Hausstrom

Guten Tag!

Unser Haus hat mit Vorder-, Gartenhaus und Seitenflügel 23 oder 24 Wohneinheiten. (Bei monatelangem Leerstand von mehreren Einheiten. Aufs Jahr gesehen schätzungsweise 60% Auslastung)
Hierfür wurden für 2002 mehr als 1.800 Euro Hausstrom berechnet und nach Schlüssel umgelegt. Aufzug wird separat berechnet; Tiefgarage o.ä. starken Verbraucher gibt es nicht.

Aber: Januar bis November wurde das komplette Objekt grundsaniert. Es liegt für mich die Vermutung nahe, daß hier ein (großer) Teil vom Baustrom auf die Mieter abgewälzt werden soll. Dies habe ich der Verwaltung geschrieben; die Antwort war jedoch, daß der Bauträger einen eigenen Stromzähler benutzt habe und alles in Ordnung sei.

Einen Vergleich zum Vorjahr habe ich nicht, da Neubezug.
Meine Frage zum einen: liege ich mit meiner Einschätzung, daß dies zu hoch ist, daneben?
Und falls der Verdacht richtig ist: Wie könnte man weiter vorgehen? Gibt es einen Spiegel/Richtwert (für Berlin). Gibt es ein Aktenzeichen für ähnliche Fälle?

gegoogelt habe ich ohne Ergebnis.

Vielen Dank, falls jemand Tipps geben kann !!!

Hallo Michael,

Unser Haus hat mit Vorder-, Gartenhaus und Seitenflügel 23
oder 24 Wohneinheiten. (Bei monatelangem Leerstand von
mehreren Einheiten. Aufs Jahr gesehen schätzungsweise 60%
Auslastung)
Hierfür wurden für 2002 mehr als 1.800 Euro Hausstrom
berechnet und nach Schlüssel umgelegt. Aufzug wird separat
berechnet; Tiefgarage o.ä. starken Verbraucher gibt es nicht.

Die Kosten kannst Du Dir durch eine Rechnung nachweisen lassen. Ob tatsächlich für den Aufzug eine getrennte Stromrechnung anfällt bezweifle ich. In solchen Anlagen gibt es üblicherweise einen Stromzähler. Die Gesamtkosten werden nach der Rechnungsstellung auf Fahrstuhl, Heizung und Hausstrom umgelegt.

Ob die Höhe zutreffen kann, die abgerechnet ist, frage doch einfach einen Nachbarn, wie hoch der Stromverbrauch im vergangenen Jahr gewesen ist, Du hättest Zweifel.

Aber: Januar bis November wurde das komplette Objekt
grundsaniert. Es liegt für mich die Vermutung nahe, daß hier
ein (großer) Teil vom Baustrom auf die Mieter abgewälzt werden
soll. Dies habe ich der Verwaltung geschrieben; die Antwort
war jedoch, daß der Bauträger einen eigenen Stromzähler
benutzt habe und alles in Ordnung sei.

Wenn Du diese Zweifel hast, bitte doch um Mitteilung über welche Zählernummer der Baustrom abgerechnet wurde. Vermutungen ob helfne nicht. Notfalls den Energieversorger um Auskunft bitten. Er gibt zwar keine Zahlen an Dich heraus, aber die Information, dass ein Baustromzähler vom - bis vorhanden war, darf er geben.

Einen Vergleich zum Vorjahr habe ich nicht, da Neubezug.
Meine Frage zum einen: liege ich mit meiner Einschätzung, daß
dies zu hoch ist, daneben?
Und falls der Verdacht richtig ist: Wie könnte man weiter
vorgehen? Gibt es einen Spiegel/Richtwert (für Berlin). Gibt
es ein Aktenzeichen für ähnliche Fälle?

Wenn der Verdacht richtig ist, hat die Verwaltung eine vorsätzlich falsche Auskunft erteilt. Solche Vorgänge führen, wenn dies gerade günstig ist, zur fristlosen Kündigung wegen versuchten Abrechnungsbetruges. Der Betrag muss Dir erstattet werden.

Richtwerte gibt es wohl für Berlin - wie anderswo - keine.

Gruss Günter