Zeitmietvertrag von vor 2001 kündigen?

Ich interessiere mich für die Wohnung in unserem Haus, die direkt über der unseren liegt. Ich habe sogar die Möglichkeit diese zu kaufen. Leider ist sie mit einem 30jährigen Zeitmietvertrag belastet. Dieser wurde 1992 abgeschlossen. Es wurde keine Begründung für die Befristung angegeben. Die Hauptmieterin lebt in Indonesien. Sie vermietet die Wohnung unter - dies ist ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt. Eine Rückkehr der Hauptmieterin ist zu 99% ausgeschlossen.
Kann ich diesen Mietvertrag nach Erwerb der Wohnung wegen Eigenbedarf kündigen? Kann die derzeitige Eigentümerin den Vertrag kündigen, sie hat die Wohnung geerbt und diesen Mietvertrag nicht unterzeichnet? Oder gilt der alte Vertrag trotz Mietrechtreform ohne wenn und aber weiter???
Danke für Eure Hilfe!
Antje

Ich interessiere mich für die Wohnung in unserem Haus, die
direkt über der unseren liegt. Ich habe sogar die Möglichkeit
diese zu kaufen. Leider ist sie mit einem 30jährigen
Zeitmietvertrag belastet. Dieser wurde 1992 abgeschlossen. Es
wurde keine Begründung für die Befristung angegeben. Die
Hauptmieterin lebt in Indonesien. Sie vermietet die Wohnung
unter - dies ist ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt. Eine
Rückkehr der Hauptmieterin ist zu 99% ausgeschlossen.
Kann ich diesen Mietvertrag nach Erwerb der Wohnung wegen
Eigenbedarf kündigen? Kann die derzeitige Eigentümerin den
Vertrag kündigen, sie hat die Wohnung geerbt und diesen
Mietvertrag nicht unterzeichnet? Oder gilt der alte Vertrag
trotz Mietrechtreform ohne wenn und aber weiter???
Danke für Eure Hilfe!

Hallo,

Finger weg von dieser Wohnung. Sie ist mindestens noch knapp 19 Jahre vermietet.
Eine Kündigung ist hier nicht möglich.

Gruss Günter