Hallo!
Ich sitze gerade an einem Kündigungsschreiben unserer 2-Zimmerwohnung. Da wir gerne das Mietverhältnis schon zum 01.02.2004 beenden würden und auf die „Launen“ unseres Vermieters angewiesen sind, hier ein paar Tatsachen, auf die wir evtl. unser gesuch um Nachmieter stützen würden wenn dies möglich ist.
Als unsere jetzt 4 Monate alte Tochter auf die Welt kam legte uns unser Vermieter nahe zu kündigen (Er hasst Kinder). Er sagte meinem Lebensgefährten nach Vertragsunterzeichnung zu, das er bei persönlichen Gründen sofort kündigen kann, da er die Wohnung schnell vermietet bekäm. Dies ist im Mietvertrag aber nicht hinterlegt.
Mein LG hat noch zwei Kinder aus erster Ehe. Dies bedeutet das wir uns alle zwei Wochen zu fünft in der Wohnung aufhalten, weswegen wir unter anderem eine neue Wohnung gesucht haben. Das Wohnhaus unseres Vermieter ist ca 15m von uns entfernt. Er kann uns permanent in die Wohnung schauen, da es keine Rolläden gibt. Er weiss sogar welche Unterwäsche wir tragen, und wir müssen häufig seinen Nackten Anblick ertragen.
Vielleicht kann uns ja jemand tipps geben, auch was ich bei dem Kündigungsschreiben beachten muss auch im Hinblick auf einen Nachmieter.
Vielen lieben Dank im voraus
Claudia
Hallo!
Ich sitze gerade an einem Kündigungsschreiben unserer
2-Zimmerwohnung. Da wir gerne das Mietverhältnis schon zum
01.02.2004 beenden würden und auf die „Launen“ unseres
Vermieters angewiesen sind, hier ein paar Tatsachen, auf die
wir evtl. unser gesuch um Nachmieter stützen würden wenn dies
möglich ist.
Als unsere jetzt 4 Monate alte Tochter auf die Welt kam legte
uns unser Vermieter nahe zu kündigen (Er hasst Kinder). Er
sagte meinem Lebensgefährten nach Vertragsunterzeichnung zu,
das er bei persönlichen Gründen sofort kündigen kann, da er
die Wohnung schnell vermietet bekäm. Dies ist im Mietvertrag
aber nicht hinterlegt.
Mein LG hat noch zwei Kinder aus erster Ehe. Dies bedeutet das
wir uns alle zwei Wochen zu fünft in der Wohnung aufhalten,
weswegen wir unter anderem eine neue Wohnung gesucht haben.
Das Wohnhaus unseres Vermieter ist ca 15m von uns entfernt. Er
kann uns permanent in die Wohnung schauen, da es keine
Rolläden gibt. Er weiss sogar welche Unterwäsche wir tragen,
und wir müssen häufig seinen Nackten Anblick ertragen.
Vielleicht kann uns ja jemand tipps geben, auch was ich bei
dem Kündigungsschreiben beachten muss auch im Hinblick auf
einen Nachmieter.
Hallo Claudia,
Deine Frage kann einfach nicht korrekt beantwortet werden. Es fehlt der Hinweis, seit wann die Wohnung an Euch vermietet ist. Daher muss der Hinweis auf die Wirksamkeit der Kündigung offen bleiben.
Ist der Mietvertrag nach dem 01.09.2001 abgeschlossen sind es drei Monate. Die Kündigung ist zum 28.02.2004 möglich. Ansonsten im Mietvertrag nachsehen, denn vor dem 01.09.2001 abgeschlossene Mietverträge verlängern sich nach fünf Jahren meist um weitere drei Monate.
Einfach nun fristgerecht kündigen und den Vermieter bitten, der Beendigung des Mietverhältnisses durch Stellung eines Nachmieters schriftlich Zustimmung zu erteilen.
Gruss Günter
Hi, erstmal Danke für die schnelle Antwort. Der Mietvertrag wurde erst 2002 abgeschlossen. Im Mietvertrag steht auch die 3-monatige Kündigungsfrist.
Mir geht es nur darum ob man ihn auf seine Aussage und seinen Terror hin festnageln kann, oder ob wir nur hoffen können das er mal gute laune hat und uns früher raus lässt.
Hi Claudia,
ihr müsst wohl hoffen, dass er gute Laune hat. Ob er sich an seinen Hinweis erinnern wird, dass ihr jederzeit aus der Wohnung ausziehen könnt, wage ich in Zweifel zu ziehen.
Gruss Günter
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