hallo zusammen,
ich hätte mal folgende Frage!
Ist es rechtens das ein Vermieter folgende Positionen berechnen darf und auf welchen § würde sich das beruhen?
Mietausfallwagnis
Nebenkostenausfallwagnis
Heizkostenausfallwagnis
Mietausfallwagnis für andere Häuser innerhalb eines Wohnkomplexes!
Die Wohnungen sind nicht Gewerblich sonder es ist sozialer Wohnungsbau!
Vielen Dank für Eure beantwortung im vorraus!
hallo,
der Vermieter kann in Rahmen des sozialen Wohnungsbaus ein Mietausfallwagnis von 2 % berechnen. Dieses Ausfallwagnis darf nur dann zusdätzlich berechnet werden, wenn sie nicht bereits in der Wirtschaftlichkeitsberechnung enthalten ist mit der der Quadratmeterpreis gebildet wurde. Ist aber z.B. dieses Mietausfallwagnis durch Bürgen gesichert, darf keine Umlage erfolgen.
Früher wurde das Mietausfallwagnis aus den Nebenkosten errechnet. Nachdem in der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Betriebskosten nicht mehr berechnet werden können, kann der Vermieter zum Ausgleich das sogenannte Umlageausfallwagnis verlangen. Wobei sich dieses nicht wie früher aus der Abrechnung errechnet sondern aus insgeamt allen für ein Gebäude anfallenden Betriebskosten.
ich hätte mal folgende Frage!
Ist es rechtens das ein Vermieter folgende Positionen
berechnen darf und auf welchen § würde sich das beruhen?
Mietausfallwagnis
siehe nue Umlageausfallwagnis
Nebenkostenausfallwagnis
Kenne ich aus dem Mietrecht nicht
Heizkostenausfallwagnis
Gibt es nicht
Mietausfallwagnis für andere Häuser innerhalb eines
Wohnkomplexes!
Dies entspricht nun - wenn die Häuser in einer Einheit abgerechnet werden - dem Umlageausfallwagnis.
Es dürfen aber nicht mehrere Positionen aus Mietausfallwagnis berrechnet waren.
Verlangt der Vermieter trotzdem diese Kosten, obwohl Du sie zurück gewiesen hast, hilft Dir in diesen Fällen das kommunale Wohnungsamt, das die Verträge im Sozialen Wohnungsbau überwachen muss.
Gruss Günter