Hallo!
Ich habe von 10/2001 bis 06/2003 in einer Einliegerwohnung eines großen Einfamilienhauses gewohnt. Der Mietvertrag wurde von mir zum 31.07.2003 ordentlich gekündigt. Allerdings hat sich der durch den Vermieter gesuchte Folgemieter bereit erklärt, bereits ab dem Monat Juli 2003 einzuziehen. Mir blieb dadurch die doppelte Miete für den letzten Monat erspart und ich konnte zum 30.06.2003 ausziehen.
Kürzlich habe ich die „Nebenkostenabrechnung 2003“ erhalten. Diese umfasst den Zeitraum 01.01.2003 bis 30.06.2003. Aufgrund einer recht hohen Nachzahlung von 540,00 EUR für diese sechs Monate habe ich genauer hingeschaut und einige mir unklare Posten entdeckt.
So wird z.B. der „Ersatz von Leuchtmitteln (Halogenbirnen)“ für 40,00 EUR aufgeführt. Zur Erläuterung: In der Wohnung wurden die fest eingebaute Lampen (aufwendiges Seilsystem im Flur, Halogenspots in der Decke) mitvermietet. Der Vermieter führt an, bei Einzug seien alle Glühbirnen funktionstüchtig gewesen, beim Auszug dagegen einige defekt gewesen. Diese hätte ich bei Auszug ersetzen müssen. Ich sehe das ein bißchen anders. Natürlich habe während der Mietdauer defekte Glühbirnen ersetzt, schon allein, um nicht im halbdunkeln zu sitzen. Letztendlich handelt es sich hier aber um Verbrauchsmaterial, oder nicht? Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass bei Auszug keine kaputt war, aber ich kann mich nicht zuverlässig erinnern. Ein Übergabeprotokoll wurde weder bei Ein- noch bei Auszug erstellt.
Ein weiterer Posten betrifft die Heizungsablesung „Zwischenablesung“. Diese schlägt mit ebenfalls 40,00 EUR zu Buche. Es handelt sich um Verdunsterröhrchen an allen Heizkörpern. Google-Recherchen ergeben kein eindeutiges Bild, wer diese Kosten zu tragen hat. 50% der Gerichtsentscheidungen dazu schlagen diesem dem Vermieter zu, 50% allerdings dem Mieter allein oder der Gemeinschaft der Mieter. Zusätzlich ist in der Abrechung des ablesenden Unternehmens noch der Posten „Nutzeränderung“ für 7,00 aufgeführt.
Die Abwasserkosten sind deklariert als „für 2003 geschätzt“.
Die Grundgebühren für den Stromzähler sind in Summe identisch mit denen der letzten Abrechnung. Allerdings erstreckte sich diese auf den Zeitraum 10/2001 bis 12/2002, also auf 14,5 Monate 
Ich denke, ich werde hier erstmal alle Belege anfordern, was meint ihr? Die Abrechnung soll bezahlt werden bis zum 04.12.2003, also in 14 Tagen. Muss/Soll ich widersprechen, um Zeit zur Belegprüfung zu haben?
Viele Grüße
Jens