Hallo,
ich habe seit Jahren Gewerberäume gemietet. Darunter befindet sich auch ein Kellerraum, der mit einer Stahltür ( Feuerschutztür ) versehen ist, die jedoch nicht abschließbar ist. Darf der Hausverwalter diesen Raum zusammen mit einem Eigentümer aus der Hausgemeinschaft, der jedoch nicht mein Vermieter ist, einfach betreten? Begeht er dann Hausfreidensbruch? Es war keine " gefahr im Verzug ". Bitte antwortet schnell, da ich vorhabe etwas dagegen zu unternehmen! Was kann ich tun?
Hallo Michael,
mir verschliesst sich der Grund, weshalb Du nicht zuerst ein Gespräch führen willst, weshalb dieser Raum betreten wurde.
ich habe seit Jahren Gewerberäume gemietet. Darunter befindet
sich auch ein Kellerraum, der mit einer Stahltür (
Feuerschutztür ) versehen ist, die jedoch nicht abschließbar
ist. Darf der Hausverwalter diesen Raum zusammen mit einem
Eigentümer aus der Hausgemeinschaft, der jedoch nicht mein
Vermieter ist, einfach betreten? Begeht er dann
Hausfreidensbruch? Es war keine " gefahr im Verzug ". Bitte
antwortet schnell, da ich vorhabe etwas dagegen zu
unternehmen! Was kann ich tun?
Ich würde das Gespräch suchen, Du kannst Dich zwar hier beschweren, aber rechtlich sehe ich durchaus die Möglichkeit, dass sich der Hausverwalter wegen der Stahltüre vertan hat.
Gruss Günter
Hallo,
ich habe eine wohnung in einer anlage mit hohem eigentuemeranteil. wir machen regelmaessig „begehungen“ , um festzustellen, ob in kellern z.b. geruempel gelagert wird ( brandgefahr ), und dabei werden nicht verschlossene tueren auch aufgemacht, und darueber hat sich noch niemand beschwert. vielleicht solltest du die aktion daher unter dem gesichtspunkt sehen, dass sie vielleicht deiner sicherheit gedient hat.
gruss
khs
Hi!
Ich kann dich durchaus versthen, denn natürlich ist es ein Unding wenn jemand „fremde“ Räume betritt ohne erkennbaren Grund. Da ist es eine sehr „schwache“ Ausrede wenn man behauptet man wollt den Zustand kontrollieren!
Empfehlenswert wäre natürlich schon vorher den Grund zu erfragen, denn „vielleicht“ gab es ja doch einen triftigen Grund, aber egal warum handelt es sich um ein klares Vergehen!
Gruß
Bernd
Hallo Michael,
hat er Gründe genannt, warum er rein mußte ? Wurde dieser Raum in deiner Abwesenheit betreten ? Also, daß sie durch deine Räume durch mußten während Du nicht da warst.
Ansonsten mache ein Schloß davor und sie müssen es ankündigen, wenn sie rein wollen.
Grüße
Sabine