Bei der genauen Studie der Nebenkostenaufschlüsselung hat sich ergeben, dass eine wöchentliche Kontrolle des Fahrstuhls (Reinigungen der entsprechenden Maschinenräume, Abfahren aller Etagen, Reinigung der Laufschienen der Tür, Beseitigung eines 2002 aufgetretenen Wasserschades im Fahrstuhlmaschinenraum) unter der Rubrik „Wartung Aufzug“ umgelegt wurden. Dies war jedoch in der Vorjahresabrechung noch nicht enthalten (1800€-2001 gegenüber 2900€-2002).
Ist das rechtmäßig? Wenn nicht, welche dieser Arbeiten dürfen auf den Mieter umgelegt werden.
Der Hausmeister hat außerdem in dieser Zeit auch Reperaturen an der Haustür vorgenommen, diese sind in den oben genennaten Kosten enthalten und nicht seperat aufgeschlüsselt.
Die Hausverwaltung erzählte mir etwas von gesetzlicher Verpflichtung dieser wöchentlichen Kontrollen.
Es handelte sich damals um einen Aufzug ohne angeschlossenes Notrufsystem.
Weiterhin hat der Aufzug seit September 2003 ein solchges System. Wie sieht es mit der Umlage für Umbau+Berteitschaftsdienst aus. Wie hoch dürfen diese Kosten jeweils sein?
Hallo Stephan,
Bei der genauen Studie der Nebenkostenaufschlüsselung hat sich
ergeben, dass eine wöchentliche Kontrolle des Fahrstuhls
(Reinigungen der entsprechenden Maschinenräume,
Reinigungsarbeit - umlagefähig -
Abfahren aller
Etagen,
Das sind Aufgaben im Rahmen der Instandhaltung und Sache des Vermieters.
Reinigung der Laufschienen der Tür,
Reinigung, umlagefähig
Beseitigung eines
2002 aufgetretenen Wasserschades im Fahrstuhlmaschinenraum)
Wasserschaden darf nicht umgelegt werden. Er ist dem Verursacher zu belasten.
unter der Rubrik „Wartung Aufzug“ umgelegt wurden. Dies war
jedoch in der Vorjahresabrechung noch nicht enthalten
(1800€-2001 gegenüber 2900€-2002).
Ist das rechtmäßig? Wenn nicht, welche dieser Arbeiten dürfen
auf den Mieter umgelegt werden.
Der Hausmeister hat außerdem in dieser Zeit auch Reperaturen
an der Haustür vorgenommen, diese sind in den oben genennaten
Kosten enthalten und nicht seperat aufgeschlüsselt.
Diese Arbeiten müssen getrennt abgerechnet und dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
Die Hausverwaltung erzählte mir etwas von gesetzlicher
Verpflichtung dieser wöchentlichen Kontrollen.
Das ist schlichtweg Quatsch.
Es handelte sich damals um einen Aufzug ohne angeschlossenes
Notrufsystem.
Weiterhin hat der Aufzug seit September 2003 ein solchges
System. Wie sieht es mit der Umlage für
Umbau+Berteitschaftsdienst aus. Wie hoch dürfen diese Kosten
jeweils sein?
Setzt euch mal als Mieter zusammen und klärt mal ab, was da wirklich zwischen Hausverwaltung und Hausmeister läuft. Forert dann den kompletten Vertrag über die Wartung des Aufzuges an. Er steht euch zu, begründet es mit „unwirtschaftlicher Betreuung“. Die Höhe der Kosten deutet auf einen Vollservicevertrag hin. Dann wären aber 30 $ der Kosten zu streichen.
Gruss Günter