Schönheitsreparaturen - Bodenbelag

Ich löse gerade die Mietwohnung meiner verstorbenen Mutter auf und führe dazu die Renovierung der ganzen Wohnung durch (lt. Mietvertrag). Das Haus wurde 1957 erstellt und auch von meiner Mutter bezogen.

Der Flur hat als ursprünglichen Bodenbelag Kunststeinfliesen. Aus optischen Gründen und wegen Fußkälte lies meine Mutter darüber vor Jahren einen Kunststoffboden (PVC?) mit Filzrücken fest verkleben. Als dieser Belag abgenützt und unansehlich wurde, lies sie auf den PVC Boden eine Teppichboden verlegen.

Beim „Rückbau“ der Bodenbeläge hatte ich mit dem nur fixierten Teppichboden keine Probleme. Als ich versuchte, den vollverklebten Kunststoffbelag abzuziehen, merkte ich, dass der Kleber fast unlösbar mit den Steinfliesen verbunden ist und sich mechanisch bzw. mit Lösungsmittel evtl. glätten aber nicht entfernen lässt. In meinen Augen ein unzumutbarer Aufwand, zumal einerseits der Steinboden nach 46 Jahren auch schon ausgedient hat und andererseits der daraufliegende Kunststoffbelag einn guten und festen Untergrund für einen neuen Bodenbelag abgibt. Mit dem Vermieter habe ich noch nicht verhandelt, daher die Frage: Welche Ansprüche kann der Vermieter aus dieser Situation an mich richten? Wäre, als Kompensation, einen PVC- oder Teppichboden zu verlegen ein ausreichendes oder übertriebenes Angebot zur Güte?

Danke für Eure Beiträge.

Wolfgang Digame

Ich löse gerade die Mietwohnung meiner verstorbenen Mutter auf
und führe dazu die Renovierung der ganzen Wohnung durch (lt.
Mietvertrag). Das Haus wurde 1957 erstellt und auch von meiner
Mutter bezogen.

Der Flur hat als ursprünglichen Bodenbelag Kunststeinfliesen.
Aus optischen Gründen und wegen Fußkälte lies meine Mutter
darüber vor Jahren einen Kunststoffboden (PVC?) mit Filzrücken
fest verkleben. Als dieser Belag abgenützt und unansehlich
wurde, lies sie auf den PVC Boden eine Teppichboden verlegen.

Beim „Rückbau“ der Bodenbeläge hatte ich mit dem nur fixierten
Teppichboden keine Probleme. Als ich versuchte, den
vollverklebten Kunststoffbelag abzuziehen, merkte ich, dass
der Kleber fast unlösbar mit den Steinfliesen verbunden ist
und sich mechanisch bzw. mit Lösungsmittel evtl. glätten aber
nicht entfernen lässt. In meinen Augen ein unzumutbarer
Aufwand, zumal einerseits der Steinboden nach 46 Jahren auch
schon ausgedient hat und andererseits der daraufliegende
Kunststoffbelag einn guten und festen Untergrund für einen
neuen Bodenbelag abgibt. Mit dem Vermieter habe ich noch nicht
verhandelt, daher die Frage: Welche Ansprüche kann der
Vermieter aus dieser Situation an mich richten? Wäre, als
Kompensation, einen PVC- oder Teppichboden zu verlegen ein
ausreichendes oder übertriebenes Angebot zur Güte?

Hallo Wolfgang,

vorab. Der Vermieter kann verlangen, dass der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Das Alter des Steinboden spielt keine Rolle. Sinnvoll wäre es, nun mit dem Vermieter zu verhandeln und ihm einen Bodenbelag anzubieten. Als Kompensation durchaus sinnvoll.

Gruss Günter