Hallo,
eine freundin hat ein problem !
und zwar Sie hatte mal ne wohnung doch der alter vermieter hat das haus verkauft und der neue Vermieter hat keinen neuen mietvertrag gemacht.Sie wurde dann arbeitslos und hat die wohnung verlohren,es sind jetzt ca.8jahre her sie ist auch jetzt im Ausland, seit mehreren jahren.
Doch jetzt hat sich der vermieter bei ihren eltern gemeldet und fordert die mietschulden an.
Weiss jemand ob es noch rechtlich ist und ob er Ihre eltern zur kasse bitten kann?
Kann Sie auch vom ausland was machen?
Wiegesagt Sie hatte auch keinen Vertrag!
Hallo,
Mietschulden verjähren nach vier Jahren.
eine freundin hat ein problem !
und zwar Sie hatte mal ne wohnung doch der alter vermieter hat
das haus verkauft und der neue Vermieter hat keinen neuen
mietvertrag gemacht.Sie wurde dann arbeitslos und hat die
wohnung verlohren,es sind jetzt ca.8jahre her sie ist auch
jetzt im Ausland, seit mehreren jahren.
Doch jetzt hat sich der vermieter bei ihren eltern gemeldet
und fordert die mietschulden an.
Nur wenn die Eltern gebürgt haben und vor Jahren zur Zahlung verurteilt worden sind, also ein Titel besteht, kann er an die Eltern. Wenn die Eltern nichts damit zu tun haben, sollen sie diesen deutlich Vermieter auffordern, sie nicht länger zu belästigen.
Weiss jemand ob es noch rechtlich ist und ob er Ihre eltern
zur kasse bitten kann?
Kann Sie auch vom ausland was machen?
Wiegesagt Sie hatte auch keinen Vertrag!
Es spielt keine Rolle, ob ein Mietvertrag besteht. Tatsache ist offenbar, dass Mietschulden bestehen,. Deine Freundin muss ja wissen, ob es ein Gerichtsverfahren und Titel gegeben hat, ob es nur einen Mahnbescheid, einen Pfändungs- und/oder auch einen Vollstreckungsbescheid gegeben hat.
Gruss Günter
Hallo Günther,
mit der Schuldrechtsreform 1.1.2002 gelten für die Verjährung von Miete und Betriebskosten immer 3 Jahre, regelmäßige Verjährung.
Dann ist bereits die Einrede der Verjährung möglich.
Gruss Steve
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Abgesehen von der schlechten zahlungsmoral deiner freundin, die sich einfach ins Ausland absetzt, wird sie im Zweifelsfall mal richtigen Aerger bekommen, wenn sie mal wieder nach Deutschland einreist.
kein schriftlicher Mietvertrag hat nichts zu bedeuten, sie hat da gewohnt uns es gelten die gleichen Pflichten und Rechte wie in einem Mietvertrag. Kann der vermieter beweisen wie lange sie da gewohnt hat, und das wurde ja von deiner freundin stillschweigend hingenommen, ohne vertrag, dann schuldet sie ihm das Geld . Und Nein, die Eltern haften da nicht mehr. Deine Freudnin soll aufpassen, das ihr da nicht noch " Betrug" vom Vermieter angehaengt wird, weil sie ja ins Ausland verschwunden ist.
Solche unangenehmen Dinge koennen gut bei der naechsten einreise auffliegen. Ich habe selber lange im Ausland gewohnt und habe das bei Einreisen schon mal gesehen, das da bei Leuten irgendwo ein offener Vollstreckungsbescheid auftaucht.
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Hallo Steve,
mit der Schuldrechtsreform 1.1.2002 gelten für die Verjährung
von Miete und Betriebskosten immer 3 Jahre, regelmäßige
Verjährung.
Dann ist bereits die Einrede der Verjährung möglich.
Ist korrekt - hinsichtlich aller Mietschulden/Mietnebenkosten ab dem 01.01.2002.
Die hier angesprochenen Mietschulden liegen offenbar acht Jahre zurück, sind also spätestens nach vier Jahren verjährt, sofern nicht ein Titel vorliegt. Dabei ist wohl - zumindest soweit in der Mail ein Hinweis vorliegt - unklar, weshakb die Eltern - und ob überhaupt in Anspruch genommen wird und ob es sich nicht nur um eine Aufforderung über die Eltern handelt.
Nachdem der Vermieter nach acht Jahren seine Forderungen einziehen will, dürfte hier ein Titel vorliegen, der nun realisiert werden soll.
Gruss Günter