Mietkuendigung ohne Grundangabe

Hallo
habe eben eine Kuendigung meiner vermeiterin fristgerecht bekommen. Seit Monaten erzaehlt sie mir, sie will die Wohnung verkaufen. Sie und ihr ortsansaessiger Schwager sagen auch, ich muss mir keinen Kopf machen, ich kann wohnen bleiben. 2 Tage vor Ablauf der Kuendigungsfrist schreibt sie eine Kuendigung " ohne " Angaben des Kuendigungsgrund, der aber wie telefonisch erwaehnt , der Verkauf der Wohnung sein soll. Aber wie gesagt im Kuendigungsschreiben steht absolt kein Kuendigungsgrund, nur fristgerecht, und mit Hinweis auf Widerspruch.

Ist es nicht Gesetz bei unbefristeten Mitevertragen einen Grund anzugeben? ist damit die ganze Kuendigung eh unwirksam und sie kann erst wieder zum naechsten fristgerechten datum kuendigen ( in diesem Fall ein Jahr , weil sich der Vertrag automatisch um 1 Jaher verlaengert wenn nicht gekuendigt )

also bei formfehler - nichtig ???

den eigentlichen Grund koennte ich ja auch anfechten, weil die Wohnungssituation hier sehr schlecht ist, ausserdem sind dazu 2 Monate kaum zeit. ( aber das ist ganz anderes Thema )

hat sie Chancen mich trotzdem in 2 Monaten rauszubekommen???
berufe ich mich auf den formfehler des schreibens im widerspruch ?? und damit ist das thema fuer 1 Jahre erst mal vom tisch ??

Danke
Marion

Hallo,es ist doch wohl klar warum dir gekündigt wird, oder?
a.Der Verkaufswert ist höher.
b.Der Käufer kann die Miete erhöhen.
Meiner Meinung nach kann ein unbefristeter Mietvertrag nicht ohne weiteres gekündigt werden.( Bin mir aber nicht 100% sicher )
Würde aber auf jedem Fall Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein einlegen !
Gruß Bodo

Bodo, meine Frage war anders. Ich weiss na klar warum gekuendigt wird, aber meien Frage ist, ist die Kuendigung ueberhaupt gueltig ??? weil laut Gesetz ja ein Grund angegeben werden muss.

Marion >>>>>>>>>>

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Hallo Marion,
erstmal ganz tief durchschnaufen ! Du hast die besseren Karten.
Ohne Angabe von Gründen geht nicht !!! Die Vermieterin könnte Dir nur kündigen, wenn Eigenbedarf vorliegt, was zu beweisen wäre.
Oder sie verkauft mit Dir als Mieterin und das ganze Spiel geht mit dem Neuen wieder los.
Aber gottseidank schrecken die meisten davor zurück mit Mietern zu kaufen.
Wende Dich doch an einen Mieterverein. Dir helfen Dir gegen ein relativ geringen Obolus z.B. Rechtsberatung, Schriftsätze erstellen etc.

Pfüat Di

Sabine

Die Kündigung ist unwirksam !!
Sie kann nur mit einer Neukündigung ankommen.
Ich hoffe, ihr wohnt nicht im selben Haus oder Strasse o.ä.
Du wirst noch gute Nerven brauchen, wenn sie es schon so versuchen, wer weiss was ihnen noch einfällt.
Gerade heute stand im Münchner Teil der SZ so eine Story, wo die Vermieterin einfach die Wohnung ausgeräumt hatte, als die Mieterin gerade nicht da war. Ist zwar nicht erlaubt, gemacht wurde es trotzdem und die herbeigerufene Polizei wollte sich nicht einmischen.

Sabine

Danke Sabine,
nein sie wohnt in NRW , die Wohnung ist in Garmisch
mich aergert nur, das sie mir ewig erzaehlt, ich kann drinne bleiben wenn sie verkauft, und jetzt kuendigt sie doch kurzfristig, da auch der Mietvertrag nur was von 2 Monaten sagt ( alter Vertrag) . erst hatte ich ja bammel wie ich den Widerspruch wegen Verkauf usw formuliere, aber durch den Formfehler der Kuendigung haben wir ja viel einfachere Ausgangsposition.

ich denke sie wird sich ueber sich selbst aergern das sie so eine einfache Kuendigung auf der Schreibmaschiene schnell getippselt hat ohne beachtung aller Formen der ordentlichen Kuendigung.
Aber sie war ja jetzt so hartherzig und will mich doch kurzum in 2 Monaten raus haben. also muss ich jetzt an mich selber denken .

Danke
Marion ( habe morgen Termin beim Anwalt, habe ausserdem letztes Jahr den Mietrechtschutz dazu genommen. Gotteseidank )

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Mietkuendigung ohne Grundangabe/ Nachtrag
Hallo Marion,

dass die Kündigung nichtig ist, wurde schon gesagt. Ob eine telefonisch gelieferte Begründung daran etwas ändert, weiß ich nicht. Aber dann liegt es an dir, ob du das bestätigst.

bleiben wenn sie verkauft, und jetzt kuendigt sie doch
kurzfristig, da auch der Mietvertrag nur was von 2 Monaten
sagt (alter Vertrag) .

