Auszug Renovierung Wasserschaden!

Hallo zusammen,

ich brauche einen Rat.

Also:

am 1.10. bin ich umgezogen.

Ich habe meine alte Wohnung fristgerecht zum 30.11.2003 gekündigt.
Ich wohne dann seit genau 2 Jahren in dieser Wohnung.
Da ich mich eigentlich bis dato ganz gut mit den Vermietern verstanden habe, einigten wir uns darauf (mündlich), dass evtl. schon ab 1.11. ausziehe - also bis dahin ein neuer Mieter vom Vermieter gesucht wird.

Das war mir soweit auch ganz recht, denn einen Monat Miete haben oder nicht haben ist immer so ne Sache ;o).
Wegen der Renovierung haben wir uns (auch mündlich) darauf geeinigt, dass ich diesen Anteil zahlen soll, wie auch in dem Standardmietvertrag vereinbart, also nur den Prozentualen Anteil nach Nutzungsdauer. Sie wollte das ganze eigentlich gar nicht streichen lassen, die Wohnung war also in einem sehr guten Zustand.

Am 12.10. kam ich nun in meine Wohnung und stehe erst mal in einer Wasserlache (*Schreikrampf!!!*)- nein, nicht meine Schuld, habe alles korrekt zugemacht ;o) - sondern der Mieter über mir hat bei Auszug seinen Geschirrspüler-Anschluss nicht richtig abgedichtet. im Gang die komplette decke nass, die Wände, der Gestank nach feuchten Tapeten.

Und da ging der ärger los:
Nun konnten die Vermieter die Bude ja nicht weiterbringen - bedeutet ich muss brav meine Miete weiterzahlen, obwohl die Wohnung ja nicht mehr nutzbar ist. Man muss die ganze Zeit das Fenster offen lassen, wg. Gestank, Schimmel an der Wand, und seit letzter Woche stehen GEräte drin, die die Zwischendecke trocknen sollen (Decke angebort in der kompletten Bude usw.

Bedeutet ich zahle jetzt seit 1,5 Monaten Miete für eine Bude die ich nicht nutzen kann.
Das ist erstmal Punkt eins.

Dann geht es weiter.
Gestern bekomme ich ein Fax in dem steht:

Sehr geehrte blabla

ich bitte um die Bestätigung, dass Sie Kosten und Material für die von mir duchzuführenden Malerarbeiten übernehmen.
Bitte um Unterschrift und Rückfax-Antwort

MGFG blabla

Ok - ich fasse zusammen: JETZT soll plötzlich doch gestrichen werden, da an einer Wand in der Küche, im Bad und im Gang die Tapete entfernt werden musste - ABER aus einem Grund der ja nichts mit mir zu tun hatte. Vor dem Wasserschaden war nie die Rede von Malerarbeiten, und jetzt soll ich plötzlich die kosten dafür übernehmen?

Wer kennt da die Rechtliche lage, was soll ich der denn jetzt antworten, denn ich werde sicherlich jetzt keine Kosten auf mich abwälzen lassen - trotzdem will ich auch meine Kaution komplett wieder und… ach mensch - wer weiss da denn was?

Grüsse von der verzweifelten, gestressten

Ari

Hallo,

Also:

am 1.10. bin ich umgezogen.

Ich habe meine alte Wohnung fristgerecht zum 30.11.2003
gekündigt.
Ich wohne dann seit genau 2 Jahren in dieser Wohnung.
Da ich mich eigentlich bis dato ganz gut mit den Vermietern
verstanden habe, einigten wir uns darauf (mündlich), dass
evtl. schon ab 1.11. ausziehe - also bis dahin ein neuer
Mieter vom Vermieter gesucht wird.

Das war mir soweit auch ganz recht, denn einen Monat Miete
haben oder nicht haben ist immer so ne Sache ;o).
Wegen der Renovierung haben wir uns (auch mündlich) darauf
geeinigt, dass ich diesen Anteil zahlen soll, wie auch in dem
Standardmietvertrag vereinbart, also nur den Prozentualen
Anteil nach Nutzungsdauer. Sie wollte das ganze eigentlich gar
nicht streichen lassen, die Wohnung war also in einem sehr
guten Zustand.

Und bei dieser Vereinbarung bleibt es.

Am 12.10. kam ich nun in meine Wohnung und stehe erst mal in
einer Wasserlache (*Schreikrampf!!!*)- nein, nicht meine
Schuld, habe alles korrekt zugemacht ;o) - sondern der Mieter
über mir hat bei Auszug seinen Geschirrspüler-Anschluss nicht
richtig abgedichtet. im Gang die komplette decke nass, die
Wände, der Gestank nach feuchten Tapeten.

Und da ging der ärger los:
Nun konnten die Vermieter die Bude ja nicht weiterbringen -
bedeutet ich muss brav meine Miete weiterzahlen, obwohl die
Wohnung ja nicht mehr nutzbar ist. Man muss die ganze Zeit das
Fenster offen lassen,

Mehrkosten der Heizung muss der Vermieter zahlen, es geht nicht an, dass die Fenster offen sind und auf Deine Kosten ein Schaden einer dritten Person beseitigt werden soll.

wg. Gestank, Schimmel an der Wand, und

seit letzter Woche stehen GEräte drin, die die Zwischendecke
trocknen sollen (Decke angebort in der kompletten Bude usw.

