Hallo Ihr klugen Helfer!
Mein Problem: Ich bin vor kurzem aus einer Wohnung, in der ich zur Untermiete wohnte, ausgezogen. Ganz ordentlich mit 3 Monaten Kündigungsfrist. Der Untervermieter will mir jedoch nun die Kaution nicht zurückzahlen und beruft sich auf folgendes: Ich hätte eine Mietvertragsklausel nicht eingehalten, nämlich ihm für die Zeit der Bewohnung eine Pauschale für seinen Parkettfußboden nicht bezahlt. Diese hätte ich nach Ablauf oder Kündigung des Untermietvertrages jährlich um 10% gemindert wiederbekommen. Im Mietvertrag selbst jedoch steht über diese Summe lediglich ein „ca. 600 €“, da der Untervermieter erst nach 2,5 Monaten Mietdauer mir die genaue Parkettpauschale nennen konnte. Zu diesem Zeitpunkt war der Untermietvertrag jedoch schon durch mich gekündigt. Ich fragte den Untervermieter, ob er damit einverstanden wäre, dass ich ihm lediglich die 10% Minderung p.a. für 5 Monate (solange wohnte ich nämlich da) gebe. Unter Zeugen akzeptierte er das.
Nun bin ich bereits ausgezogen und er möchte die Mietkaution solange nach Mietende einbehalten, bis die 5 Monate voll sind (er möchte die Kautionssumme „hochrechnen“ auf die Pauschale, die deutlich höher ist, also 7 oder 8 Monate).
Diese Sachlage strapaziert mein Rechtsgefühl enorm. Hat er das Recht dazu? HIIIILFE!
Gruß, DOC
Hallo,
Mein Problem: Ich bin vor kurzem aus einer Wohnung, in der ich
zur Untermiete wohnte, ausgezogen. Ganz ordentlich mit 3
Monaten Kündigungsfrist. Der Untervermieter will mir jedoch
nun die Kaution nicht zurückzahlen und beruft sich auf
folgendes: Ich hätte eine Mietvertragsklausel nicht
eingehalten, nämlich ihm für die Zeit der Bewohnung eine
Pauschale für seinen Parkettfußboden nicht bezahlt.
Zur Klarstellung.Mit der Miete sind auch Kosten der Abnutzuzng eines Parketssboden abgegolten. Der Hauptvermieetr kann keine zusätzlichen Kosten geltend machen. Eine daheingehende Vereinbarung ist unwirksam.
Diese
hätte ich nach Ablauf oder Kündigung des Untermietvertrages
jährlich um 10% gemindert wiederbekommen.
Was hast Du denn für eine betrügerische Vereinbarung getroffen. ?
Im Mietvertrag
selbst jedoch steht über diese Summe lediglich ein „ca. 600
€“, da der Untervermieter erst nach 2,5 Monaten Mietdauer mir
die genaue Parkettpauschale nennen konnte. Zu diesem Zeitpunkt
war der Untermietvertrag jedoch schon durch mich gekündigt.
Ich fragte den Untervermieter, ob er damit einverstanden wäre,
dass ich ihm lediglich die 10% Minderung p.a. für 5 Monate
(solange wohnte ich nämlich da) gebe. Unter Zeugen akzeptierte
er das.
Nun bin ich bereits ausgezogen und er möchte die Mietkaution
solange nach Mietende einbehalten, bis die 5 Monate voll sind
(er möchte die Kautionssumme „hochrechnen“ auf die Pauschale,
die deutlich höher ist, also 7 oder 8 Monate).
Diese Sachlage strapaziert mein Rechtsgefühl enorm. Hat er das
Recht dazu? HIIIILFE!
Gruß, DOC
Mich strapaziert schon „Deine Vereinbarung“. Nun mal deutlich. Dieser Vermieter hat wohl das Geld nicht mehr und will Zeit schinden. Lasse Dir umgehend innerhalb einer Woche den Nachweis vorlegen, dass die Kaution getrennt von seinem Vermögen gesichert angelegt ist. Frage ihn auch mal nach seiner Steuernummer, über die er die Einnahmen aus Vermietung dem Finanzamt aus seiner gewerblichen Vermietung an Dich abführt. Und dann meine weitere Frage. Ist eigentlich der Hauptvermieter informiert, dass sein Mieter untervermietet und gehört möglicherweise der Bodenbelag zur Wohnung ? Solchen Hauptmietern muss man das Handwerk legen, die durch Untervermietung nicht nur nebenbei schwarz Geld verdienen, sondern teilweise mit geradezu kriminellen Methoden Untermieter ausnehmen.
GRuss Günter
Lieber Günter,
vielen Dank für Deine spontane Antwort. Mit der „Vereinbarung“ bzgl. Parkettfußboden wurde mir erklärt, dass der Hauptvermieter diesen damals gelegt hat und einen Anteil an den Kosten vom Mieter (mein Untervermieter) verlangt hat, damit er die Miete nicht erhöhen müsse.
