Mietminderung bei nicht fertiggestellter Wohnung

Hallo zusammen, hallo Günter!

Ich schreibe gerade im Namen meiner Nachmieterin. Sie hat einen Mietvertrag für die Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben,in welchem u.a. vereinbart war, dass die Wohnung mit frisch gestrichenen Wänden, fachmännisch erstellt und frisch gestrichenen Decken etc. übergeben wird. Nun ist der 19.11.2003 und die Wohnung ist noch immer nicht renoviert worden. Die Tapeten im Wohnzimmer lösen sich von den Wänden
und in der Küche blÄttert die Farbe ab. Heute rief sie bei der Vermieterin nach zweiwöchiger Abwesenheit wegen Krankheit an (diese hat sich zwischenzeitlich nicht gemeldet) und diese sagte ihr unter Berufung auf ihre mündliche Zustimmung bei der Übergabe dass der Wohnraum nicht mehr renoviert werden würde.Vorher sagte sie aber, sie wolle es eigentlich noch machen. Die Küche soll noch gemacht werden.Diese war aufgrund begonnener Arbeiten stark verschmutzt so dass meine Nachmieterin erst Reinigungsarbeiten ausführen musste um mir etwas zu Essen zu machen. Im Wohn- und Schlafraum stehen bislang nur ihr Bett,zwei Schränke und ein Regal, alles in Raummitte, da sie ja davon ausging, dort würde noch renoviert. DA die Wohnung so nicht bewohnbar ist, hat sie eine Mietminderung gefordert.Sie wollte die Miete um 50 Prozent kürzen, wäre sogar des lieben Friedens willen auf 50 EUR weniger eingegangen.Allerdings wollte die Vermieterin ihr von 231 EUR nur bis maximal 30 EUR erstatten. Die Nachmieterin hat gesagt sie würde sich informieren und wieder bei ihr melden.Die Vermieterin sagt, die Wohnung sei so bewohnbar und
da die Nachmieterin aufgrund der Krankheit erst seit dem 16.11.2003 darin wäre könne sie ja max. 30 EUR Mietminderung verlangen. Die Nachmieterin hat aber für eine renovierte Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben und will mehr mindern.Geht das?Bis zu welcher Höhe kann sie die Miete mindern?

Die Vermieterin wurde auch ungehalten,weil sie nun Ärger mit mir,dem Vormieter, hat,der für die von ihm nicht verursachten Schäden nicht zahlen will. Sie sagte zur Nachmieterin:„Wenn es Ihnen nicht passt können Sie sich eine neue Wohnung suchen!“ Sie kann die Nachmieterin aber doch nicht kündigen oder?Es ist ja ihr Recht die Miete zu mindern und sie hat sich bislang korrekt verhalten.

Bei evtl. Auszug soll sie ausserdem neu streichen (steht im Vertrag),nachdem die Vermieterin die alte Tapete abgerissen hat.
Ist das zulässig?Im Vertrag steht auch,die Wohnung soll übergeben werden wie erhalten und bei Erhalt war ja nichts frisch gestrichen und tapeziert.

Kann meine Nachmieterin nächsten Monat die Miete um den zulässigen Betrag (sie fragt beim Mieterverein) kürzen?Oder kann sie dann von der Vermieterin gekündigt werden?Diese hat ja mit Kündigung gedroht.

Bitte helft auch hier!DAnke!

Liebe Gruesse,

Sascha

Katja (die Nachmieterin)

Hallo Sascha,

Ich schreibe gerade im Namen meiner Nachmieterin. Sie hat
einen Mietvertrag für die Wohnung ab 01.11.2003
unterschrieben,in welchem u.a. vereinbart war, dass die
Wohnung mit frisch gestrichenen Wänden, fachmännisch erstellt
und frisch gestrichenen Decken etc. übergeben wird.

Und wer sollte die Wohnung vor deren Einzug renovieren ?

