Solange der Erbschein nicht vorliegt - kann keiner der Erben
alleine entscheiden. Der Zeitmietvertrag kann nicht ohne
Zustimmung der andere Partei einseitig aufgelöst werden.
Muss ich jetzt jeden Erben anschreiben? Oder muß einer der angeschriebenen Erben sich
an seinen Miterben wenden?
Und wie sieht es aus, wenn einer der Erben sich als „Vermieter“ und der andere Erbe sich als nicht zuständig bezeichnet. Zumal ich nicht weiß ob da noch ein dritter Erbe vorhanden ist.
Wie immer ist das alles etwas verworren. Wäre auch zu einfach…
Ich hatte ursprünglich meine Vermieterin angeschrieben wegen einer größeren Mülltonne.
Nachwuchs und der damit verbundenen Windelflut. 
Nur habe ich dazu nie eine Antwort erhalten. Dann…
Die Vermieterin verstarb.
Die Tochter meldet sich telefonisch (Juli. 03) und berichtet über den Todesfall und meint noch, wenn näheres geklärt ist, werde ich informiert. Ihre Postanschrift wollte sie nicht geben, Telefon wäre ausreichend und die alte Anschrift der verstorbenen Vermieterin hätte weiterhin Bestand, genau wie das Bankkonto. Und was die Mülltonne angeht wolle sie sich derzeit bis zur Klärung des Erbes nicht kümmern.
Für mich unverständlich.
Im Aug. 03 meldet sich der Sohn und meint, daß er der Ansprechpartner für meine Wohnung ist. Auch er hat auf die alte Adresse und Bankkonto verwiesen und keine größere Mülltonne bestellt. Kurz darauf war er telefonisch nicht mehr zu erreichen. Neue und geheime Telefonnummer!?
Im September habe ich meinen Kündigungswunsch schriftlich an die alte Adresse der verstorbenen Vermieterin gesendet. Da ich nach drei Wochen noch keine Antwort erhielt habe ich die Tochter erneut angerufen, der Sohn war halt nicht zu erreichen. Sie hielt sich absolut bedeckt und meinte, daß sie meine Wohnung nichts angeht. Und in einem Nebensatz hat sie auch von dem nicht vorhandenem Erbschein gesprochen und noch viele andere Familienprobleme erzählt, die mit der Sachlage nichts zu tun hatten. So wie ich das verstanden habe, liegen die beiden wohl im Klintsch. Da die beiden Erben Halbgeschwister sind und auch die vererbten Häuser somit aus den beiden Eheschließungen der verstorbenen Vermieterin stammen, geht es wohl zwischen den beiden hoch her. Ist jedoch nur eine Vermutung.
Jedoch habe ich mein Schreiben angesprochen und um eine Antwort gebeten und da ihr Bruder nicht zu erreichen wäre, solle sie ihm bitte Bescheid geben oder sich bitte um die Angelegenheit kümmern.
Promt erhielt ich dann vom Sohn ein Antwortschreiben auf meinen Kündigungswunsch. In diesem Brief steht im Briefkopf „Vermieter der Wohnung“ und er hat meiner Kündigung entsprochen.
Nur habe ich noch den Nebensatz seiner Schwester vom Erbschein im Hinterkopf. Daher meine Anfrage.
Aber wie sieht es denn jetzt aus, wenn ich ausziehe und sich dann über einen längeren Zeitraum keiner der beiden meldet. Könnte diese Angelegenheit irgendwann auch mal verjähren?