Der Hauptvermieter weiß/wusste davon, dass ich da zur Untermiete wohne. Hat mein ehemaliger Untervermieter denn schlussendlich das Recht, das Geld für einen solchen Kasus einzubehalten oder kann ich die Inhalte Deiner Antwort rezitieren? (Ich meine, außer der Bitte um Nachweise der Kautionsanlage)
Gruß, DOC
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Hallo,
vielen Dank für Deine spontane Antwort. Mit der „Vereinbarung“
bzgl. Parkettfußboden wurde mir erklärt, dass der
Hauptvermieter diesen damals gelegt hat und einen Anteil an
den Kosten vom Mieter (mein Untervermieter) verlangt hat,
damit er die Miete nicht erhöhen müsse.
Das hat aber mit Dir nichts, aber überhaupt nichts zu tun. Dein Vermieter ( der Hauptmieter ist, bekam keine Mieterhöhung und hat dafür das Parkett verlegt. Wenn er auszieht, gehört das Parkett dem Hauptvermieter, nicht Deinem Vermieter.
Der Hauptvermieter weiß/wusste davon, dass ich da zur
Untermiete wohne. Hat mein ehemaliger Untervermieter denn
schlussendlich das Recht, das Geld für einen solchen Kasus
einzubehalten oder kann ich die Inhalte Deiner Antwort
rezitieren? (Ich meine, außer der Bitte um Nachweise der
Kautionsanlage)
Dieses Recht hat er nicht. Diese Vereinbarung ist sittenwidrig. Du kannst meine Antwort verwenden.
Gruss Günter
Gruß, DOC
Hallo,
Mein Problem: Ich bin vor kurzem aus einer Wohnung, in der ich
zur Untermiete wohnte, ausgezogen. Ganz ordentlich mit 3
Monaten Kündigungsfrist. Der Untervermieter will mir jedoch
nun die Kaution nicht zurückzahlen und beruft sich auf
folgendes: Ich hätte eine Mietvertragsklausel nicht
eingehalten, nämlich ihm für die Zeit der Bewohnung eine
Pauschale für seinen Parkettfußboden nicht bezahlt.
Zur Klarstellung.Mit der Miete sind auch Kosten der Abnutzuzng
eines Parketssboden abgegolten. Der Hauptvermieetr kann keine
zusätzlichen Kosten geltend machen. Eine daheingehende
Vereinbarung ist unwirksam.
Diese
hätte ich nach Ablauf oder Kündigung des Untermietvertrages
jährlich um 10% gemindert wiederbekommen.
Was hast Du denn für eine betrügerische Vereinbarung
getroffen. ?
Im Mietvertrag
selbst jedoch steht über diese Summe lediglich ein „ca. 600
€“, da der Untervermieter erst nach 2,5 Monaten Mietdauer mir
die genaue Parkettpauschale nennen konnte. Zu diesem Zeitpunkt
war der Untermietvertrag jedoch schon durch mich gekündigt.
Ich fragte den Untervermieter, ob er damit einverstanden wäre,
dass ich ihm lediglich die 10% Minderung p.a. für 5 Monate
(solange wohnte ich nämlich da) gebe. Unter Zeugen akzeptierte
er das.
Nun bin ich bereits ausgezogen und er möchte die Mietkaution
solange nach Mietende einbehalten, bis die 5 Monate voll sind
(er möchte die Kautionssumme „hochrechnen“ auf die Pauschale,
die deutlich höher ist, also 7 oder 8 Monate).
Diese Sachlage strapaziert mein Rechtsgefühl enorm. Hat er das
Recht dazu? HIIIILFE!
Gruß, DOC
Mich strapaziert schon „Deine Vereinbarung“. Nun mal deutlich.
Dieser Vermieter hat wohl das Geld nicht mehr und will Zeit
schinden. Lasse Dir umgehend innerhalb einer Woche den
Nachweis vorlegen, dass die Kaution getrennt von seinem
Vermögen gesichert angelegt ist. Frage ihn auch mal nach
seiner Steuernummer, über die er die Einnahmen aus Vermietung
dem Finanzamt aus seiner gewerblichen Vermietung an Dich
abführt. Und dann meine weitere Frage. Ist eigentlich der
Hauptvermieter informiert, dass sein Mieter untervermietet und
gehört möglicherweise der Bodenbelag zur Wohnung ? Solchen
Hauptmietern muss man das Handwerk legen, die durch
Untervermietung nicht nur nebenbei schwarz Geld verdienen,
sondern teilweise mit geradezu kriminellen Methoden
Untermieter ausnehmen.
GRuss Günter
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