Nun ist

der 19.11.2003 und die Wohnung ist noch immer nicht renoviert
worden. Die Tapeten im Wohnzimmer lösen sich von den Wänden
und in der Küche blÄttert die Farbe ab. Heute rief sie bei der
Vermieterin nach zweiwöchiger Abwesenheit wegen Krankheit an
(diese hat sich zwischenzeitlich nicht gemeldet) und diese
sagte ihr unter Berufung auf ihre mündliche Zustimmung bei der
Übergabe dass der Wohnraum nicht mehr renoviert werden
würde.Vorher sagte sie aber, sie wolle es eigentlich noch
machen.

Was heisst „eigentlich“. Ja oder nein oder nur kann mann ?

Die Küche soll noch gemacht werden.Diese war aufgrund

begonnener Arbeiten stark verschmutzt so dass meine
Nachmieterin erst Reinigungsarbeiten ausführen musste um mir
etwas zu Essen zu machen.

Was für Arbeiten und von wem ? Wurde nach Deinem Auszug in der Küche umgebaut ?

Im Wohn- und Schlafraum stehen

bislang nur ihr Bett,zwei Schränke und ein Regal, alles in
Raummitte, da sie ja davon ausging, dort würde noch renoviert.
DA die Wohnung so nicht bewohnbar ist, hat sie eine
Mietminderung gefordert.Sie wollte die Miete um 50 Prozent
kürzen, wäre sogar des lieben Friedens willen auf 50 EUR
weniger eingegangen.Allerdings wollte die Vermieterin ihr von
231 EUR nur bis maximal 30 EUR erstatten. Die Nachmieterin hat
gesagt sie würde sich informieren und wieder bei ihr
melden.Die Vermieterin sagt, die Wohnung sei so bewohnbar und
da die Nachmieterin aufgrund der Krankheit erst seit dem
16.11.2003 darin wäre könne sie ja max. 30 EUR Mietminderung
verlangen. Die Nachmieterin hat aber für eine renovierte
Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben und will mehr
mindern.Geht das?Bis zu welcher Höhe kann sie die Miete
mindern?

Die Nachmieterin hat wohl ab 01.11. die Miete zu zahlen. Wenn ejmadnkrank wird, kann er nicht einfach deswegen die Miete mindern.

Die Vermieterin wurde auch ungehalten,weil sie nun Ärger mit
mir,dem Vormieter, hat,der für die von ihm nicht verursachten
Schäden nicht zahlen will. Sie sagte zur Nachmieterin:„Wenn es
Ihnen nicht passt können Sie sich eine neue Wohnung suchen!“
Sie kann die Nachmieterin aber doch nicht kündigen oder?Es ist
ja ihr Recht die Miete zu mindern und sie hat sich bislang
korrekt verhalten.

Nein, aber solche Sätze fallen eben manchmal im Ärger.

Bei evtl. Auszug soll sie ausserdem neu streichen (steht im
Vertrag),nachdem die Vermieterin die alte Tapete abgerissen
hat.

Um diese Frage beantworten zu könne muss man alle Informationen haben, die im Rahmen einer Schönheitsreparaturverpflichtung notwendig sind.

Ist das zulässig?Im Vertrag steht auch,die Wohnung soll
übergeben werden wie erhalten und bei Erhalt war ja nichts
frisch gestrichen und tapeziert.

Entscheidend sind die Vereinbarungen im Mietvertrag.

Kann meine Nachmieterin nächsten Monat die Miete um den
zulässigen Betrag (sie fragt beim Mieterverein) kürzen?Oder
kann sie dann von der Vermieterin gekündigt werden?Diese hat
ja mit Kündigung gedroht.

Aus diesen Informationen würde ich spontan sagen : Nein.

Gruss Günter

Hallo Sascha,

Ich schreibe gerade im Namen meiner Nachmieterin. Sie hat
einen Mietvertrag für die Wohnung ab 01.11.2003
unterschrieben,in welchem u.a. vereinbart war, dass die
Wohnung mit frisch gestrichenen Wänden, fachmännisch erstellt
und frisch gestrichenen Decken etc. übergeben wird.

