Hallo
habe eben eine Kuendigung meiner vermeiterin fristgerecht bekommen. Seit Monaten erzaehlt sie mir, sie will die Wohnung verkaufen. Sie und ihr ortsansaessiger Schwager sagen auch, ich muss mir keinen Kopf machen, ich kann wohnen bleiben. 2 Tage vor Ablauf der Kuendigungsfrist schreibt sie eine Kuendigung " ohne " Angaben des Kuendigungsgrund, der aber wie telefonisch erwaehnt , der Verkauf der Wohnung sein soll. Aber wie gesagt im Kuendigungsschreiben steht absolt kein Kuendigungsgrund, nur fristgerecht, und mit Hinweis auf Widerspruch.
Ist es nicht Gesetz bei unbefristeten Mitevertragen einen Grund anzugeben? ist damit die ganze Kuendigung eh unwirksam und sie kann erst wieder zum naechsten fristgerechten datum kuendigen ( in diesem Fall ein Jahr , weil sich der Vertrag automatisch um 1 Jaher verlaengert wenn nicht gekuendigt )
also bei formfehler - nichtig ???
den eigentlichen Grund koennte ich ja auch anfechten, weil die Wohnungssituation hier sehr schlecht ist, ausserdem sind dazu 2 Monate kaum zeit. ( aber das ist ganz anderes Thema )
hat sie Chancen mich trotzdem in 2 Monaten rauszubekommen???
berufe ich mich auf den formfehler des schreibens im widerspruch ?? und damit ist das thema fuer 1 Jahre erst mal vom tisch ??
Danke
Marion