Das ist unwichtig. Du hast gesetzlich drei Monate. Und je nachdem, wie lange du dort schon wohnst, auch mehr. Die gesetzliche Regelung gilt auch rückwirkend für ältere Verträge.

Aber sie war ja jetzt so hartherzig und will mich doch kurzum
in 2 Monaten raus haben. also muss ich jetzt an mich selber denken .

Tu das! :smile:

Marion ( habe morgen Termin beim Anwalt, habe ausserdem
letztes Jahr den Mietrechtschutz dazu genommen. Gotteseidank )

Dann ist ja alles bestens. Vielleicht berichtest du mal?

Gruß
Peter

Hallo Marion,

ein Hausverkauf ist kein Kündigungsgrund.

habe eben eine Kuendigung meiner vermeiterin fristgerecht
bekommen. Seit Monaten erzaehlt sie mir, sie will die Wohnung
verkaufen. Sie und ihr ortsansaessiger Schwager sagen auch,
ich muss mir keinen Kopf machen, ich kann wohnen bleiben. 2
Tage vor Ablauf der Kuendigungsfrist schreibt sie eine
Kuendigung " ohne " Angaben des Kuendigungsgrund, der aber wie
telefonisch erwaehnt , der Verkauf der Wohnung sein soll. Aber
wie gesagt im Kuendigungsschreiben steht absolt kein
Kuendigungsgrund, nur fristgerecht, und mit Hinweis auf
Widerspruch.

Der Kündigungsgrund ist in der Kündigung zu benennen.

Ist es nicht Gesetz bei unbefristeten Mitevertragen einen
Grund anzugeben? ist damit die ganze Kuendigung eh unwirksam
und sie kann erst wieder zum naechsten fristgerechten datum
kuendigen ( in diesem Fall ein Jahr , weil sich der Vertrag
automatisch um 1 Jaher verlaengert wenn nicht gekuendigt )

Du hats offenbar ein Mietvertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen, seienrzeit zeitlich befristete mit einer Verklängerungsklausel von jeweils einem weiteren Jahr wenn es zuvor nicht ordnungsgemäss gekündigt wird.

also bei formfehler - nichtig ???

den eigentlichen Grund koennte ich ja auch anfechten, weil die
Wohnungssituation hier sehr schlecht ist, ausserdem sind dazu
2 Monate kaum zeit. ( aber das ist ganz anderes Thema )

Weshalb zwei Monate, ist mir nicht klar weshalb .

hat sie Chancen mich trotzdem in 2 Monaten rauszubekommen???
berufe ich mich auf den formfehler des schreibens im
widerspruch ?? und damit ist das thema fuer 1 Jahre erst mal
vom tisch ??

Du musst diese Kündigung, die im genauen Text unbekannt ist, auf jeden Fall zurückweisen. Ist in der Kündigung kein Grund genannt, weise die Kündigung zurück, dass sie unbegründet ist und in der Schriftform der Grund der Kündigung angeben werden muss. Weise in dem Schreiben auch hin, dass ein angeblicher Vrekauf des Hauses kein Kündigunsgrund darstellt. Sodann muss gegen die Kündigung vorsorglich Widerspruch wegen einer besondere Härte eingelegt werden. Begründe, dass die Kündigung für Dich eine besondere Härte bedeutet und derzeit kein angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen zu finden ist.

Einer Kündigung muss immer widersprochen werden, auch wenn sie nicht exakt begründet ist.

Gruss Günter

Hallo Marion,
ich habe dasselbe Problem seit drei bis vier Jahren. Wenn kein Grund angegeben ist, brauchst du eigentlich nur widerrufen. Das kannst du auch bis kurz davor machen. Meine Kündigungsfrist liegt bei 6 Monaten, ich widerspreche aber trotz allem erst ca. 4 Wochen vorher. Da sind eben noch fünf Monate Bedenkzeit für mich, falls ich es mir anders überlege. Im Übrigen noch ein ganz wichtiger Rat: Schloss auswechseln, wenn du es noch nicht gemacht hast. Es gibt keinen rechtlich anerkannten Grund, warum der Vermieter in die Wohnung darf, ohne dein Wissen.
Und vor allem Nerven behalten. Ich habe mir zwischenzeitlich ein dickes Fell wachsen lassen. Am Anfang waren meine Vermieter so freundlich. Dann habe ich mitbekommen, wie sie mit den anderen Mietern umgesprungen sind. Da habe ich Partei ergriffen und bin nun leider auch nicht mehr Liebkind. Alles halb so schlimm, die Rechtslage ist auf der Seite der Mieter. Denn mal ganz ehrlich, man kann sich doch nicht ständig einen neuen Umzug leisten. Ein Umzug kostet Geld und Zeit und ist ein Haufen Arbeit. Und bis mal wieder alles geregelt geht, dauert auch eine Weile.
Ich hoffe, ich habe dir geholfen.
Tschüss Annett

Marion
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Ich denke das ich des Lesens mächtig bin .
Gruß Bodo