Und wer sollte die Wohnung vor deren Einzug renovieren ?

Du kennst doch meine Geschichte!Vor Einzug wollte die Vermieterin renovieren und ich sollte alles zahlen.Den KOstenvoranschlag habe ich noch immer nicht.

Nun ist

der 19.11.2003 und die Wohnung ist noch immer nicht renoviert
worden. Die Tapeten im Wohnzimmer lösen sich von den Wänden
und in der Küche blÄttert die Farbe ab. Heute rief sie bei der
Vermieterin nach zweiwöchiger Abwesenheit wegen Krankheit an
(diese hat sich zwischenzeitlich nicht gemeldet) und diese
sagte ihr unter Berufung auf ihre mündliche Zustimmung bei der
Übergabe dass der Wohnraum nicht mehr renoviert werden
würde.Vorher sagte sie aber, sie wolle es eigentlich noch
machen.

Was heisst „eigentlich“. Ja oder nein oder nur kann mann ?

Eigentlich heisst ja.

Die Küche soll noch gemacht werden.Diese war aufgrund

begonnener Arbeiten stark verschmutzt so dass meine
Nachmieterin erst Reinigungsarbeiten ausführen musste um mir
etwas zu Essen zu machen.

Was für Arbeiten und von wem ? Wurde nach Deinem Auszug in der
Küche umgebaut ?

Reinigungsarbeiten:Wischen Fegen Putzen.Die Mieterin hat es selbst gemacht. Die Farbe hat am WE die Vermieterin abgekratzt ohne die
Einrichtung abzudecken.

Im Wohn- und Schlafraum stehen

bislang nur ihr Bett,zwei Schränke und ein Regal, alles in
Raummitte, da sie ja davon ausging, dort würde noch renoviert.
DA die Wohnung so nicht bewohnbar ist, hat sie eine
Mietminderung gefordert.Sie wollte die Miete um 50 Prozent
kürzen, wäre sogar des lieben Friedens willen auf 50 EUR
weniger eingegangen.Allerdings wollte die Vermieterin ihr von
231 EUR nur bis maximal 30 EUR erstatten. Die Nachmieterin hat
gesagt sie würde sich informieren und wieder bei ihr
melden.Die Vermieterin sagt, die Wohnung sei so bewohnbar und
da die Nachmieterin aufgrund der Krankheit erst seit dem
16.11.2003 darin wäre könne sie ja max. 30 EUR Mietminderung
verlangen. Die Nachmieterin hat aber für eine renovierte
Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben und will mehr
mindern.Geht das?Bis zu welcher Höhe kann sie die Miete
mindern?

Die Nachmieterin hat wohl ab 01.11. die Miete zu zahlen. Wenn
ejmadnkrank wird, kann er nicht einfach deswegen die Miete
mindern.

Die Nachmieterin hat 1. die Miete gezahlt
2. nicht Mietminderung wegen Krankheit gefordert

(sorry,hast Du nicht richtig gelesen Günter?DAchte ich haette verständlich geschrieben)

und 3. Mietminderung gefordert weil

  1. die Wohnung unbewohnbar ist
    und 5. die Wohnung nicht so übergeben wurde wie vertraglich
    vereinbart nämlich frisch renoviert und BEWOHNBAR!!!

Die Vermieterin wurde auch ungehalten,weil sie nun Ärger mit
mir,dem Vormieter, hat,der für die von ihm nicht verursachten
Schäden nicht zahlen will. Sie sagte zur Nachmieterin:„Wenn es
Ihnen nicht passt können Sie sich eine neue Wohnung suchen!“
Sie kann die Nachmieterin aber doch nicht kündigen oder?Es ist
ja ihr Recht die Miete zu mindern und sie hat sich bislang
korrekt verhalten.

Nein, aber solche Sätze fallen eben manchmal im Ärger.

Bei evtl. Auszug soll sie ausserdem neu streichen (steht im
Vertrag),nachdem die Vermieterin die alte Tapete abgerissen
hat.

