habe fristgerecht zum 31.01.04 gekündigt, ziehe aber bereits am 01.12.03 um.
Jetzt müssen wir in der alten Wohnung natürlich renovieren.
Das übliche wie Tapeten etc. entfernen ist ja kein Problem.
Wollte bereits am Wochenende anfangen die Türen zu streichen, aber der Lack hält nicht mehr, es sieht entsetzlich aus.Dasselbe gilt für die Fensterbänke. Ist alles schon 50 Jahre alt.
Wenn ich das so lasse bekomme ich die Wohnung niemals abgenommen.
Normalerweise müssten alle Türen abgeschliffen werden.
Kann der Vermieter das von mir verlangen?
Wer kann mir da einen Rat geben?
habe fristgerecht zum 31.01.04 gekündigt, ziehe aber bereits
am 01.12.03 um.
Jetzt müssen wir in der alten Wohnung natürlich renovieren.
Das übliche wie Tapeten etc. entfernen ist ja kein Problem.
Wollte bereits am Wochenende anfangen die Türen zu streichen,
aber der Lack hält nicht mehr, es sieht entsetzlich
aus.Dasselbe gilt für die Fensterbänke. Ist alles schon 50
Jahre alt.
Wenn ich das so lasse bekomme ich die Wohnung niemals
abgenommen.
Normalerweise müssten alle Türen abgeschliffen werden.
Kann der Vermieter das von mir verlangen?
Wer kann mir da einen Rat geben?
Ja, der Vermieter kann verlangen, dass die Türen abgeschliffen werden.
wie lange du da wohnst und die fristen im vertrag zählen
Hi,
ich habe hier einfach mal unterstellt, nachdem das Thema Schönheitsreparaturen nun mehrfach in den letzten Tagen unfassend diskutiert wurde, dass der Fragesteller den Sachverhalt kennt, da er nur angefragt hat, ob der Vermieter verlangen kann, dass unter gewissen Voraussetzuungen die Türen abgeschliffen werdne müssen.