Betriebskostenabrechnung

Mein Vermieter ist ein Rechtsanwalt und ist nicht gerade ein zuvorkommender Mensch. Seit fast 3 Jahre wohne ich in der Wohnung. Er hat mir noch nie eine Betriebskostenabrechnung gegeben. Wir haben unter anderem seit 2,5 Jahre keinen Hausmeister mehr und statt 2 nur noch eine Mülltone. Auf meine schriftliche Anforderung hat er mir paar mal versprochen, sie in diesem Sommer fertig zu stellen. Jetzt ist schon fast Winter. Ich habe gehört, nach einer gewisse Regelung kann man nach zwei Jahre nicht mehr Anspruch auf die Abrechnung erheben. Stimmt das? Ich habe Staffelmiete. Kann ich mich verweigern, im nächtesten Jahr die Mieterhöhung zu zahlen?

Hallo,

hier eine Hilfe : Sehr geehrter Herr RA …

gemäß § 556 BGB sind Sie verpflichtet, mindestens einmal jährlich über die IHnen überlasenen Vorauszahlungen für Nebenkosten abzurechnen. Der Verbrauchszeitraum darf jeweils nicht mehr als 12 Monate betragen.

Trotz wiederholter Aufforderung habe ich bis heute seit Mietvertragsbeginn die erforderlichen Abrechnungen nicht erhalten. Hiermit fordere ich Sie auf, mir die Abrehcnungen bis 31.12.2002 zu übergeben und die Nebenkosten abzurechnen bis spätestens

05.12.2003.

Sie befinden sich mit der Vorlage in Verzug. Dies stelle ich ausdrücklich fest. Sollten Sie der Aufforderung nicht nachkommen, die Abrechnung fristgerecht vorzulegen, werde ich künftige Vorauszahlungen solange einstellen, bis Sie Abrechnung bis 31.12.2002 vorgenommen haben. Ausdrücklich behalte ich mir die Rückforderung der bisherigen Vorauszahlungen seit Mietvertragsbeginn vor.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

So in etwa kann eine Aufforderung aussehen und von jedem, der dieses Problem hat abgeändert an den Vremieetr/Hausverwaltung gesandt werden.

Nun noch ein Hinweis. Die Kosten für 2001 ( ich unterstelle, dass der Vermieter vom 01.01. - 31.12. abrechnet) sind nicht zu zahlen, aber ein Guthaben ist vom Vermieter zu erstatten. Nachforderungen asu 2000 sind zu zahlen. Eine Nachforderung für 2002 muss gezahlt werden, wenn die Abrechnung vor dem 31.12.2003 Dir vorgelegt wird. Du kannst Dich natürlich auch bis zum 01.01.04 in Geduld üben, dann den obigen Brief entsprechend absenden, vor allem wenn Du möglicherweise eine Nachforderung zu erwarten hast. Dann ist nämlich auch 2002 verjährt - Guthaben sind auch dann zu erstatten für 2002.

Eine Staffelmiete kannst Du wegen nicht erfolgter Abrechnung nicht verweigern.

Gruss Günter

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