Um diese Frage beantworten zu könne muss man alle
Informationen haben, die im Rahmen einer
Schönheitsreparaturverpflichtung notwendig sind.

Gleicher Vertrag wie bei mir,Günter!Nur Quotenregelung und
dass am Ende weiss gestrichen werden soll.Allerdings wurde die Wohnung
nicht renoviert übergeben.Muss also später trotzdem gestrichen werden?

Ist das zulässig?Im Vertrag steht auch,die Wohnung soll
übergeben werden wie erhalten und bei Erhalt war ja nichts
frisch gestrichen und tapeziert.

Entscheidend sind die Vereinbarungen im Mietvertrag.

s.o.:

Kann meine Nachmieterin nächsten Monat die Miete um den
zulässigen Betrag (sie fragt beim Mieterverein) kürzen?Oder
kann sie dann von der Vermieterin gekündigt werden?Diese hat
ja mit Kündigung gedroht.

Aus diesen Informationen würde ich spontan sagen : Nein.

Nein?Sie kann also nicht Miete kürzen für eine Wohnung die jetzt immer noch nicht bewohnbar/lebbar ist?

Gruss Günter

Gruss Sascha

Hallo Sascha,

Ich schreibe gerade im Namen meiner Nachmieterin. Sie hat
einen Mietvertrag für die Wohnung ab 01.11.2003
unterschrieben,in welchem u.a. vereinbart war, dass die
Wohnung mit frisch gestrichenen Wänden, fachmännisch erstellt
und frisch gestrichenen Decken etc. übergeben wird.

Und wer sollte die Wohnung vor deren Einzug renovieren ?

Du kennst doch meine Geschichte!Vor Einzug wollte die
Vermieterin renovieren und ich sollte alles zahlen.Den
KOstenvoranschlag habe ich noch immer nicht.

sorry, aber ich beantworte durchschnittlich zehn Fragen am Tag und rd. jeden Tag drei-vier direkte Anfragen über www. Da übersieht man schon mal einen Vorgang.

Nun ist

der 19.11.2003 und die Wohnung ist noch immer nicht renoviert
worden. Die Tapeten im Wohnzimmer lösen sich von den Wänden
und in der Küche blÄttert die Farbe ab. Heute rief sie bei der
Vermieterin nach zweiwöchiger Abwesenheit wegen Krankheit an
(diese hat sich zwischenzeitlich nicht gemeldet) und diese
sagte ihr unter Berufung auf ihre mündliche Zustimmung bei der
Übergabe dass der Wohnraum nicht mehr renoviert werden
würde.Vorher sagte sie aber, sie wolle es eigentlich noch
machen.

Entscheidend ist hier doch, dass im Mietvertrag die Wohnung in renoviertem Zustand übergeben werden soll. Also muss die Vermieterin sich daran halten.

Dann steht die Vermieterin in der Pflicht. Das hat dann aber mit Dir nichts zu tun. Die Vermieterin kann keine ungelösten Fragen auf die Nachmieterin abwälzen. Die Vermieterin ist noch heute schriftlich aufzufordern, spätestens bis kommenden Mittwoch alle zugesagten Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen. Íhr ist darzulegen, dass wegen der Nichtbewohnbarkeit der Wohnung die Miete um maximal 30 % gemindert wird. Die Arbeiten ggfls auf ihre Kosten ausgeführtw erden und diese Kosten ihr mit der künftigen Miete zur Aufrechnung erklärt werden.

Im übrigen, wenn im Mietvertrag „Übergabe in renoviertem Zustand steht“ und die Vermieterin nach dem Einzug erklärt, ohne den Mietvertrag zu ändern, dass nun nicht renoviert werden soll, ist dies ein versuchter Betrug, wenn sie zudem noch verlangt, dass nach der Quote eine Wohnung berechnet werden soll, die erst druch das Verhalten der Vermieterin nun mehr als schadhaft zu sehen ist.

