Hallo zusammen,
also ich habe folgendes Problem:
Meine Freundin wohnt in einer Dachgeschoss Wohnung, im Bad befindet sich einmal einen Gasboiler/Durchlauferhitzer für Warmwasser der Badewanne und fürs Waschbecken und zusätzlich ein Gasofen, beide haben den gleichen Schornstein. Am 04.11.03 war der Schornsteinfeger da hat alles Kontrolliert und meine Freundin hat am Samstag 15.11. Post von der Hausverwaltung bekommen, mit Anhang vom Schornsteinfeger, das sie bis spätestens zum 30.11.03 folgende Mängel beheben lassen soll:
Strömungssicherung verstopft, im Schornstein befindet sich ein Dohlennest, zum Schutz vor Nestbau kann man ein Dohlenschutzgitter anbringen.
Muß meine Freundin das beheben lassen und wenn ja muß sie auch die Kosten dafür tragen? Durch die verminderte Abgasabfuhr entsteht doch auch eine Gefahr für meine Freundin, ist das nicht Sache des Vermieters diese Mängel zu beseitigen?
Mfg
hoshi
Hallo hoshi,
dieses Anschreiben der Hausverwaltung scheint mir ziemlich unklar.
Meine Freundin wohnt in einer Dachgeschoss Wohnung, im Bad
befindet sich einmal einen Gasboiler/Durchlauferhitzer für
Warmwasser der Badewanne und fürs Waschbecken und zusätzlich
ein Gasofen, beide haben den gleichen Schornstein. Am 04.11.03
war der Schornsteinfeger da hat alles Kontrolliert und meine
Freundin hat am Samstag 15.11. Post von der Hausverwaltung
bekommen, mit Anhang vom Schornsteinfeger, das sie bis
spätestens zum 30.11.03 folgende Mängel beheben lassen soll:
Strömungssicherung verstopft, im Schornstein befindet sich ein
Dohlennest, zum Schutz vor Nestbau kann man ein
Dohlenschutzgitter anbringen.
Die Arbeiten hat der Vermieter durchzuführen. Jedock kann es sein, dass im Mietvertrag die Wartung der Heizung der Mieter anteilig zahlen soll. Biee prüfen.
Muß meine Freundin das beheben lassen und wenn ja muß sie auch
die Kosten dafür tragen? Durch die verminderte Abgasabfuhr
entsteht doch auch eine Gefahr für meine Freundin, ist das
nicht Sache des Vermieters diese Mängel zu beseitigen?
Gruss Günter