Es ändert sich nichts daran, dass Du nur verpflichtet bist die anteiligen Kosten zu zahlen. Die Kosten für die Entfeuchutngsgeräte, die wohl an Deinem Strom angeschlossen sind, hat der Vermieter zu zahlen. Je nach Gerät können dies in 4 Wochen 150 EURO sein.

Bedeutet ich zahle jetzt seit 1,5 Monaten Miete für eine Bude
die ich nicht nutzen kann.
Das ist erstmal Punkt eins.

Du musst nun leider bis 30.11.03 Miete zahlen. Dann nicht mehr. Denn dass die Wohnung darübe rhinaus möglicherweise nicht vermietet werden kann, geht Dich nichts an. Es ist ein Versicherungsfall der anderen Mieterin.

Dann geht es weiter.
Gestern bekomme ich ein Fax in dem steht:

Sehr geehrte blabla

ich bitte um die Bestätigung, dass Sie Kosten und Material für
die von mir duchzuführenden Malerarbeiten übernehmen.
Bitte um Unterschrift und Rückfax-Antwort

MGFG blabla

Sehr geehrte Frau/Herr…

ich verweise auf die Quotenklausel im Mietvertrag. Es wurde vereinbart, dass ich die anteiligen Kosten zu tragen habe. Für die ganz erheblichen Wasserschäden einer anderen Mieterin, die sich auf meine Wohnung auswirken, hafte ich nicht. Daher trage ich nur die anteiligen Kosten.

Ich habe Sie aufzufordern, die Kosten der Entfeuchtungsgeräre, soweit Strom von meiner Wohnung entnommen wurde abzurechnen und an mich zu erstatten. Bei Abbau der Geräte wird der Stromverbrauch festgestellt. Ihre, den Schaden verusachende Mieterin, hat Ihnen gegenüber Schadenersatz zu leisten. Durch die geöffneten Fenster sind erhebliche Heizungskosten entsstanden, die wegen des Schadens nicht von mir zu tragen sind. Pro Qm setze ich hier 1 EURO Heizmehrkosten an, insgesamt … EURO, die an mich zu erstatten sind.

Rein vorsorglich mache ich zudem darauf aufmerksam, sollte die Angelegenheit streitig werden, dass durch den Wasserschaden die Wohnung auch für mich nicht mehr bewohnbar war und ich mir vorbehalten die Miete für den Monat November 2003 zurück zu fordern.

Ich hoffe auf Ihr Verständnis. Hier handelt es sich um einen Versicherungsfall eines Schadenfalles durch eine andere Mieterin. Da hier ohnhin die Versicherung eintrittspflichtig ist, ist ein Ansinnen an mich, diese Kosten zusätzlich zu tragen, nicht nachvollziehbar.

Mfg ( und gleich an den Vermieter, keine Zusage, notfalls einen Mieterverein aufsuchen)

Ok - ich fasse zusammen: JETZT soll plötzlich doch gestrichen
werden, da an einer Wand in der Küche, im Bad und im Gang die
Tapete entfernt werden musste - ABER aus einem Grund der ja
nichts mit mir zu tun hatte. Vor dem Wasserschaden war nie die
Rede von Malerarbeiten, und jetzt soll ich plötzlich die
kosten dafür übernehmen?

siehe mein Schreiben,

Wer kennt da die Rechtliche lage, was soll ich der denn jetzt
antworten, denn ich werde sicherlich jetzt keine Kosten auf
mich abwälzen lassen - trotzdem will ich auch meine Kaution
komplett wieder und… ach mensch - wer weiss da denn was?

Gruss Günter

mietminderung
es fehlt noch was: selbst wenn du mietpflichtig bist,kannst du die wohnung (wenn auch nur theoretisch)nur eingeschränkt nutzen.

stell dir vor, du würdest unter den verhältnissen dort wohnen müssen. da kann doch bestimmt 50 % minderung rausspringen.

Hallo,

eine theoretische Nutzung der Wohnung gibt es nicht. Ich wohne entweder in der Wohnung und muss bei einem derartigen Wasserschaden entweder die Wohnung räumen oder ich kann einen Teil der Wohnung nicht nutzen. Dann kann ich die Miete mindern. Mietminderung kann dann verlangt werden, wenn jemand eingeschränkt ist.

Ich kann die Miete aber nicht mindern, wenn ich keine Einschränkungen habe, da ich nicht in der Wohnung wohne. Ich kann - was aber äusserst problematisch ist -vom Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn er mit einem Nachmieter einen Vertrag geschlossen hätte, wegen des Wasserschadens den Vertrag annuliert hat und nun vom bisherigen Mieter die Miete will.

Apropos wohnen müssen. Je nachdem wie groß so ein Wasserschaden ist und wo vor allem diese Entfeuchtungsgeräte aufgestellt werden müssen, kann es durchaus sein, dass während der Entfeuchtung die Wohnung wegen des Lärms und zwar auch über Nacht unbewohnbar ist. Hier übernehmen Versicherungen auch die Kosten der Unterbringung. Dies geht sogar soweit, dass Versicherungen die Kosten des Auszuges in eine Ersatzwohnung, dort die höhere Miete (Differenz ) und die Kosten des Rückumzuges wieder übernehmen.

Gruss Günter

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