dieses Wochende ist bei mir Wasser aus einem Heizkörper rausgelaufen, da er unten durchgerostet war. Leider wurde der Teppich ziemlich stark beschädigt und auch die Sitzbank meiner Essecke.
Nun wurde der Heizkörper zwar sofort ausgetauscht, der Schaden am Teppich sowie Sitzbank soll allerdings lt. Verwaltung meine Hausrat-Versicherung bezahlen. Da ich aber keine habe, wurde mir gesagt, dass ich selbst dafür aufkommen müsste.
Das erscheint in meinen Augen allerdings nicht sehr gerecht, da ich den Schaden ja nicht verschuldet habe, außerdem wohne ich erst seit 1,5 Jahren hier zur Miete, und in dieser Zeit wird wohl kaum eine Heizung durchrosten, die in einem akzeptablen Zustand ist.
Leider weiss ich jetzt nicht genau über die rechtliche Situation bescheid. Also würde ich mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben könnte, was in so einem Fall zu tun ist.
für die Schadenbeseitigung - auch für Deine Schäden - ist der Vermieter verantwortlich. Fordere die Hausverwaltung auf, die Schäden zu beseitigen und Schadenersatz zu leisten. Informiere trotzdem Deine Versicherung, teile dieser jedoch wahrheitsgemäss mit, wie der Schaden entstanden ist.
Gruss Günter
dieses Wochende ist bei mir Wasser aus einem Heizkörper
rausgelaufen, da er unten durchgerostet war. Leider wurde der
Teppich ziemlich stark beschädigt und auch die Sitzbank meiner
Essecke.
Nun wurde der Heizkörper zwar sofort ausgetauscht, der Schaden
am Teppich sowie Sitzbank soll allerdings lt. Verwaltung meine
Hausrat-Versicherung bezahlen. Da ich aber keine habe, wurde
mir gesagt, dass ich selbst dafür aufkommen müsste.
Das erscheint in meinen Augen allerdings nicht sehr gerecht,
da ich den Schaden ja nicht verschuldet habe, außerdem wohne
ich erst seit 1,5 Jahren hier zur Miete, und in dieser Zeit
wird wohl kaum eine Heizung durchrosten, die in einem
akzeptablen Zustand ist.
Leider weiss ich jetzt nicht genau über die rechtliche
Situation bescheid. Also würde ich mich freuen, wenn mir
jemand einen Rat geben könnte, was in so einem Fall zu tun
ist.
Die Schäden an Deinem Eigentum gehen nur zu Lasten des Vermieters, wenn Du das Verschulden nachweisen kannst, was sehr schwierig wird.
Vergangene Urteile gingen immer zum Ungunsten der Mieter aus.
Selbst wenn die Gerichte ein Verschulden beim Vermieter feststellen, so ist die Auffassung über die Höhe der Regulierung, wenn überhaupt, sehr weit von deren der Mieter entfernt.
Zur Beweissicherung solltest Du den Teppich auf jeden Fall fotografieren, damit zum Schluß nicht nur kleine rückständige Wasserflecken bleiben.
Gruss Steve
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe schon Bilder mit der Digitalkamera gemacht um den Schaden zu dokumentieren. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig, wenn die Heizung unten durchgerostet ist und dadurch Wasser austritt?
Welche Versicherung soll ich denn informieren? Wie gesagt, ich habe keine Hausrat-Versicherung.
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Selbst wenn die Gerichte ein Verschulden beim Vermieter
feststellen, so ist die Auffassung über die Höhe der
Regulierung, wenn überhaupt, sehr weit von deren der Mieter
entfernt.
Zur Beweissicherung solltest Du den Teppich auf jeden Fall
fotografieren, damit zum Schluß nicht nur kleine rückständige
Wasserflecken bleiben.
Gruss Steve
Hallo Günter und Steve,
erstmal danke für euren Rat.
Ich habe schon Bilder mit der Digitalkamera gemacht um den
Schaden zu dokumentieren. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig,
wenn die Heizung unten durchgerostet ist und dadurch Wasser
austritt?
Da Du erst 1,5 Jahre in der Wohnung wohnst, konnte der Vermieter bei Deinem Einzug sehr wohl erkennen, dass hier ein Durchrosten zu erwarten ist. Er hat offensichtlich bei der Wohnungsübergabe an Dich nicht die notwendige Sorgfalt über den Zustand der von ihm vermietete Sache walten lassen oder gar vom Vormieter wider besseren Wissens die Heizkörper streichen lassen.
Welche Versicherung soll ich denn informieren? Wie gesagt, ich
habe keine Hausrat-Versicherung.
Da kannst Du niemand benachrichtigen. Stelle die Schäden zusammen. Soweit es Dein Eigentum ist, musst Du „neu für alt“ bewerten, das heisst, dass Du nur den derzeitgen Restwert geltend machen kannst. Diese Forderung geht an den Vermieter mit der Aufforderung zur Zahlung und mit dem Hinweis, wenn nicht an einem von Dir festgesetzten Termin das Geld überweisen ist, dass Du dann diese Summe mit der Miete zur Aufrechnung erklärst.