Die Küche soll noch gemacht werden.Diese war aufgrund

begonnener Arbeiten stark verschmutzt so dass meine
Nachmieterin erst Reinigungsarbeiten ausführen musste um mir
etwas zu Essen zu machen.

Was für Arbeiten und von wem ? Wurde nach Deinem Auszug in der
Küche umgebaut ?

Reinigungsarbeiten:Wischen Fegen Putzen.Die Mieterin hat es
selbst gemacht. Die Farbe hat am WE die Vermieterin abgekratzt
ohne die
Einrichtung abzudecken.

Dann soll die Nachmietern diese Probleme und die Kosten klären. Pro Stunde können der Vermieterin hier 7,5 EURO berechnet werden.

Im Wohn- und Schlafraum stehen

bislang nur ihr Bett,zwei Schränke und ein Regal, alles in
Raummitte, da sie ja davon ausging, dort würde noch renoviert.
DA die Wohnung so nicht bewohnbar ist, hat sie eine
Mietminderung gefordert.Sie wollte die Miete um 50 Prozent
kürzen, wäre sogar des lieben Friedens willen auf 50 EUR
weniger eingegangen.Allerdings wollte die Vermieterin ihr von
231 EUR nur bis maximal 30 EUR erstatten. Die Nachmieterin hat
gesagt sie würde sich informieren und wieder bei ihr
melden.Die Vermieterin sagt, die Wohnung sei so bewohnbar und
da die Nachmieterin aufgrund der Krankheit erst seit dem
16.11.2003 darin wäre könne sie ja max. 30 EUR Mietminderung
verlangen. Die Nachmieterin hat aber für eine renovierte
Wohnung ab 01.11.2003 unterschrieben und will mehr
mindern.Geht das?Bis zu welcher Höhe kann sie die Miete
mindern?

Die Nachmieterin hat wohl ab 01.11. die Miete zu zahlen. Wenn
ejmadnkrank wird, kann er nicht einfach deswegen die Miete
mindern.

Die Nachmieterin hat 1. die Miete gezahlt
2. nicht Mietminderung wegen Krankheit gefordert

(sorry,hast Du nicht richtig gelesen Günter?DAchte ich haette
verständlich geschrieben)

und 3. Mietminderung gefordert weil

  1. die Wohnung unbewohnbar ist
    und 5. die Wohnung nicht so übergeben wurde wie vertraglich
    vereinbart nämlich frisch renoviert und BEWOHNBAR!!!

Die Vermieterin wurde auch ungehalten,weil sie nun Ärger mit
mir,dem Vormieter, hat,der für die von ihm nicht verursachten
Schäden nicht zahlen will. Sie sagte zur Nachmieterin:„Wenn es
Ihnen nicht passt können Sie sich eine neue Wohnung suchen!“
Sie kann die Nachmieterin aber doch nicht kündigen oder?Es ist
ja ihr Recht die Miete zu mindern und sie hat sich bislang
korrekt verhalten.

Nein, aber solche Sätze fallen eben manchmal im Ärger.

Bei evtl. Auszug soll sie ausserdem neu streichen (steht im
Vertrag),nachdem die Vermieterin die alte Tapete abgerissen
hat.

Um diese Frage beantworten zu könne muss man alle
Informationen haben, die im Rahmen einer
Schönheitsreparaturverpflichtung notwendig sind.

Gleicher Vertrag wie bei mir,Günter!Nur Quotenregelung und
dass am Ende weiss gestrichen werden soll.Allerdings wurde die
Wohnung
nicht renoviert übergeben.Muss also später trotzdem gestrichen
werden?

Es muss am Ende, wenn die Fristen ereicht sind, gestrichen werden. Wenn nicht, wird nach der Quote abgerechnet oder sie kann selbst malern. Wenn Deine Bekannte nun aber, weil die Vermieterin nichts tut, selbst renovieren muss, dann ist es zum Zeitpunkt des Auszuges wieder anders. Wenn sie aber die Kosten mit der Miete verrechnet dann gilt die Wohnung als renoviert übernommen.

Gruss Günter