein ganz erhebliches Guthaben - bei entsprechender Vorauszahlung - zu erwarten. Ich hoffe, dass Du bei Auszug eine Ablesung verlangt hast.

Gruss Günter

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hey günter, danke…
ich habe nur 10 monate dort gewohnt, von januar bis oktober. an der heizung habe ich nicht gedreht. viel kann also auf mich nicht zukommen, wenn überhaupt - da die vorrauszahlung monatlich fast 100€ betrug.

eine ablesung hätte ich gerne vorgenommen, aber die hätte ich selbst bezahlen müssen und das war für mich einfach zuviel. ich habe den makler, der die wohnung neu vermieten sollte (das war die sache mit der doppelten miete) was er meint. er hat natürlich gesagt, dass es nicht sonderlich sinnvoll wäre, extra jemanden kommen zu lassen, da ich ohnehin vorm winter ausziehe. und berechnet würde nur bis zu dem zeitpunkt meines auszugs.
ist das alles nervig
gruß, juliane

Hallo Juliane,

diese Aussage des Makler ist falsch.

hey günter, danke…

ich habe nur 10 monate dort gewohnt, von januar bis oktober.
an der heizung habe ich nicht gedreht. viel kann also auf mich
nicht zukommen, wenn überhaupt - da die vorrauszahlung
monatlich fast 100€ betrug.

eine ablesung hätte ich gerne vorgenommen, aber die hätte ich
selbst bezahlen müssen und das war für mich einfach zuviel.

Das hätte rd. 25 EURO betragen

ich habe den makler, der die wohnung neu vermieten sollte (das
war die sache mit der doppelten miete) was er meint. er hat
natürlich gesagt, dass es nicht sonderlich sinnvoll wäre,
extra jemanden kommen zu lassen, da ich ohnehin vorm winter
ausziehe. und berechnet würde nur bis zu dem zeitpunkt meines
auszugs.

Die für zwölf Monate - also auch die alten Monate November und Dezember 03 - werden in einer Abrechnung komplett ausgeführt. Die Kosten werden in Deinem Fall nach Gradzahlen verteilt. Da wir einen sehr warmen Sommer und bis Mitte Oktober auch warmen Herbst hatte, sind die Kosten aus Jan - März 2003 im Vergleich zum Rest bis Oktober gering. Bei richitger Vorauszahlung wäre also bei einem Auszug ein Guthaben auf jeden Fall zu erwarten, da drei kalte Monate und sieben warm Monate enthalten sind.

Wird nun nicht abgelesen, fallen zwei Monate mit hohen Wärmekosten durch die pauschale Umrechnung nach Gradzahlen in die warmen Monate hinein. Deine Kosten steigen deshalb.

Gruss Günter