Prüfung der Nebenkostenabrechnung

Hallo,
letztes Jahr hat mich mein Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung ziemlich übers Ohr gehauen. Leider habe ich das erst gemerkt, als die Einspruchsfrist schon vorbei war. Ich hatte mit anderen Mietern geredet, die sehr viel weniger Nebenkosten, aber eine genauso große Wohnung wie ich hatten. Als ich die Hausverwaltung deswegen ansprach, hörte ich nur, ihnen sei ein Fehler unterlaufen, aber jetzt sei es sowieso zu spät. Dumm gelaufen!
Dieses Jahr ist die Abrechnung sehr viel niedriger, trotzdem möchte ich sie diesmal genau prüfen, schon allein um der Hausverwaltung zu zeigen, dass ich meine Lektion gelernt habe. Wie ich hier mitbekommen habe, kann ich Kopien aller entsprechenden Dokumente verlangen, also Verträge, Ableseprotokolle der Zähler etc. Wie schreibe ich das der Hausverwaltung am besten?
Wie lange habe ich im Fall des Falles Zeit, um der Abrechnung zu widersprechen? Wie formuliert man das? Und was passiert dann weiter?
Auch für entsprechende Links wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße,
Tanja

Hallo,

letztes Jahr hat mich mein Vermieter bei der
Nebenkostenabrechnung ziemlich übers Ohr gehauen. Leider habe
ich das erst gemerkt, als die Einspruchsfrist schon vorbei
war. Ich hatte mit anderen Mietern geredet, die sehr viel
weniger Nebenkosten, aber eine genauso große Wohnung wie ich
hatten. Als ich die Hausverwaltung deswegen ansprach, hörte
ich nur, ihnen sei ein Fehler unterlaufen, aber jetzt sei es
sowieso zu spät. Dumm gelaufen!

Wenn die HV erkannt hat, dass falsch abgerechnet wurde, dann muss sie die Abrechnung neu erstellen. Dann gibt es „kein zu spät“. Was die Hausverwaltung macht ist Abrechnungs-Betrug und zwar spätestens dann, wenn sie Fehler kennt und trotzdem dei Abrechnung nicht korrigiert.

Für die Kontrolle der Belege steht Dir eine Prüfungszeit von maximal 4 Wochen zu.

Dieses Jahr ist die Abrechnung sehr viel niedriger, trotzdem
möchte ich sie diesmal genau prüfen, schon allein um der
Hausverwaltung zu zeigen, dass ich meine Lektion gelernt habe.
Wie ich hier mitbekommen habe, kann ich Kopien aller
entsprechenden Dokumente verlangen, also Verträge,
Ableseprotokolle der Zähler etc. Wie schreibe ich das der
Hausverwaltung am besten?
Wie lange habe ich im Fall des Falles Zeit, um der Abrechnung
zu widersprechen? Wie formuliert man das? Und was passiert
dann weiter?

Einfach die Hausverwaltung bitten, Dir die entsprechenden Unterlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen. Für Kopien können maximal 0,25 EURO pro Kopie verlangt werden.

Nach der Vorlage melde Dich direkt bei mir unter wer-weiss-wass. Du kannst nir dann die Abrechnung zur Prüfung senden und die alte Abrechnung zum Vergleich. Möglicherweise lässt sich an der alten Abrechnung doch noch etwas machen.

Gruss Günter

Hallo,

Hallo :o)

Für die Kontrolle der Belege steht Dir eine Prüfungszeit von
maximal 4 Wochen zu.

hmm…ich hab von meinem freund die NK-Abrechnung 2002 durchgesehen und die kam mir etwas hoch vor, die Abrechnung ist vom februar (er hat das nicht überprüft…weil er da null plan von hat, und einfach bezahlt) …ich hab der guten vermieterin nun eine aufforderung geschickt, ihm die der NK-Abrechnung zugrunde liegenden belege zuzusenden. Brauch sie das nicht tun, weil diese 4-wochen-frist längst abgelaufen ist?

Gruss Günter

Gruß, Elena

Hallo,

Hallo :o)

Für die Kontrolle der Belege steht Dir eine Prüfungszeit von
maximal 4 Wochen zu.

hmm…ich hab von meinem freund die NK-Abrechnung 2002
durchgesehen und die kam mir etwas hoch vor, die Abrechnung
ist vom februar (er hat das nicht überprüft…weil er da null
plan von hat, und einfach bezahlt) …ich hab der guten
vermieterin nun eine aufforderung geschickt, ihm die der
NK-Abrechnung zugrunde liegenden belege zuzusenden. Brauch sie
das nicht tun, weil diese 4-wochen-frist längst abgelaufen
ist?

Hallo Elene,

diese Abrechnung ist bezahlt. Somit anerkannt. Der Vermieter muss die Belege nicht mehr vorlegen. Es gibt hier jedoch folgende Ausnahmen. Hat der Vermieter Rücklagen, Instandhaltungspauschalen, Bank-und Banknebenkosten, Kosten der Hausverwaltung abgerechnet, muss er dem Mieter diese Beträge erstatten. Diese Beträge sind grundsätzlich nicht umlagefähig. In diesen Fällen handelt es sich um eine nach § 812 BGB benannte ungerechtfertigte Bereicherung.

Dagegen sind z.B, Grundsteuern, wie auch alle anderen Nebenkosten, die nicht vereinbart sind, aber versehentlich bezahlt wurden, für den Abrechnungszeitraum anerkannt. Diese Zahlung hat aber auf das Folgejahr keine Auswirkung. Der Mieter kann daher im Folgejahr die Zahlung verweigern.

Gruss Günter

Hallo Elene,

diese Abrechnung ist bezahlt. Somit anerkannt. Der Vermieter
muss die Belege nicht mehr vorlegen. Es gibt hier jedoch
folgende Ausnahmen. Hat der Vermieter Rücklagen,
Instandhaltungspauschalen, Bank-und Banknebenkosten, Kosten
der Hausverwaltung abgerechnet, muss er dem Mieter diese
Beträge erstatten. Diese Beträge sind grundsätzlich nicht
umlagefähig. In diesen Fällen handelt es sich um eine nach §
812 BGB benannte ungerechtfertigte Bereicherung.

Dagegen sind z.B, Grundsteuern, wie auch alle anderen
Nebenkosten, die nicht vereinbart sind, aber versehentlich
bezahlt wurden, für den Abrechnungszeitraum anerkannt. Diese
Zahlung hat aber auf das Folgejahr keine Auswirkung. Der
Mieter kann daher im Folgejahr die Zahlung verweigern.

Gruss Günter

Hallo Günter…vielen Dank für die schnelle Antwort!
Hm…dann haben wir uns wohl etwas blamiert, der guten Vermieterin gegenüber. Nun gut, aber was uns wundert (er wohnt noch kein Jahr dort!), dass sie einen hauswart beazhlt, der regelmäßig den rasen mäht, und nen bissel an den büschen rumschnippelt) und dazu noch nebenkosten für gartenpflege ansetzt. Ist das ok?

gruß, Elena

Hallo Elene,

Nun gut, aber was uns wundert (er wohnt

noch kein Jahr dort!), dass sie einen hauswart beazhlt, der
regelmäßig den rasen mäht, und nen bissel an den büschen
rumschnippelt) und dazu noch nebenkosten für gartenpflege
ansetzt. Ist das ok?

Wenn im Mietvertrag Gartenpflege vereinbart ist bzw. Kosten der Aussenanlagen dann ist es okay. Der Stundenlohn kann aber nicht höher als 10,00 EURO angesetzt werden.

Gruss Günter