Kündigung bei Zusammenwohnen mit dem Vermieter

Hallo,

wenn man mit dem Vermieter im selben Haus zusammen wohnt: Hat das einen Einfluss auf die Rechte eines der beiden bei Kündigung?

Gruß
Peter

Hallo,

wenn man mit dem Vermieter im selben Haus zusammen wohnt: Hat
das einen Einfluss auf die Rechte eines der beiden bei
Kündigung?

Ja, hat es, wenn in dem Wohnhaus nicht mehr als zwei Wohnungen bestehen. In diesme Fall erhöht sich die Kündigungsfrist um weitere drei Monate. Gilt auch bei Altverträgen.

Gruss Günter

Hallo GünterW,

gilt das auch, wenn ich einen 5-Jahresvertrag habe, dessen 5 Jahre zum 31.03.2005 auslaufen?? Muss ich da dann auch 3 Monate dazuzählen?? Wir wohnen auch mit dem Vermieter im Haus, es gibt nur diese beiden Wohnparteien!

Grüßle und Danke,
Sonja

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Hallo Sonja,

Du hast offenbar einen Zeitmietvertrag nach altem Recht. Sofern es ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist - entspricht den heutigen Regeln des Zeitmietvertrages - ist der Grund der Befristung eingetragen und der Vertrag endet ohne Kündigungsfrist.

Handelt es sich dagegen um einen Zeitmietvertrag mit einer Verlängerungsklausel kann der Vermieter, wenn begründet, den Vertrag vor Ablauf kündigen und eienr weiteren Vermietung widersprechen. Er muss dabei Gründe nennen. Er kann sich in diesme Fall also bei Dir nicht auf die ohne Angabe von Gründen verlängerte Kündigungsfrist verlassen. Dabbei ist zu beachten, dass nach diversen Verlängerungen nicht vereinbart ist, dass ab einem gewissen Zeitpunkt das Mietverhältnis unbefristet fortgesetzt werden soll.

Gruss Günter

gilt das auch, wenn ich einen 5-Jahresvertrag habe, dessen 5
Jahre zum 31.03.2005 auslaufen?? Muss ich da dann auch 3
Monate dazuzählen?? Wir wohnen auch mit dem Vermieter im Haus,
es gibt nur diese beiden Wohnparteien!

Grüßle und Danke,
Sonja

Hallo,

wenn man mit dem Vermieter im selben Haus zusammen wohnt: Hat
das einen Einfluss auf die Rechte eines der beiden bei
Kündigung?

Ja, hat es, wenn in dem Wohnhaus nicht mehr als zwei Wohnungen
bestehen. In diesme Fall erhöht sich die Kündigungsfrist um
weitere drei Monate. Gilt auch bei Altverträgen.

Gruss Günter