Mietkündigung wegen Wohnungskauf!

Habe einen Mietvertrag der Ende Oktober ausgelaufen ist!
Nun habe ich eine Wohnung gekauft(ja, es kam etwas ploetzlich),die ich Ende Novenmber beziehen will! Kann ich eine Kündigung wegen besonderen umstaenden geltend machen ohne die Kündigungsfrist einhalten zu müssen?Schliesslich muss ich ja die neue Wohnung auch finanzieren!
Wenn nein, muss ich dann die drei Monatsmieten zahlen?
Bekomme ich meine Kaution unabhaengig von der Mietzahlung oder darf mein Vermieter es Einbehalten,wenn ich die drei Montae nicht zahle?

So,dass waren jetzt aber viele Fragen!

Gegenfrage
Hallo,

was kann Dein jetziger Vermieter dafür, dass Du Dir ne Wohnung kaufst? Das ist nicht sein Problem, warum soll er dann Kosten auf sich nehmen?

Sprich mit ihm, ob er Dir genehmigt, nen Nachmieter zu stellen. Dies sollte er Dir wenn aber schriftlich zusichern, just in case.

Gruß
Alexa

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Hi!

Bei was für einer Quacksalberbank warst du eigentlich denn normaler Weise wird das alles bei einer Finanzierung geklärt? Du kannst nur was auf Kulanzbasis versuchen - ansosnten wirst du zahlen müssen.

Abgesehen davon würde ich dringendst einen Finanzierungsplan machen - da du ja wohl nichtmal weisst was noch alles an Kosten auf dich zukommt!

Bernd

Hallo Charmin,

Habe einen Mietvertrag der Ende Oktober ausgelaufen ist!

Wurde der Fortsetzung des Mietverhältnisses durch den Vermeiter widersprochen ? War es ein Zeitmietvertrag und wie war dieser begründet ? Oder ist es ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel ?

Nun habe ich eine Wohnung gekauft(ja, es kam etwas
ploetzlich),die ich Ende Novenmber beziehen will! Kann ich
eine Kündigung wegen besonderen umstaenden geltend machen ohne
die Kündigungsfrist einhalten zu müssen?

Hier liegt der Widerspruch. Wenn der Vertrag seit Ende Oktober ausgelaufen ist, warum solst Du nun kündigen müssen ? Also muss etwas eingangs Deiner Hinweise nicht exakt sein.

Schliesslich muss ich

ja die neue Wohnung auch finanzieren!
Wenn nein, muss ich dann die drei Monatsmieten zahlen?
Bekomme ich meine Kaution unabhaengig von der Mietzahlung oder
darf mein Vermieter es Einbehalten,wenn ich die drei Montae
nicht zahle?

Die Nichtzahlung der Miete und automatische Verrechnung mit der Miete bedarf der Zustimmung des Vermieters. Ansonsten kann die Kaution in solchen Fällen nicht aufgerechnet werden.

Gruss Günter

Hallo,
Natürlich habe ich einen finanzplan mit der Bank,also ich weiss auch welche kosten auf mich zukommen!Ich habe die Wohnung auch im November gekauft! Meine Daten stimmen schon,der Mietvertrag endete tatsächlich Ende Oktober!Aber der Vermieter besteht dennoch auf drei Monatsmieten oder er behält die Kaution ein!

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Hi!

OK, habe ich was falsch verstanden ;o))

Nun - dein Mietvertrag ist abgelaufen aber du wohnst noch in der Wohnung? Was für ein Vertrag ist es denn?? Ein befristeter der sich automatisch um ein Jahr verlängert? Wann hast du den Vermieter informiert? Hast du überhaupt schriftlich gekündigt? Wenn ja, wieso kannst du dort noch wohnen?

Bernd