Hallo,
meine Mitbewohnerin hat mir vor einiger Zeit offeriert, dass sie mit ihrer besten Freundin zusammen ziehen will und so entweder ich oder sie sich eine neue Wohnung suchen muss. Ich habe mich entschlossen, dies zu tun. Ich habe am 1. November gekündigt, so endet also das Mietverhältnis zum 01. Februar? (Ich schrieb den Vermietern dass sie mich aus dem Vertrag streichen sollen - die hatten damit auch kein Problem)Nun kann ich in meine neue Wohnung schon im Dezember einziehen, was ich auch vor habe.
Meine Frage: Muss ich für Januar (in der alten Wohnung) noch die Warmmiete bezahlen, oder reicht die Kaltmiete (denn da verbrauche ich ja werder Wasser noch Wärme) Kann man den Dezember anteilig berechnen?
Wenn die Wohnung nich vorgerichtet war - muss ich Malern?
Wenn meine Mitbewohnerin schon einen Nachmieter gefunden hat und dieser bereits im Januar einzieht, muss sie mir das Anzeigen? Entfällt damit automatisch meine Miete?
Ich ziehe zum ersten mal aus einer WG aus - gibt es noch andere Aspekte, die ich beachten muss?
P.S. Die Vermieter haben keine Probleme damit und stellen auch keine Forderungen.
Danke.
Nico.
Hallo Nico,
meine Mitbewohnerin hat mir vor einiger Zeit offeriert, dass
sie mit ihrer besten Freundin zusammen ziehen will und so
entweder ich oder sie sich eine neue Wohnung suchen muss. Ich
habe mich entschlossen, dies zu tun. Ich habe am 1. November
gekündigt, so endet also das Mietverhältnis zum 01. Februar?
Richtig
(Ich schrieb den Vermietern dass sie mich aus dem Vertrag
streichen sollen - die hatten damit auch kein Problem)Nun kann
ich in meine neue Wohnung schon im Dezember einziehen, was ich
auch vor habe.
Meine Frage: Muss ich für Januar (in der alten Wohnung) noch
die Warmmiete bezahlen, oder reicht die Kaltmiete (denn da
verbrauche ich ja werder Wasser noch Wärme) Kann man den
Dezember anteilig berechnen?
Kommt darauf an, wann Deine Mitmieterin die Nachfolgerin einziehen lässt und was ihr unter euch vereinbart habt.
Wenn die Wohnung nich vorgerichtet war - muss ich Malern?
Wenn meine Mitbewohnerin schon einen Nachmieter gefunden hat
und dieser bereits im Januar einzieht, muss sie mir das
Anzeigen? Entfällt damit automatisch meine Miete?
Ja, Wohnraum kann letztlich nicht anderen überlassen werden, wenn Du noch die Miete zahlen musst.
Ich ziehe zum ersten mal aus einer WG aus - gibt es noch
andere Aspekte, die ich beachten muss?
P.S. Die Vermieter haben keine Probleme damit und stellen auch
keine Forderungen.
Dann wäre schliesslich nichts zu tun. Die Frage ist, wie Deine bisherige Mitmieterin sich dazu stellt. Letztlich aber, wenn Deine Vermieetr keine Forderungen stellen, hast Du keine Verpflichtungen. Freiwllig kannst Du den beiden Damen ja entgegenkommen.
Gruss Günter