Hallo zusammen, hallo Günter!
Ich schreibe gerade im Namen meiner Nachmieterin. Sie hat einen Mietvertrag für die Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben,in welchem u.a. vereinbart war, dass die Wohnung mit frisch gestrichenen Wänden, fachmännisch erstellt und frisch gestrichenen Decken etc. übergeben wird. Nun ist der 19.11.2003 und die Wohnung ist noch immer nicht renoviert worden. Die Tapeten im Wohnzimmer lösen sich von den Wänden
und in der Küche blÄttert die Farbe ab. Heute rief sie bei der Vermieterin nach zweiwöchiger Abwesenheit wegen Krankheit an (diese hat sich zwischenzeitlich nicht gemeldet) und diese sagte ihr unter Berufung auf ihre mündliche Zustimmung bei der Übergabe dass der Wohnraum nicht mehr renoviert werden würde.Vorher sagte sie aber, sie wolle es eigentlich noch machen. Die Küche soll noch gemacht werden.Diese war aufgrund begonnener Arbeiten stark verschmutzt so dass meine Nachmieterin erst Reinigungsarbeiten ausführen musste um mir etwas zu Essen zu machen. Im Wohn- und Schlafraum stehen bislang nur ihr Bett,zwei Schränke und ein Regal, alles in Raummitte, da sie ja davon ausging, dort würde noch renoviert. DA die Wohnung so nicht bewohnbar ist, hat sie eine Mietminderung gefordert.Sie wollte die Miete um 50 Prozent kürzen, wäre sogar des lieben Friedens willen auf 50 EUR weniger eingegangen.Allerdings wollte die Vermieterin ihr von 231 EUR nur bis maximal 30 EUR erstatten. Die Nachmieterin hat gesagt sie würde sich informieren und wieder bei ihr melden.Die Vermieterin sagt, die Wohnung sei so bewohnbar und
da die Nachmieterin aufgrund der Krankheit erst seit dem 16.11.2003 darin wäre könne sie ja max. 30 EUR Mietminderung verlangen. Die Nachmieterin hat aber für eine renovierte Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben und will mehr mindern.Geht das?Bis zu welcher Höhe kann sie die Miete mindern?
Die Vermieterin wurde auch ungehalten,weil sie nun Ärger mit mir,dem Vormieter, hat,der für die von ihm nicht verursachten Schäden nicht zahlen will. Sie sagte zur Nachmieterin:„Wenn es Ihnen nicht passt können Sie sich eine neue Wohnung suchen!“ Sie kann die Nachmieterin aber doch nicht kündigen oder?Es ist ja ihr Recht die Miete zu mindern und sie hat sich bislang korrekt verhalten.
Bei evtl. Auszug soll sie ausserdem neu streichen (steht im Vertrag),nachdem die Vermieterin die alte Tapete abgerissen hat.
Ist das zulässig?Im Vertrag steht auch,die Wohnung soll übergeben werden wie erhalten und bei Erhalt war ja nichts frisch gestrichen und tapeziert.
Kann meine Nachmieterin nächsten Monat die Miete um den zulässigen Betrag (sie fragt beim Mieterverein) kürzen?Oder kann sie dann von der Vermieterin gekündigt werden?Diese hat ja mit Kündigung gedroht.
Bitte helft auch hier!DAnke!
Liebe Gruesse,
Sascha
Katja (die Nachmieterin)