Hallo wir wollen zum Rechtsanwalt, wir wollen uns beraten lassen was ein Streit Koste (Anwalt/ Gerichtskosten, usw.) was kostet so eine Beratung ?.
Ich denke in einer Stunde kann man alles erklären.
Danke
Hallo wir wollen zum Rechtsanwalt, wir wollen uns beraten lassen was ein Streit Koste (Anwalt/ Gerichtskosten, usw.) was kostet so eine Beratung ?.
Ich denke in einer Stunde kann man alles erklären.
Danke
Hallo wir wollen zum Rechtsanwalt, wir wollen uns beraten
lassen was ein Streit Koste (Anwalt/ Gerichtskosten, usw.) was
kostet so eine Beratung ?.Ich denke in einer Stunde kann man alles erklären.
Nachdem es hier auch um den möglichen Streitwert geht, solltet ihr einen Anwealt fragen, was er verlangt.
Gruss Günter
Hi!
Gar nichts bei seriösen Anwälten ;o)))
Prinizipiell gibt es für die Erstberatung eine Maximal-Grenze - genaueres erfährst du bestimmt im Brett Recht. Seriöse Anwälte berechnen aber im Normalfalle nichts (so aus strategischen Gründe und so ;o)) - vorallem wenn man zu einer „bekannten“ Kanzlei geht! Ruf einach mal an und frage nach einem Termin zu einer UNVERBINDLICHEN Beratung!
Je nach Deiner Finanzkraft bekommst du eh beim Gericht nen „Beratungsschein“ oder du kannst z. B. auch direkt beim Gericht kostenlose Auskunft der dortigen Rechtspfleger bekommen!
Bernd
Hallo, Sam,
meines Wissens kostet eine Erstberatrung 180,- € + MwSt. Aber vielleicht kommst Du mit den andern Tipps auch billiger eg. Ich würde auf jeden Fall vor der Beratung nach den Kosten fragen.
Ingeborg 
die erstberatung kostet m.w. zwischen 30 und 180 euro.
vorher fragen würde ich in jedem fall,
gruss, markus
Hallo SAM,
für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft, die nicht mit weiteren gebührenpflichtigen Tätigkeiten zusammenhängt und Gegenstand der ERSTEN Beratung ist, kann der Anwalt MAXIMAL 180,- € zuzüglich 16 % MwSt verlangen.
Wäre die Gebühr aber nach dem Gegenstandswert (Streitwert) geringer, kann der Anwalt auch nur die geringere Gebühr berechnen.
Es ist also keineswegs so, dass eine sogenannte Erstberatung immer 180,- € kosten muss. Dies ist ein nur weit verbreiteter Irrtum.
Nachzulesen ist dies alles übrigens in § 20 Abs. 1 BRAGO.
Jetzt alles klar???
Gruß
Martin (RA)
PS: Die Höhe der Gebühren hat übrigens mit Seriosität nicht das geringste zu tun, da gesetzlich geregelt.
evtl hilft auch schon…
die Rechtsberatung einer Verbraucherberatungsstelle, gerade wenn esd arum geht, ob der Streitfall Sinn macht oder wieviel ein Anwalt dafür kostet
Susanne